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Merkwürdige Notiz in Einstellungen

brudermoe

Carola
Registriert
09.04.21
Beiträge
110
Hi,

ich hab ein eigentlich neues iPhone bestellt. Allerdings ist mir, im Gegensatz zu älteren Modellen aufgefallen, dass in Einstellung vermerkt steht:

iPhone - Eingeschränkte Garantie: Gültig bis (1 Jahr nach dem ich es erhielt). Und darunter steht "Dieses Gerät ist für eine zusätzliche Abdeckung bis zum <2 Monate nach Erhalt> qualifiziert.

Letzte Aktivitäten: Keine Supportaktivität in den letzten 90 Tagen.


Was hat es zu bedeuten? Gehörte das Gerät schon mal jemanden? Oder hat Apple da was aufgebessert? Warum nur 1 Jahr und nicht 2? Warum 2 Monate?

Ich fand es eigenartig, dass das iPhone sich mehrfach nicht aktivieren ließ, als ich es mit Mobilen Daten aktivierte. Aber erst bei Verbindung mit WLAN klappte es schließlich.
 
Zu dem speziellen Eintrag kann ich Dir leider nicht helfen, aber wichtig ist, dass Du hier „Gewährleistung“ (per Gesetz geregelt) und „Garantie“ (freiwillige Leistung des Herstellers) unterscheiden musst.

Einfach gesagt: Garantie (bei Apple idR 1 Jahr) ungleich Gewährleistung (in DEU gesetzlich 2 Jahre)!

Siehe auch hier:

 
Du hast auch 2 Jahre.
Hast du hierfür auch eine Quelle? Denn in Deutschland Beträgt die freiwillige Garantie seitens Apple lediglich 1 Jahr ab Kaufdatum.

Apple selbst ist, wenn direkt bei denen gekauft wurde, wohl recht großzügig und verzichtet bei Ansprüchen aus der zweijährigen Gewährleistung auf den Beweis, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat. Das kommt einer zweijährigen Garantie ziemlich gleich und ist es dennoch nicht, weil man darauf keinen rechtlichen Anspruch hat.

Ansonsten sind die Ausführungen in Bezug auf AppleCare+ richtig. Bis zu 60 Tage nach Kauf, kann man die Garantieverlängerung inkl. Versicherung gegen unbeabsichtigte selbst verursachte Schäden mit abschließen.
 
Dann ist alles korrekt, wie es da steht? Szene es bei euch genauso auch drin?
 

Bravo...die „Verbraucherschutzgesetze“ die Apple erwähnt, sind die gesetzliche Gewährleistung! Denn Garantie wird in D nicht gesetzlich geregelt sondern ist eine freiwillige Leistung von Herstellern, deren Bedingungen sie selbst festlegen können.

Die Garantie beträgt für iPhones seit jeher bei Apple ein Jahr ab Kauf, wenn man keine Zusatzleistung á la Apple Care Protection Plan (alt - reine Garantieverlängerung) oder AppleCare+ (Garantieverlängerung + Versicherung) für das jeweilige Gerät abgeschlossen hat.
 
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Reaktionen: brudermoe
Ich hoffe doch das der Inhalt vom Link alles erklärt.

Und ich werde meine zukünftigen Antworten besser ausformulieren damit Forenmitglieder keinen roten Kopf bekommen.

habedere
walnuss