Mikael Blomkvist
Normande
- Registriert
- 30.08.15
- Beiträge
- 574
Es gibt in dieser Frage aktuell laut Rechtsprechung keine mögliche Antwort. Das Bundesverfassungsgericht hat sich vor etwa zehn Jahren schon mal mit dieser Frage, nämlich der Abwägung zwischen Leben bzw deren Anzahl, befasst und zwar im Rahmen das Luftsicherheitsgesetzes.Was ja auch die "richtige" Entscheidung wäre.
Es ging um die Frage, ob die Abfangjäger der Bundeswehr ein Flugzeug abschießen dürfen und damit vielleicht 200 Menschen töten, und auf der anderen Seite verhindern, dass das Flugzeug in ein Stadion stürzt und damit mehrere tausend Menschen getötet werden.
Die Begründung damals war, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und es verbietet, Einleben gegen ein anderes aufzurechnen. Deswegen kann ich mir schwer vorstellen, das ist wirklich zu einer solchen Programmierung kommt, die die Anzahl von Überlebenden abschätzt.