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Öffentliches Posten von Babybildern...geht das zu weit?

Thaddäus

Golden Noble
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Das Recht am eigenen Bild gilt unabhängig vom Alter. Und Du siehst an deiner Frage, dass ein Konflikt immanent ist.

Da liegt das Problem: Es stimmt zwar was du sagst, im Säuglingsalter entscheiden aber eben die gesetzlichen Vertreter darüber.

Zu diesem Umstand habe ich meine persönliche Meinung ja bereits geäussert. Und für alle anderen: Nein, ich schreibe niemandem etwas vor, sondern äussere meine Bedenken.

Ob ich damit nun richtig oder falsch liege, zu vorsichtig bin oder nicht, werden wir hier wohl nicht abschliessend klären können.

Ich finde die Debatte aber wichtig und richtig. Und ich finde es gut, dass sie hier mehrheitlich anständig geführt wird.
 
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El Cord

Pomme Etrangle
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Da liegt das Problem: Es stimmt zwar was du sagst, im Säuglingsalter entscheiden aber eben die gesetzlichen Vertreter darüber.

Zu diesem Umstand habe ich meine persönliche Meinung ja bereits geäussert. Und für alle anderen: Nein, ich schreibe niemandem etwas vor, sondern äussere meine Bedenken.

Ob ich damit nun richtig oder falsch liege, zu vorsichtig bin oder nicht, werden wir hier wohl nicht abschliessend klären können.

Ich finde die Debatte aber wichtig und richtig. Und ich finde es gut, dass sie hier mehrheitlich anständig geführt wird.
Wie ich in den letzten Postings ausgeführt habe, ist es eben NICHT einfach so, dass die Eltern da einfach so entscheiden können.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Doch können sie, mit möglichen oder nicht möglichen Rechtsfolgen. Wie bei jeder Entscheidung zum Wohl oder Unwohl des Kindes.

Ich denke, im konkreten Fall betrachtet der Gesetzgeber den potentiellen Schaden, den ein Bild anrichten kann bzw. angerichtet hat. Deswegen auch die Hintertüren.

Ein normales und harmloses Babybild müsste dann auch nachgewiesen einen Schaden angerichtet haben.

Eine weitere entscheidende Frage ist, wie es in der Theorie aussieht und wie in der gelebten Rechtspraxis.
 
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El Cord

Pomme Etrangle
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Doch können sie, mit möglichen oder nicht möglichen Rechtsfolgen. Wie bei jeder Entscheidung zum Wohl oder Unwohl des Kindes.

Ich denke, im konkreten Fall betrachtet der Gesetzgeber den potentiellen Schaden, den ein Bild anrichten kann bzw. angerichtet hat. Deswegen auch die Hintertüren.

Ein normales und harmloses Babybild müsste dann auch nachgewiesen einen Schaden angerichtet haben.

Eine weitere entscheidende Frage ist, wie es in der Theorie aussieht und wie in der gelebten Rechtspraxis.

Worauf gründest Du Deine Meinung?
 

EmHa

Antonowka
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Das Recht des Babys wäre ja nicht nur zu entscheiden, dass kein Bild veröffentlicht wird , sondern ebenso, dass ein Bild veröffentlicht wird.
Es gibt eben diese beiden Alternativen. Das Kind ist nicht geschäftsfähig und deshalb entscheiden die Eltern. Da sie eben nicht nur gegen eine Veröffentlichung entscheiden können, sondern eben auch dafür, sehe ich bei Babyfotos schon das Entscheidungsrecht bei den Eltern mit allen Konsequenzen.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Worauf gründest Du Deine Meinung?
Na zum einen auf das Kläger-Prinzip, wie Du schon selber sagtest.

Und dann auf die kommentierte juristische Formulierung des "grundsätzlich". Grundsätzlich ermöglicht Ausnahmen und solange das Bild eines Babys ein harmloses Motiv zeigt, keine strafrechtliche Relevanz, sind diese Wege gehbar.

Ansonsten wären die ganzen Bilder, die man im Kontext der Kunst, der Unterhaltung sieht und alles andere "normale" öffentliche gar nicht möglich und hätte schon zu einer Flut von Verfahren geführt. Für all diese Kinder wurde von ihren Eltern entschieden.

Die gelebte Rechtspraxis zeigt also die Existenz dieser Hintertüren.

Das Kind hat später die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Das ist richtig. Aber das verhindert erstmal nicht die grundsätzliche Möglichkeit der Veröffentlichung an sich.
 
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Mitglied 105235

Gast
Wo ist da eine Hintertür? 0-7 Jahren die Eltern entscheiden (ob das gut oder schlecht ist sei mal dahingestellt) 8-17 dürfen eigentlich weder die Eltern einfach Bilder von den Kindern posten noch dürften eigentlich die Kinder Bilder einfach so von sich posten. Es müssen immer beide Seiten eigentlich Ihr einverstanden geben.

Alle Dinge die du so aufzählst, sind andere Dinge. Sei es sind einmal Personenbezogene Bilder, da muss sowohl der Künstler, der Sender etc. etc. sich das Recht einholen dass die Person so gezeigt (also das Bild veröffentlicht) werden darf und wird nicht einfach so gezeigt. Wird einfach nur in die Fußgängerzone (als Beispiel) gehalten, so geht der einzelne in der Menge unter und hier gilt wieder ein anderes Recht bzgl. des Bildes. So Umgangssprachlich gesagt, das ist erlaubt, da das Motiv nicht eine einzelne Person ist sondern die Fußgänger Zone, die Personen sind da nur das Beiwerk.
 

kolvi

Aargauer Weinapfel
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Diese Erläuterung hier ist für mich viel schlimmer, als Säuglingsbilder oder Anderes.
... ha ha ha, für mich auch :))) Ich bin ein absoluter Gegner dieser gender.- und ich weiss-nicht-wer-ich-bin geschwängerten Sprache und Ausdrucksformen... verstand meinen diesbezüglichen Nachsatz eigentlich ironisch....
 
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Cohni

Ananas Reinette
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Alle Dinge die du so aufzählst, sind andere Dinge. Sei es sind einmal Personenbezogene Bilder, da muss sowohl der Künstler, der Sender etc. etc. sich das Recht einholen das die Person so gezeigt (also das Bild veröffentlicht) werden darf und wird nicht einfach so gezeigt...
Von wem holen sie sich denn das Recht, wenn es um Kinder geht? 😉
 

Janelle

Starking
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Der von El Cord schon zitierte Rechtsanwalt sagt:
"Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil."

Was sagt er noch (selber Link):
"Auch Verwandte, wie Großeltern, Tanten, etc. müssen die Einwilligung der Sorgeberechtigten Eltern einholen, wenn sie Bilder von deren Kind veröffentlichen und verbreiten wollen."

Und, dass wenn das Kind einsichtsfähig genug ist (man geht dabei von einem Alter ab 12-14 Jahren aus) , auch das Kind seine Einwilligung geben muss.
Letzteres sagt auch der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.

Demnach ist wohl nach derzeitiger Rechtslage das Foto von @lorry rechtlich unbedenklich, wenn die Eltern des Babys ihre Einwilligung gegeben haben.
 

Mitglied 105235

Gast
Von wem holen sie sich denn das Recht, wenn es um Kinder geht? 😉
Steht eigentlich schon im ersten Absatz, 0-7 von den Eltern (die hoffentlich auch dann in der Nähe wären und nicht am anderen Ende der Stadt), 8-17 von den Kindern und den Eltern (ist nur eine Seite nicht Einverstanden, darf das Bild nicht veröffentlicht werden).


Edit:
Demnach ist wohl nach derzeitiger Rechtslage das Foto von @lorry rechtlich unbedenklich, wenn die Eltern des Babys ihre Einwilligung gegeben haben.
Jup wenn und da wissen wir eben nicht. Dazu kommt bei diesen Bild sogar noch die DSVGO zum tragen mit Personenbezogene Daten (Größe, Gewicht, Geburtsdatum), die besonders Schützenwert sind. Da hat zwar der Private keine wirklichen Probleme aber Apfeltalk als Unternehmen hat diese hier dann und muss diese Schützen und eigentlich daher da Bild entfernen.
 
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kolvi

Aargauer Weinapfel
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Seit wann gibt es diese Diskussionen? Seit den social media und postings, oder? früher war es schwieriger, Bilder zu veröffentlichen; die musst dann irgendwie gedruckt werden... und es gab natürlich endlose Dia-Abende, auch mit Freunden oder gar Fremden, wenn man die Urlaubsreise irgendwo zur Schau stellte...
Insofern wäre auch die Frage - wird der Gesetzgeber mit den bestehenden Regeln den Anforderungen der social media noch gerecht? (In Bezug auf Recht am eigenen Bild....)
 
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Cohni

Ananas Reinette
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Steht eigentlich schon im ersten Absatz, 0-7 von den Eltern (die hoffentlich auch dann in der Nähe wären und nicht am anderen Ende der Stadt), 8-17 von den Kindern und den Eltern (ist nur eine Seite nicht Einverstanden, darf das Bild nicht veröffentlicht werden).
Irgendwie reden wir aneinander vorbei, vielleicht habe ich was falsch verstanden, sorry. Nichts anderes meine ich.

Ich hatte die Diskussion so verstanden, dass es rechtlich nicht erlaubt wäre, dass ein Baby-Foto öffentlich ohne dessen Einwilligung gepostet wird. Das stimmt ja so nicht. Deswegen meine Beispiele hinsichtlich Kunst usw. Auch da müssen die Eltern zustimmen und das Baby kann das logischerweise nicht.
 
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Mitglied 105235

Gast
Ne rechtlich ist es erlaubt, solange es eben die Eltern machen oder der Veröffentlicher eben das Recht sich eingeholt hat. Mir selbst ging es auch immer nur dabei um die Tatsache dass eine Dritte Person es veröffentlicht hat. Wenn so etwas eben die Eltern machen, finde ich persönlich es zwar noch fragwürdig aber es müssen die Eltern für sich entscheiden.
 
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Benutzer 176034

Gast
verstand meinen diesbezüglichen Nachsatz eigentlich ironisch....

So kam er auch an.
Aber so ist es nun wirklich. Oder besser: So soll es sein!
Ich kann mich dem nicht einordnen, weil es absolut unnormal ist, jede Gattung und jeden Fetisch mit aufzuführen, nur um zu suggerieren, dass diejenigen nun tatsächlich auch gemeint sind...

Auch die „Kündigung“ von Uncle Ben ist so ein Ding...
Sonst wie lange sehe ich den Grinseprinz von Uncle Sam auf der Reispackung und auf einmal ist er weg, weil zu sehr an die Sklaverei erinnert worden ist...
Kein Mensch hat beim Genuß von Uncle Bens Reis an Sklaverei gedacht - erst, als er genau deswegen entlassen wurde.

Aber was regt man sich auf...?

Mal sehen, was bald mit dem Führerschein passiert... Der erinnert mich irre an Adolf und muß unbedingt umbenannt werden...

Oder?
 

El Cord

Pomme Etrangle
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Kein Mensch hat daran gedacht?

Woher weißt Du das?

Welche Hautfarbe hast Du?
 
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El Cord

Pomme Etrangle
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Widerspruch ist blöd, nicht wahr!?

Willst Du nicht noch sagen: „Dikatur! Man darf gar nichts mehr sagen!“?