Urheberrechte

Haenneball

Salvatico di Campascio
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Ich bin mir nicht sicher, ob das hier reingehört, aber ich wusste auch kein anderes Unterforum..

Frage: Wie sieht die rechtliche Seite bei Folgendem aus: Ich habe einen Blog, der sich um Musik dreht. Jetzt möchte ich einen Song in einem Blogeintrag gern abspielen lassen, am besten in einem Flash-Player, damit man das Lied nicht runterladen kann. Darf ich das? Die Leutz auf myspace machen das ja auch am laufenden Band..
 

KayHH

Gast
Das darfst Du natürlich nur, wenn es Dein eigener Song ist, ansonsten ist es illegal. Wer hat Dir erzählt, dass man Flash nicht laden kann? Ich mach das andauernd, z.B. bei YouTube. Gruss KayHH
 

saarmac

Weisser Rosenapfel
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Stimmt nicht ganz, bis 20 sec ist das legal. Aber ab einer Sekunde länger is es schlecht. So war das zumindest mal als ich mich mal erkundigt habe
 

Haenneball

Salvatico di Campascio
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Nee, es handelt sich um einen Song von Norah Jones, folglich ist er nicht von mir.

Wo kann man sich denn genau erkundigen, wie lange man ihn abspielen kann?

Bei Videos weiß ich das auch, aber die Songs, die in die FlashPlayer auf myspace beispielsweise eingebunden werde, habe ich noch nicht saugen können..
 

hbex

Martini
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Nee, es handelt sich um einen Song von Norah Jones, folglich ist er nicht von mir.

Ich würde es mal mit "freier Musik" probieren, die man zuhauf im Internet findet und die man auch für diese Zwecke (jeweiliger Lizenztyp ist zu beachten!) einsetzen darf, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen, wenn man selbst kein zweiter Wolferl Mozart ist.
 

piepmiffy

Gast
iRights kann Dir vielleicht weiterhelfen, die befassen sich mit Urheberrecht in der "Digitalen Welt"
 
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Haenneball

Salvatico di Campascio
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Okay, das wird mir schon aufwendig. Dann mache ich auf meiner Internetseite also keine Werbung für ihr neues Album. So ein Kindergarten mit der gema...
 

KayHH

Gast
Gute Entscheidung, die wollen es halt nicht anders. Gruss KayHH
 

Zettt

Doppelter Melonenapfel
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Ich bin mir nicht sicher, ob das hier reingehört, aber ich wusste auch kein anderes Unterforum..

Frage: Wie sieht die rechtliche Seite bei Folgendem aus: Ich habe einen Blog, der sich um Musik dreht. Jetzt möchte ich einen Song in einem Blogeintrag gern abspielen lassen, am besten in einem Flash-Player, damit man das Lied nicht runterladen kann. Darf ich das? Die Leutz auf myspace machen das ja auch am laufenden Band..

Hi

Also du darfst jeden Song natürlich gerne spielen, allerdings ist dabei ein bisschen was bezüglich GEMA zu beachten.
GEMA-freie Titel darfst du in voller Länge anbieten. Auch zum Download sofern es der Künstler erlaubt.
Nicht GEMA-freie Titel dürfen, soweit ich mich erinnern kann, bis zu einer Länge von 10sec. angespielt werden, ohne das du dabei deinen Blog der GEZ melden müsstest.

Mein Tipp. Mach es doch so, dass du auf deinem Blog keine Musik anbietest, sondern eben nur über Musik berichtest. Dazu kannst du dann ja Links angeben zu Seiten auf denen diese Titel probegehört werden können - zB den iTunes Store. Damit wärst du dann wohl auf der sicheren Seite.

Hat geholfen?
 

Herr Sin

Sternapfel
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Zettt

Doppelter Melonenapfel
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Hast du da zufällig eine Quelle?
Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.
Gut das kann schon sein, allerdings kommt es dabei auf den Zweck an. Meiner Erinnerung nach ging es darum, wie es Radiosender machen, in ihren Jingles soviele Lieder spielen zu können ohne von der GEMA dafür belangt zu werden. Normalerweise müsste ja jeder Titel gemeldet werden.

Meine Information habe ich hierher:
GEMA, GVL und KSK von Lothar Scholz
Die genaue Seite weiss ich allerdings nicht mehr :p
 

Herr Sin

Sternapfel
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Normalerweise müsste ja jeder Titel gemeldet werden.
Genau so versteh ich das.

Ich sitze nämlich vor einem ähnlichen Problem: Ich erstelle gerade eine Webseite. Die Kundin möchte ihre eigenen Songs auf der Webseite präsentieren (Ausschnitte, Loops, ...). Habe mal der GEMA geschrieben um zu fragen, ob sie für ihre eigenen Stücke sich auch bei der GEMA melden muss.
 

Zettt

Doppelter Melonenapfel
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[...] ob sie für ihre eigenen Stücke sich auch bei der GEMA melden muss.

Ja das muss sie, weil sie ja dann Musik anbietet bzw darbietet. Das bedeutet sie ist nicht mehr nur Erzeuger der Musik sondern Verwerter. Damit ist sie auch an diese Gesetze gebunden, selbst wenn die Titel von ihr selbst stammen. Irgendwie logisch oder?
Im Grunde genommen nicht sooo schlimm. Sie bekommt ja einen Teil wieder zurück - wenn nämlich die jährliche GEMA Ausschüttung war.
 

Haenneball

Salvatico di Campascio
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Ich bin für Revolution an folgendem Ort morgen um 15:00 Uhr:

GEMA Generaldirektion Berlin
10722 Berlin


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das war ein scherz, bitte morgen nicht auf mich warten