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Seltsame Kleinanzeigen

  • Ersteller csae1206
  • Erstellt am

csae1206

Gast
Möchte mal meine kritischen Beobachtungen von Kleinanzeigen in den einschlägigen dt. Mac Foren loswerden.
Ist euch nicht auch schon aufgefallen, dass immer wieder MB und MBP verkauft werden, die entweder unbenutzt, nur 1-2 Tage alt oder noch ungeöffnet sind? Das seltsame daran ist nur immer wieder folgender Hinweis: Verkauf wegen nichtgefallens, wurde nur einmal zu Testzwecken ausgepackt und Rechnung liegt leider keine bei wie es man ka von Apple kennt.

Wieso kauf ich mir so zum Spass ein Laptop zum ausprobieren, für was gibt es Mac Händler? Naja das sei mal so hingestellt, ist jedermanns persönliche Sache, aber verwunderlich wird es nur wenn der Verkäufer unbedingt auf einen Verkauf mit Verlust OHNE Rechnung (schon der Lieferschein ist eine Rechung) besteht obwohl ein 14 tägiges Rückgaberecht von seitens Apple besteht (nur bei Kauf im Store).

Was haltet ihr so davon? Ich möchte niemanden was unterstellen, aber diese Art von Inseraten häufen sich immer mehr, nicht nur hier bei Apfeltalk!
 

.holger

Borowitzky
Registriert
13.09.04
Beiträge
8.970
Kaufen, beim Finanzamt absetzen und wieder verkaufen. Dadurch macht man Gewinn. (deswegen ist auch keine Rechnung dabei, da man die ja für seine Papiere braucht)

Das ganze ist natürlich nicht legal, sondern strafbarer Steuerbetrug.
 

csae1206

Gast
tja an genau sowas dachte ich auch, wollte es nur nicht zuz laut aussprechen ;)
 

Das O

Stina Lohmann
Registriert
07.11.04
Beiträge
1.044
tja an genau sowas dachte ich auch, wollte es nur nicht zuz laut aussprechen ;)

Ich denke das kann man ruhig aussprechen. Immerhin bescheiße die Leute nicht nur das Finanzamt sondern auch uns.
Das sollte man eigentlich melden.
 

mzet01

Gast
eben,strafbar und von daher nicht gut.
das finanzamt sollte bei dererlei absetzungen ruhig mal stichproben vor ort durchführen.
wo doch auch hartzIV empfänger geprüft werden,ob es denn auch ganz bestimmt ihre zweite zahnbürste im becher ist und nicht die des/der Freund/in.o_O
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
Registriert
16.04.05
Beiträge
820
das bringt nur nichts: die leute sind ja nicht blöd. die mehrwertsteuer ziehst du sofort, aber die steuererklärung (und da erst steht drin, dass du ein notebook gekauft hast) kannst du sehr viel später abgeben. solang das finanzamt also bei dir keine prüfung macht, können schon ein, zwei jahre vergehen, eh die überhaupt wissen, dass du mal ein notebook gekauft hast.

wo es dann ist? na, kaputt natürlich!
 

csae1206

Gast
also mal grundsätzlich immer auf die rechnung bestehen! die ausrede "da gabs nie eine" oder "hab ich grad verloren oder verlegt" zieht da nicht. wenn der verkäufer in erklärungsnöten kommt, sollte man die finger davon lassen.

problematisch kanns nur im garantiefall kommen: da brauch ich ja einen kaufvertrag zwischen mir und dem verkäuer, damit die gewährleistung bzw. garantie rechtsgültig auf mich übergeht. schon allein deswegen sind alle dokumente (originalrechnungen) beizulegen oder zumindest eine kopie.
 

Terminal

Gast
Und überhaupt sind er größte Teil der Versteigerungen bei eBay keine normalen Auktionen mehr, sondern kommen normalen Verkäufen aus einem Laden gleich.

Beitexte wie "nur 2 Tage alt", "ungeöffnet mit Rechnung" oder "Wiederverkauf wegen Nichtgefallens" sagen gar nichts. Jeder Händler kann eine Rechnung ausstellen, ob der Computer vorher schon verkauft war oder nicht. Wenn man da nachforschen würde, käme man am Ende auf ganz normale Verkäufe aus Läden, Versandhäusern und Betriebs-Direktverkäufen. Selbst Angehörige von diversen Händlern bieten Geräte zum Verkauf an gegen eine kleine Provision. Es werden schon familiäre Wetten abgeschlossen - wer einen Rechner wie teuer verkaufen kann. Und ... So ... Weiter ...

Also ich kann nur das Neukaufen eines Gerätes direkt bei einem Händler empfehlen. Nicht, dass man nicht auch anders Glück haben kann, aber ....
 

weebee

Gast
Kaufen, beim Finanzamt absetzen und wieder verkaufen. Dadurch macht man Gewinn. (deswegen ist auch keine Rechnung dabei, da man die ja für seine Papiere braucht)

Glaube ich nicht. Wenn Du zwei Rechner in einem Jahr kaufst, steht das FA bei dir auf der Matte und will die sehen und wissen was das soll? Die stehen ja sogar schon auf der Matte, wenn Du dir mehr als einen Rechner in drei Jahren kaufst.