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Betreiber von Online-Foren haften für Beleidigung

  • Ersteller toelpel
  • Erstellt am

toelpel

Gast
Ein aktuelles BGH-Urteil zum Thema Haftung von Forenbetreibern für die Beleidigung von Mitgliedern.

http://www.netzeitung.de/internet/597790.html

Wie immer darf man auf die ausführliche Begründung noch ein wenig warten. Finden wird man sie aber dann hier: http://www.bundesgerichtshof.de

Interessant ist die Frage, was denn nun eine ehrverletzende Äußerung darstellt.

Außerdem würde mich interessieren, wenn das mal feststeht, ob sich aufgrund dieses Urteils auch Konsequenzen für die Moderation dieses Forums ergeben?

beste Gruesse
toelpel
 

amarok

Galloway Pepping
Registriert
24.12.04
Beiträge
1.362
eher nicht. beleidigungen sind in diesem forum nur ungern gesehen und werden meistens recht zügig entfernt (inklusive des beleidigenden users).

ich kann das schon verstehen: wenn man eine plattform anbietet, dann muss man auch gewissermaßen dafür sorgen, dass auf dieser plattform keine boshaften unwahrheiten über andere verbreitet werden. ich hoffe nur dass angewandte gesetzlage nicht für unnötige abmahnungen missbraucht wird, ein gewisser zeitraum ist natürlich nötig um negative beiträge auszufiltern.


Edit:
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen.

Das passende Zitat dazu noch.
 

toelpel

Gast
Die Frage ist aber oftmals was nun wirklich als ehrverletzende Beleidigung zu sehen ist. Die Haftung des Forenbetreibers ist durch das aktuelle Urteil ja konkretisiert worden.

ich kann mir durchaus vorstellen, dass man zukünftig noch ein wenig genauer lesen und vielleicht ein wenig früher einschreiten wird.

Langsam braucht man wohl wirklich ein Jurastudium bzw. einen moderierenden Anwalt wenn man ein Forum betreibt.
 

toelpel

Gast
Anmerkung zum edit:

Das ist aus meiner Sicht nicht das Problem.

So wie ich die Pressemitteilung verstehe kann ein Forenbetreiber zukünftig für Schäden verantwortlich gemacht werden, die aus einer solchen Beleidigung entstehen, selbst wenn die Person die die Beleidigung gepostet hat bekannt ist! Sicherlich hat der Forenbetreiber wider einen Anspruch gegen den Beleidigenden, falls er in Anspruch genommen werden sollte, aber erstmal ist das nur ein Anspruch. Ob man den auch durchsetzen kann.

Bisher war es m.W. immer so, dass Forenbetreiber zwar die Beiträge gelöscht haben, eine eventuelle Haftung aber verneint haben weil der User bekannt ist (deshalb wird in aller Regel ja auch die IP des Users gespeichert, oder?) und dieser für eventuelle Schäden belangt werden muss.

Da bleibt aber sicherlich noch auf die ausführliche Urteilsbegründung zu warten. Die Pressemitteilungen sind ja nicht wirklich aussagekräftig.
 

Harald909

Prinzenapfel
Registriert
18.03.05
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550
Hallo!

Das vielleicht Bedeutsame dieser Entscheidung - und das betrifft auch die Betreiber von Apfeltalk - ist jedoch: Die Haftung gilt erst ab Kenntnisnahme. Es gibt also keine generelle Prüfpflicht des Forenbetreibers, die geposteten Beiträge nach strafbaren Inhalten zu "scannen". Hier mehr - und auch hier.

Das ist nicht nur bei eventuellen Beleidigungen interessant (der Straftatbestand dürfte regelmäßig nicht erfüllt sein, wenn es sich um anonyme Nutzer handelt und ich z.B. einen "Donner23" wüst beschimpfe), sondern v.a. auch, wenn die Umgehung von Kopierschutz bei digitalen Datenträgern Thema ist. Apfeltalk hatte ja einmal eine Abmahnung bekommen, weil hier in einem Post auf ein Programm verlinkt worden war, mit dem sich der Kopierschutz von DVDs/CDs umgehen lassen sollte. Dem zugrunde lag die berühmte "Heise-Entscheidung" des OLG Hamburg, wonach bei kontroversen Themen den Forenbetreiber eine Prüfpflicht treffe.

Seitdem wird hier von den Moderatoren eingegriffen. Soweit ersichtlich, hat der BGH diese Rechtsprechung nicht korrigiert. Die Pressemeldung ist jedoch ziemlich dünn. Es bleiben aber noch die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten, vielleicht gibt es dort doch ein obiter dictum oder eine allgemeine Feststellung, die mit der unseligen und unpraktikablen Heise-Rechtsprechung aufräumt.

H.
 

abulafia

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
01.06.06
Beiträge
471
ich kann das schon verstehen: wenn man eine plattform anbietet, dann muss man auch gewissermaßen dafür sorgen, dass auf dieser plattform keine boshaften unwahrheiten über andere verbreitet werden. ich hoffe nur dass angewandte gesetzlage nicht für unnötige abmahnungen missbraucht wird, ein gewisser zeitraum ist natürlich nötig um negative beiträge auszufiltern.

Na super. Was ist das denn für ein Sülz? Der Forenbetreiber muss sorge tragen, dass keine boshaften Unwahrheiten verbreitet werden? Sind die Forenbetreiber Richter oder was? Wer entscheidet denn hier was wahr und was unwahr ist? Das kann doch nicht Deine ernsthafte Meinung sein. Wenn jemand mich beleidigt und ich schaden trage, werde ich rechtliche Schritte gegen den Verursacher stellen und nicht gegen den Forenbetreiber, der lediglich die Plattform bereit stellt um sich zu unterhalten. Wenn ich im Einkaufszentrum beleidigt werde, wird doch auch nicht die Metro AG zur Rechenschaft gezogen. Das Urteil ist genau so ein Scheiß wie damals mit den links zu Umgehungssoftware.
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Wenn ich im Einkaufszentrum beleidigt werde, wird doch auch nicht die Metro AG zur Rechenschaft gezogen.
Das bekommen ja auch nur die in diesem Moment neben dir stehenden Kunden mit. Denke, der Vergleich passt nicht ganz.
 

abstarter

Spätblühender Taffetapfe
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26.11.04
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2.789
im metro kann ich der betreffenden person ja auch direkt vor ort ne ananas ungespitzt in den.... ;)
 

toelpel

Gast
Wenn ich bei Metro einkaufen gehe und einen Kunden beleidige stimme ich zu.

Wie ist es aber wenn Metro einen Vortragsabend gestaltet und der Vortragende die Gäste beledigt? Ich denke, dass diese Gestaltung dem Sinn und Zweck eines Forums wie Apfeltalk näher kommt. Kann dann die Metro respektive der Forumsbetreiber alle Verantwortung von sich weisen?
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Ähm, wenn er, wie in obigen Fall, das irgendwo bei Metro im Konferenzraum an die Wand schmiert und die Metro dies nicht von der Wand wischt und einfach da stehen lässt oder es nicht entfernen möchte, dann trägt die Metro zur Verbreitung bei. Wenn der Vortragende das nur in den Saal wirft, dann wohl eher nicht, denn dann wurde das zwar ausgesprochen, aber sonst nicht mehr verbreitet.
 
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philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Genau. Das kommt noch dazu... :)
 

toelpel

Gast
Ähm, wenn er, wie in obigen Fall, das irgendwo bei Metro im Konferenzraum an die Wand schmiert und die Metro dies nicht von der Wand wischt und einfach da stehen lässt oder es nicht entfernen möchte, dann trägt die Metro zur Verbreitung bei. Wenn der Vortragende das nur in den Saal wirft, dann wohl eher nicht, denn dann wurde das zwar ausgesprochen, aber sonst nicht mehr verbreitet.

Vielleicht verstehe ich nur das Urteil falsch, aber es geht ja nicht alleine darum, dass die Beleidigung entfernt wird. Es geht doch auch um die Haftungsfrage, wenn sich aus der Beledigung ein Schaden ergibt. Der Forenbetreiber haftet parallel zum Beleidigenden. Der Forenbetreiber hat zwar sicherlich im weiteren einen Anspruch an den Beleidigenden, aber den muss er ja auch erst mal durchsetzen.

Also mal ein Beispiel (seeeeeeeehr weit hergeholt, aber es geht ja nur um den Grundsatz):
Im Internetforum Apfelplausch sind die User Steve und Bill ordentlich registriert und mit Ihrer Anmeldungs-IP bekannt. In einem Thread, z.B. 'Vista ist besser als Mac OS X' ergreift Bill für sein geliebtes Windows Vista Partei und zählt in einem, zugegebenermassen sehr kurzen, Artikel die subjektiven Vorteile von Vista gegenüber Mac auf. Steve antwortet auf diesen Thread mit einer mehrseitigen Keyno...äääh...einem mehrseitigen Beitrag eben, in dem er die objektiv feststellbaren Vorteile von Mac OS X gegenüber Vista aufführt. Er schliesst seinen Beitrag mit der Bemerkung, dass es eben nicht reiche sein erstes 'Betriebssytem' in einer Garage zu entwickeln, sondern es wäre der Sache an sich auch sehr zuträglich die Autos nicht in derselbigen stehen zu haben, und insbesondere nicht die Motoren laufen zu lassen. Die schädlichen Auswirkungen von Autoabgasen auf den menschlichen Organismus und insbesondere auf das menschliche Gehirn seien ja hinlänglich bekannt.
Als Bill diese Bemerkung liest fühlt er sich persönlich beleidigt und ist so erbost, dass er augenblicklich einen Ohnmachstanfall erleidet und beim Hinfallen seine neue Brille zerbricht, die er erst vor wenigen Tagen für 2,95 € bei Fielmann erstanden hat.
Nachdem Bill aus seiner Ohnmacht erwacht ist und etwa zwei Stunden jämmerlich über seine zerbrochene Brille geweint hat, schreibt er dem Forenbetreiber eine eMail diesen diffamierenden, verläumderischen und über alle Maßen ehrverletzenden Post zu entfernen. Weiterhin fordert er den Forenbetreiber auf ihm sämtliche Daten über den Nutzer Steve mitzuteilen, da er diesen im Wege einer zivilrechtlichen Klage (ggf. ergänzt um eine Klage vor dem inernationalen Gerichtshof und einer Anhörung vor dem Sicherheitsrat der UN) auf Schadensersatz für seine zerbrochene Brille verklagen will.

Anmerkung: Ähnlichkeiten mit evtl. lebenden Personen sind rein zufällig und keinesfalls beabsichtigt. Es handelt sich natürlich um vollkommen fiktive Personen und auch besagtes Forum gibt es nur in den Tagträumen vieler Macuser :)

Aber nun der Punkt auf den ich hinaus wollte: So wie ich die Pressemitteilung zu dem Urteil lese kann Bill jetzt Apfelplausch ebenfalls auf Schadensersatz verklagen, obwohl bekannt ist wer Steve ist und er auch diesen direkt belangen könnte. Apfelplausch kann sich zwar wahrscheinlich hinterher das Geld von Steve wiederholen, aber vielleicht lebt der ja mittlerweile verarmt auf einem Bauernhof in den Alpen und verkauft dort selbst gemachten Käse. Ist dem so?

Und meine zweite Frage: Kann ich eigentlich als vermeintlich Beleidigter jetzt die Herausgabe der Daten von Apfelplausch verlangen?

In diesem Sinne
toelpel
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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28.04.06
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635
Vielleicht verstehe ich nur das Urteil falsch, aber es geht ja nicht alleine darum, dass die Beleidigung entfernt wird. Es geht doch auch um die Haftungsfrage, wenn sich aus der Beledigung ein Schaden ergibt. Der Forenbetreiber haftet parallel zum Beleidigenden. Der Forenbetreiber hat zwar sicherlich im weiteren einen Anspruch an den Beleidigenden, aber den muss er ja auch erst mal durchsetzen.

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Aber nun der Punkt auf den ich hinaus wollte: So wie ich die Pressemitteilung zu dem Urteil lese kann Bill jetzt Apfelplausch ebenfalls auf Schadensersatz verklagen, obwohl bekannt ist wer Steve ist und er auch diesen direkt belangen könnte. Apfelplausch kann sich zwar wahrscheinlich hinterher das Geld von Steve wiederholen, aber vielleicht lebt der ja mittlerweile verarmt auf einem Bauernhof in den Alpen und verkauft dort selbst gemachten Käse. Ist dem so?

Und meine zweite Frage: Kann ich eigentlich als vermeintlich Beleidigter jetzt die Herausgabe der Daten von Apfelplausch verlangen?

In diesem Sinne
toelpel
Puuhh, und schon wieder ein anderer Fall. Haben wir hier keine Rechtsanwälte? ;)

Also meiner Meinung nach geht's hier einfach nur darum, dass der Beleidigte einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Forenbetreiber durchsetzen kann, d. h., dass dieser die Beleidigungen entfernen muss und wenn der Forenbetreiber sich raushält und diesem Anspruch nicht nachkommt, dann sitzt er mit im Boot. In dem BGH-Urteil gings m. E. nach wohl darum, dass der Forenbetreiber der Meinung war, dass er keine Verantwortung trägt und sich da ganz einfach raushalten kann (indem er einfach nichts tut und auch nicht die Beiträge entfernt), weil es ja ein öffentliches Forum ist und jeder Benutzer für seine Beiträge selbst verantwortlich ist.
Der Beleidigte kann die Löschung der entsprechenden Stellen aber verlangen, dies wurde nun entschieden.

Wenn die Forenbetreiber meine persönliche Daten an ein potenzielles Opfer herausgeben, dann würde ich als Beleidigender (bin ich natürlich nur in diesem Fall :)) sofort den Anwalt gegen den Forenbetreiber einschalten und schauen, was man da machen kann. Auskunft gegenüber Polizei etc. ist was anderes.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
27.04.05
Beiträge
464
Hi,

also laut Pressemeldung ging's ja wohl erstmal nur um einen Unterlassungsanspruch ggü. dem Forenbetreiber. Von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen ist noch keine Rede. Die halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, da man entweder den User juristisch dem Forenbetreiber zurechnen, oder aber etwa eine Art Verkehrssicherungspflicht für den Forenbetreiber statuieren müsste.

Im Kern geht's doch um die Abwägung von Schutzwürdigkeiten in dem Fall, dass jemand anonym in einem Forum beleidigt wird. Jetzt könnte der Beleidigte straf- und zivilrechtlich gegen den Beleidiger vorgehen und Löschung des Beitrags verlangen...leider ist der Beleidiger regelmäßig unbekannt. Der Rechtsschutz würde leer laufen und der Beleidigte Herr Mayer müsste nun damit leben, dass über Jahre hinweg im www nachlesbar ist, er sei ein pädophiler Bayern-München-Fan und halte Vista für das beste OS der Welt.
Also drückt man ihm einen Anspruch gegen den Forenbetreiber auf Löschung des Beitrags in die Hand. Das erscheint auch sachgerecht, weil es dem Betreiber durchaus zugemutet werden kann, bei Kenntnis (!!) der Beleidigung mal kurz den Beitrag zu löschen.
Darüber hinaus haftet er wohl nicht, zumindest ist das diesem Pressetext nicht zu entnehmen.

lg