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lohnsteuer-steuerabrechnung-quittungen

groove-i.d

Rote Sternrenette
Registriert
10.01.05
Beiträge
6.077
ahoi!
ich hatte meine frage auch schon hier gepostet, aber noch keine antwort bekommen.
http://www.apfeltalk.de/forum/steuern-2006-a-t49455.html

mich beschäftigt folgende aussage einer bekannten vom fach:
belege, rechnungen udn quittungen kannst Du in Deinem steuerausgleich nicht geltend machen, so lange Du unter einem "bestimmten" lohnsteuersatz bleibst.

da ich mich nicht auskenne und nicht sicher bin, ob das tatsächlich so ist, wollte ich Euch fragen, wie das mit dem geltend machen von quittungen/rechnungen (z.b.: büroartikel) in einem lohnsteuerjahresausgleich ist?

danke für Eure hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
17.10.06
Beiträge
847
Hm, da könnten jetzt 2 Dinge gemeint sein:

1) Allgemein: bis zu einem bestimmten Einkommen wird keine Einkommensteuer erhoben (die Lohnsteuer ist sozusagen eine Vorauszahlung auf diese Einkommensteuer) - daher wäre das Ansetzen der Kosten hier ziemlich sinnfrei.

2) Im Bezug auf die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer zahlt: generell ist in der Lohnsteuer ein Pauschalbetrag für die Werbungskosten eingerechnet. Diesen Pauschalbetrag müsste man mit überschreiten, damit das Ansetzen der Kosten einen Sinn macht. Seitdem die Pendelerpauschale so massiv zusammengestrichen wurde ist es schwer, diesen Pauschalbetrag "zu knacken". Wichtig ist auch, daß man hier nicht alles ansetzen kann, z. B. "Büroartikel" - werden üblicherweise vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz gestellt. Alles was irgendwie einen "privaten" Charakter trägt streicht das Finanzamt normalerweise...

Grundsätzlich ist das Thema "Einkommensteuer" schon ganz nett komplex, auch wenn es sich "nur" um die Lohnsteuer handelt. Entweder man ist der 08/15-Standard-Fall, dann ist da eh nicht viel "zu holen", das kann man dann mit den üblichen Steuererklärungsprogrammen abwickeln. Oder man ist ein richtiger Sonderfall (z. B. mit extremen Anfahrtswegen zur Arbeit) - dann würde ich persönlich entweder zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater gehen.

Richtig nett wird es, wenn mehrere Einkunftsarten zusammen kommen, also neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (sprich Arbeitnehmer) noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Unternehmer), Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft oder sie sog. sonstigen Einkünfte (Freiberufler).
 

pacharo

Kaiserapfel
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Eine preiswerte Möglichkeit der Lohnsteuererklärung ist übrigens die hier, läuft komplett online und hier wird Dir auch beim ausfüllen genau erklärt, wann Du noch innerhalb irgendwelcher Pauschalen bist und ab wann sich die Geltendmachung von Ausgaben lohnt.

Ist kostenlos, erst wenn Du die Lohnsteuererklärung ausdrucken willst, kostet es einmalig 10,00 EUR. Es besteht auch die Möglichkeit über die Elster-Schnittstelle, seine Erklärung online abzugeben.

Du könntest also ohne Kosten sofort loslegen und sehen, wo Du liegst.

Gruss
pacharo
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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danke für die tips. das alles bestätigt die äußerung meiner "beraterin".
das mit dem link ist seltsam. hatte eigentlich den richtigen genommen.
mhhh... wird korrigiert, wenn nun auch erledigt.