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iPad Pro 12,9 Zoll Gelbstich - Kulanz von Apple vorhanden?

Tarak

Schöner von Nordhausen
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Hi liebes Forum,
ich besitze ein iPad Pro 12,9 Zoll und habe links am Display einen Gelbstich von unten bis oben. Bin leider schon aus der Jahres Garantie von Apple raus und habe keine Lust mich mit O2 rum zu quälen das Problem scheint ja öfters aufgekommen zu sein siehe Internet. Wenn ich mir ein Termin in Oberhausen hole wie hoch ist dort die Wahrscheinlichkeit das sie auf Kulanz Display LCD tauschen? Oder muss ich doch den langen Weg gehen?
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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Na ja, im Gewährleistungfaöl müsstest du nach 6 Monate ab Kauf beweisen, das der Fehler von Anfang an vorhanden ist. Als Nachweiss reicht übrigens keine Aussage aus einem Forum.
Kulanz und Apple sind 2 paar Schuhe. Ich würde es mal versuchen im Store. Mehr als schief gehen, kann es ja eh nicht.
 

Martin Wendel

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Versuchen kannst du es, allzu große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.
 

Ijon Tichy

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Wenn Apple dir bestätigt, dass es ein Gewährleistungsfall ist, kannst du damit bei o2 Ersatz einfordern.
 

Martin Wendel

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Apple wird sowas sicher nicht bestätigen.
 
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ChrisW90

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Wenn Apple dir bestätigt, dass es ein Gewährleistungsfall ist, kannst du damit bei o2 Ersatz einfordern.

Das wird nicht passieren. Dann können sie es auch direkt austauschen. Aber wie gesagt, einfach mal freundlich (!) bei Apple vorsprechen und nach möglichen Ursachen und Lösungen fragen.
Fragen kostet ja bekanntlich nichts.
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Und warum ist das sicher? Genau so lief es bei mir bei einem iPhone.



Nein, denn für die Gewährleistung - nicht die Apple-Garantie - ist nun mal der Verkäufer zuständig. Hier also o2.

Und an wen wendet sich O2, wenn sie das Gerät tauschen? Letztlich tauscht Apple dann das Gerät, egal ob direkt oder über O2.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Und an wen wendet sich O2, wenn sie das Gerät tauschen? Letztlich tauscht Apple dann das Gerät, egal ob direkt oder über O2.

Ob und wie o2 von Apple Ersatz bekommt, ist egal. Ansprechpartner für den Käufer ist im Gewährleistungsfall nun mal der Verkäufer.

Aber sorry - das ist doch nichts neues?!
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Ob und wie o2 von Apple Ersatz bekommt, ist egal. Ansprechpartner für den Käufer ist im Gewährleistungsfall nun mal der Verkäufer.

Aber sorry - das ist doch nichts neues?!

Hab ich irgendwo was anderes geschrieben?

Du hast doch gesagt, "wenn Apple dir bestätigt, dass es ein Gewährleistungsfall ist" ..
Damit widersprichst du dir selbst.

Apple hat mit der Gewährleistung nichts am Hut. Also werden sie dies auch nicht bestätigen, sondern höchstens im Rahmen von Kulanz das Gerät tauschen.

Also um es klarzustellen: Apple kann man freundlich nach einer Reparatur/ Austausch auf Kulanz fragen.
Für alles, was die Gewährleistung betrifft wendet man sich an den Verkäufer, in dem Fall O2.
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Apple hat mit der Gewährleistung nichts am Hut.
Natürlich. Aber bei der Gewährleistung (nach 6 Monaten) brauchst du eben im Zweifel einen Nachweis, dass der Fehler schon bei Kauf bestand. Und so ein Schreiben von Hersteller, das die das bestätigt, ist da sicher ein ganz brauchbarer Nachweis. Auch wenn ich es mir schwierig vorstelle so ein Schreiben von Apple zu bekommen...
 
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ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Natürlich. Aber bei der Gewährleistung (nach 6 Monaten) brauchst du eben im Zweifel einen Nachweis, dass der Fehler schon bei Kauf bestand. Und so ein Schreiben von Hersteller, das die das bestätigt, ist da sicher ein ganz brauchbarer Nachweis. Auch wenn ich es mir schwierig vorstelle so ein Schreiben von Apple zu bekommen...

Trotzdem hat Apple als Hersteller nichts mit der Gewährleistung am Hut. Ob mit oder ohne Nachweis von Apple ist ausschließlich der Verkäufer bei Fragen der Gewährleistung zuständig.

So ein Nachweis wird Apple auch kaum darlegen, es sei denn, es handelt sich um einen bekannten Serienfehler.

Sollte Apple als Verkäufer auftreten ist die Sache natürlich ganz anders.


Edit: Hab den Beitrag falsch verstanden, lasse ihn aber zum besseren Verständnis des Verlaufes stehen. Sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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@ChrisW90 Hat irgendwer hier etwas andere behauptet?


Das würde mich auch interessieren.

Sorry, klassischer Interpretationsfehler meinerseits.
Ich hab dein "Natürlich" als "natürlich hat Apple was mit der Gewährleistung zu tun" verstanden.

Tut mir Leid für die Verwirrung!
 
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Ijon Tichy

Clairgeau
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Und wie sah diese Bestätigung aus?

Ich kann mich an dem Wortlaut nicht erinnern, aber es wurde bestätigt, dass es sich nicht um einen Unfallschaden oder Schaden wegen unsachgemäßer Behandlung handelt.

Damit wurde sozusagen umschrieben, dass es sich um ein Herstellungsfehler handelte. Dieser hätte in meinem Fall auch zur kostenlosen Reparatur geführt, wenn ich das iPhone direkt bei Apple gekauft hätte.
 

Martin Wendel

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@Ijon Tichy: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Apple standardmäßig solche "Bestätigungen" ausstellt, noch dass das irgendwas rechtlich bindendes wäre.
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

Man sollte hier sowieso aufpassen, nicht wild verschiedene Dinge zusammen zu würfeln. Mal ganz grundsätzlich: Es geht bei der Gewährleistung nicht darum, ob etwas "kaputt" ist, sondern um die Beantwortung der Frage, ob ein Gut im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen hat. Sonst könntet man sich direkt einen defekten PKW kaufen und sofort sagen: "Gewährleistung, der ist ja kaputt!". Dabei ist es so, dass regelmäßig der Käufer der sich auf Gewährleistungsansprüche berufen will, den Nachweis erbringen muss, dass der Artikel im Zeitpunkt des Gefahrenüberangs schon den bemängelten Fehler/Defekt aufgewiesen hat. Zu Gunsten der Verbraucher wurde für die ersten sechs Monate die Beweilsastumkehr geschaffen, d.h. hier muss der Käufer nichts nachweisen, sondern im Zweifelsfall der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass der bemängelte Fehler im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs noch NICHT vorlag, sondern z.B. durch den Käufer herbei geführt wurde.
Der einzige Grund, warum man überhaupt in den ersten sechs Monaten Kauf "einfach so" recht einfach umtauschen kann, ist eben jene Beweislastumkehr. Gäbe es die nicht, wäre der Drops regelmäßig gelutscht, wenn man nicht durch ein Gutachten einen entsprechenden Nachweis erbringen könnte, dass der Fehler bei Gefahrenübergang schon vorlag. Im Nachgang entstandene Fehler sind schlicht nicht das Problem des Händlers.

Nehmen wir mal an, Apple würde eine solche "Bescheinigung" ausstellen - dann hilft das dem Topic-Ersteller dennoch nicht weiter. Es handelt sich um eine - nutz- und wertlose - Einschätzung von Apple, aber nicht um einen Nachweis(!), dass der Fehler im Zeitpunkt des Gefahrenüberangs schon vorlag, die Sache fehlerhaft war und nicht dem vereinbarten Zustand (Artikel mittlerer Art und Güte) entsprach.
Da helfen auch die besten Worte der Welt und "Umschreibungen" nichts, da sie schlicht für die rechtlich im Raum stehende Fragestellung irrelevant wären.

Nicht zu vergessen: Die Gewährleistungsansprüche richten sich immer gegen den Verkäufer einer Sache, nicht gegen den Hersteller. Und generell kann man sich mal §§ 437, 439 BGB dazu anschauen. Hier ist auch geregelt, dass der Käufer die Wahl hat, ob er z.B. Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Sache verlangt.

Garantieansprüche können grundsätzlich durch bzw. gegen jeden Dritten entstehen, entweder aufgrund direkter vertraglicher Vereinbarungen (z.B. Zusatzgarantien o.ä.) oder z.B. durch das entsprechende Angebot des Dritten (z.B. Herstellergarantie). Hier können aber auch recht frei Einschränkungen formuliert werden.

Und natürlich gibt es noch die Möglichkeit der Ansprüche aus produkthaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen, aus deliktischen Anspruchsgrundlagen et al.

Soweit mal der kleine Samstagsausflug in eine grobe Übersicht der Regelungen der Sachmängelhaftung.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Ihr macht mich fertig. Ich habe eine Vorgehensweise empfohlen, die in meinem Fall erfolgreich war. Weder habe ich behauptet, dass das immer und grundsätzlich so funktionieren muss, noch dass das rechtlich bindend sei. Allerdings lässt die Aussage, dass ein Defekt nicht durch Fremdeinwirkung entstanden ist, wenig Spielraum für andere Erklärungen als ein Herstellungsfehler.

Aber wie gesagt, mein Tipp beruht auf eigener Erfahrung, und ich finde es schlicht unangebracht, dass ich hier als unglaubwürdig hingestellt werde.
 
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ken-wut

Echter Boikenapfel
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Und, wie ist die Sache nun ausgegangen?