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musik-rechtliche fragen!

  • Ersteller nickcaveman
  • Erstellt am

nickcaveman

Gast
hallo, eventuell weiss hier jemand darüber bescheid oder hat einen seiten- oder literaturtipp zum thema musikrecht.
im grunde geht es um eine konkrete sache:
ist es möglich, aus bestehender musik sachen für einen jingle zu nehmen.
und wenn ja, wie lang darf der jingle sein?
ich hatte mal irgendeine zeit von 6 sekunden im kopf.
aber im grunde habe ich nur gefährliches halbwissen.
also, wenn jemand davon ahnung hat, bitte bitte posten.

ach ja, wie sieht es bei jingles mit der gema aus?
wo finde ich im netz gute seiten mit gema- und gebührenfreien sound?
ich könnte googlen, aber das ist oft ziemlich viel arbeit, bis man irgendwann was gutes findet.
wenn da jemand was weiss, wäre das nett.
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
Registriert
06.10.04
Beiträge
3.556
Ich glaube, das Limit liegt bei vier Takten (aber diese Information stammt aus dem verstaubten Gehirn eines 31-jährigen - also Vorsicht!!)

[UPDATE]

Dieser Thread könnte vielleicht noch hilfreich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

nickcaveman

Gast
aaahja, sowas in der richtung hörte ich heute auch schon, bloss waren es da 8 takte.
wie lang ist denn ein takt? (ja, ich bin faul.)
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
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Hab meinen Beitrag grade editiert und noch eine zusätzliche Info reingeschrieben. Vielleicht hilft's weiter :)
 
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joey23

Hochzeitsapfel
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also mit sekunden und takt, das halte ich für ein gerücht. gute musik gibt es frei verfügbar unter der folgenden link, in wie weit die tatsächlich frei von rechten ist weiß ich nicht.

aber auch eine sekunde lässt sich die gema bezahlen, da bin ich sicher...

http://www.jamendo.com/de/
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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2.600
Du kannst bei der Gema postalisch die Gebührenverordnung für Verwertungsrechte ordern.

Es ist in der Tat kein Gerücht, dass Angaben über die Länge des Samples, den verwerteten Song, Track oder Cover gemacht werden müssen. Es gibt Richtlinien die die Benutzung von Melodie, Liedtexten und Kompositionen regeln. Wobei die zuständige Institution GEMA, VG Wort/Bild-Kunst, GVL und ZPÜ die Verwertungsrechte verwaltet.

Wiki ist dabei nützlich.


:)
 
Zuletzt bearbeitet:

nickcaveman

Gast
ok, werde ich dann auch mal machen, dachte aber, das irgendwer hier genaue sachen dazu weiss.
ab 28.03. ist hier in bremen auch ein vortrag zum thema gemafreie musik im internet.
da kann ich dann ja auch mal nachfragen.
in verlinkten thread von thrillseeker stand auch das eine oder andere interessante drin.
aber vorerst nehme ich mal ein kleinen sample von bad brains, das merkt niemand und in der gema sind die auch nicht.
höre ich da das dünne eis knacken, auf dem ich gerade wild herum hüpfe?
 

nickcaveman

Gast
sehr interessant, der podcast.
was ich mich jetzt aber frage: er sagte, das samples bzw. teile der musik, die man nicht ohne weiteres einer band oder einen musiker zu weisen kann, nehmen darf.
wer entscheidet denn sowas?
beispiel: ich nehme den yankeedoddle von irgendeinem musiker.
rechte an dem originalstück lange frei, und meineserachtens spielt der musiker das auch nicht auf irgendeine besondere art. man kann also nicht erkennen, welcher interpret dahinter steckt.
darf man das jetzt nehmen? diese frage blieb ja auch im podcast offen.
falls es jemand weiss, schön, ansonsten werde ich mal die gema etc anschreiben.
wobei, die gema ist wie die gez so eine art antichrist für mich.
 

KayHH

Gast
Auch *irgendein* Musiker hat Rechte. Ich könnte zwar nicht erkennen wer einen Song gespielt hat, aber es gibt ja genug Leute die das durchaus können.

Ist schon ewig her, das ich den Podcast gehört habe, aber da wurde bestimmt darauf hingewiesen, dass durch eine Neuaufnahme auch das Urheberrecht wieder neu losgeht. Sonst könntest Du ja quasi jede Klassik-CD einfach kopieren. Ich könnte nicht unterscheiden wer da dirigiert hat, aber andere können das.

Ich würde mich an Deiner Stelle im Creative Commons Bereich umsehen, alles andere, selbst das was jetzt (noch) podsafe ist, wäre mir zu riskant. Natürlich kannst Du die Gema anschreiben, was ein müsames Unterfangen werden dürfte. Außerdem ist das nur die halbe Miete, die GVL will auch noch was vom Kuchen haben. Aufführungs- und Uhrheberrechte sind nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe.


Gruss KayHH
 

streuobstwiese

Schafnase
Registriert
11.03.05
Beiträge
2.238
sehr interessant, der podcast.
was ich mich jetzt aber frage: er sagte, das samples bzw. teile der musik, die man nicht ohne weiteres einer band oder einen musiker zu weisen kann, nehmen darf.
wer entscheidet denn sowas?
beispiel: ich nehme den yankeedoddle von irgendeinem musiker.
rechte an dem originalstück lange frei, und meineserachtens spielt der musiker das auch nicht auf irgendeine besondere art. man kann also nicht erkennen, welcher interpret dahinter steckt.
darf man das jetzt nehmen? diese frage blieb ja auch im podcast offen.
falls es jemand weiss, schön, ansonsten werde ich mal die gema etc anschreiben.
wobei, die gema ist wie die gez so eine art antichrist für mich.
Hier ist glaube ich der Begriff "Musikzitat" zutreffend.
s. Punkt 3.1.4. im folgenden Link:
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html#FN13
Du brauchst die Genehmigung des Verlages, der für den Titel in Deutschland zuständig ist.
Wenn der (Verlag, Künstler, Verwertungsgesellschaft) auch von der Gema vertreten wird, musst du deinen Titel auch dort auch anmelden.
(Bin kein Gema-Freund und jedesmal, wenn ich an diesem neuen Palast hier in Berlin vorbeikomme, würgt es mich, da der mit Geld gebaut ist, das eigentlich den Künstlern zusteht, grrrr)
 
Zuletzt bearbeitet:

Macmac

Gast
Rechte an Musik..

..nach 70 Jahren ist jede Musikproduktion frei, egal ob international oder national!
Und mit der GEMA solltest Du dich nicht anlegen! Da habe ich schon zwei Prozesse verloren!
Ach ja , mit meiner eigenen Musik! Also alle Rechte eigentlich bei mir! Nur dass ich mal ein paar Jahre bei der GEMA Mitglied war! Was heißt das sämtliche Rechte solange du Mitglied bist abgetreten sind, und du damit für deine eigenen Stücke Auftrittsgebühren bezahlen mußt!
Lass die Finger von zwei Takten fremd, die finden dich und am Ende sitzt du im "Kerker"!
MacMac
 

Irie

Gala
Registriert
21.03.07
Beiträge
48
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html#FN13
Du brauchst die Genehmigung des Verlages, der für den Titel in Deutschland zuständig ist.
Wenn der (Verlag, Künstler, Verwertungsgesellschaft) auch von der Gema vertreten wird, musst du deinen Titel auch dort auch anmelden.
(Bin kein Gema-Freund und jedesmal, wenn ich an diesem neuen Palast hierin Berlin vorbeikomme, würgt es mich, da der mit Geld gebaut ist, das eigentlich den Künstlern zusteht, grrrr)

WORD!


zu den 4takte/2sekunden/usw. samples:

sobald ein sample wiedererkennbar ist, hast du ein problem.
nimm zum beispiel einen schrei von james brown.
auf jeden fall kürzer als 1 takt und kürzer als 1 sekunde.
trotzdem würde ich dringend davon abraten, diesen zu sampeln
und ohne clearing kommerziell zu verwursten.
das wird sehr sehr teuer.

wenn du unbedingt meinst, ein sample benutzen zu müssen, bleibt
dir nur der recht umständliche weg, künstler/label/gema.
 

nickcaveman

Gast
danke nochmal für eure tipps, hinweise und erfahrungsberichte.
sehr hilfreich.
dieses ganze urherberrechtszeug ist im allgemeinen ziemlich verwirrend.
im grunde ist es natürlich eine gute sache, das kreative für ihre leistung auch bezahlt werden und der grundgedanke der gema ist ja auch nicht schlecht.
bloss, wie so oft, ist das ganze etwas ausgeartet.
naja, laut der liste in dem link sind die gebühren für die benutzung von kurzes musikstücken oder samples, wenn zeitlich begrenzt, nicht allzu teuer.
habe da grob die summe von 25,- eu gema im kopf.
also durchaus bezahlbar.
und was das nutzen von alten aufnahmen angeht, habe da auch mal gehört, das man durchaus sachen, die älter als 70 jahre sind nehmen kann.
aber natürlich nur, wenn man auch aufnahmen bzw. schallplatten hat, die aus der zeit stammen und keine neuauflagen.
aber egal.
gut ist auf jeden fall, das ich jetzt weiss, das es weder takte noch sekundenregelungen gibt.
hatte da 6 sekunden im kopf, andere leute 4–8 takte.
gut, dass das jetzt geklärt ist.
 

KayHH

Gast
..nach 70 Jahren ist jede Musikproduktion frei, egal ob international oder national!
Das stimmt nicht. Erstens sind es 70 Jahre *nach dem Tod* des Urhebers und zweitens gelten nicht überall auf der Welt 70 Jahre. In Spanien z.B. sind es 90 und die MI arbeitet weltweit an einer Ausweitung der Fristen.


Gruss KayHH
 

yjnthaar

Schwabenkönig
Registriert
07.06.04
Beiträge
2.657
Moinsen,

Ergänzend möchte ich noch folgendes hinzufügen:

Nicht jeder Künstler meldet sich automatisch bei der GEMA und GVL an. Es gibt auch künstler die ihre Verwertungsrechte selber verwalten und z.B. alternative Lizenzmodelle wie z.B. Creative Commons (kurz: CC) nutzen.

Grundsätzlich muss das von Musikstück zu Musikstück geklärt werden welche Lizenzierung in Frage kommt. GEMA/GVL, CC oder individuell eingeräumte Nutzungsrechte durch den Urheber.

Auf der CC-Homepage kann z.B. nach Musik gesucht werden, oder bei Starfrosch. Du musst nur darauf achten, dass es auch eine Lizenz ist, die Du nutzen kannst, also z.B. das Werk verfremden darfst (Build Upon) oder für kommerzielle Zwecke freigeschaltet ist, sofern das Projekt von Dir kommerziellen Charakter hat.

Salve,
Simon
 
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MasterDomino

Roter Eiserapfel
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28.04.05
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1.438
Ansonsten kann ich für Musik, die du verwenden darfst, wie du willst auch Revostock empfehlen, das ist ein recht neues Stockmedia-Portal, und dort gibt es für Filmschaffende und Animationskünstler Lieder und Soundeffekte zum Verkauf, die man dann in seinen eigenen Werken verwenden darf.

Gruß, MasterDomino
 
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