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Rechnung als Kleinunternehmer - hat jemand ein Beispiel?

.holger

Borowitzky
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Moin moin

ich hab seit kurzem beim Finanzamt eine Steuernummer und muss jetzt meine erste Rechnung schreiben.

Hat von Euch vielleicht jemand eine Mustervorlage, damit ich nichts wichtiges was auf die Rechnung muss vergesse?

Gruß Holger
 

cws

Pomme d'or
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Info z.B. HIER und fast allen IHK, da bist du dann ja auch Mitglied? :p
 
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flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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mit welchem Programm willst Du den Rechnungen schreiben?
Ich habe für einen Freund diverse Office-Vorlagen erstellt, wenn Du willst kannst Du die haben und auf Dich anpassen.

Grüße
Sven
 
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.holger

Borowitzky
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@cws erstmal danke, IHK bin ich zum Glück nicht.

@flow Ich wollt das mit Word schreiben - würd mich freuen, wenn ich die Vorlage haben könnte.
 

togglodyte

Idared
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Hallo,

ich sende Dir mal eine unserer Rechnungen per Post. Es gibt preiswerte Programme zum Rechnung schreiben, auch ohne MwSt für Kleinunternehmer.

Wir nutzen bis vor kurzem DW-Shop Small-Office das kannst Du unter http://www.deltaworx.de/produkte/shop/shop.html betrachten. Es hat auch schon einen Formulareditor für ganze 69,- Euro.

Kompletter Funktionsumfang.

DW-Shop 6.1 verwaltet Ihr ganzes Büro, mit allen Vorgängen, Kunden, Aufträgen, Rechnungen und Terminen. Per Mausklick informieren Sie sich über den Kunden, Zahlungseingänge oder Fälligkeiten. Alle Daten sind sofort aus der Datenbank abrufbar, zu jedem Kunden sind alle Informationen direkt verfügbar. Finden Sie Ansprechpartner, Termine, Schreiben, Aufträge und Rechnungen sofort wieder, ohne langes Suchen.

Schau es Dir einfach mal an. Word-Rechnungen halte ich persönlich für ungeeignet, es sei denn Du schreibst nur 10 Rechnungen im Jahr.

Gruß Thomas
 

iyotta

Erdapfel
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Moin moin

ich hab seit kurzem beim Finanzamt eine Steuernummer und muss jetzt meine erste Rechnung schreiben.

Hat von Euch vielleicht jemand eine Mustervorlage, damit ich nichts wichtiges was auf die Rechnung muss vergesse?

Gruß Holger

Hallo Holger,
habe hier eine Musterrechnung für Kleinunternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle gesetzlich geforderten Rechnungsangaben sind kommentiert. Damit ist man auf der sicheren Seite.
Schöne Grüße aus München
iyotta
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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allg. frage

trifft es zu, daß man als kleinunternehmer nicht mehr als 17.500eur im jahr verdienen darf, wenn man von der umsatzsteuer befreit bleiben möchte?

anders gefragt:
ich habe als angestellter eine einnahme aus selbständiger tätigkeit. hierzu möchte ich eine rechnung schreiben.
1. bin ich da von der umsatzsteuer befreit oder muß ich die abführen?
2. das honorar läuft dann bei der steuererklärung im punkt "einnahmen aus selbständiger tätigkeit" mit ein, oder?
 

simon quint

Ingrid Marie
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ich glaube es sind eher 7,500€.. da ist ´ne 1 zuviel bei dir, oder?

mfg
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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sind das nicht 17.500€ wenn es um die befreiung von der umsatzsteuer geht?
7.500€ waren doch der freibetrag bei beispielsweise studenten und steuer, oder?
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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nur als hinweis: wenn man nur eine nicht auf dauer angelegten beschäftigung nachgeht, kann man auch ohne steuernummer rechnungen schreiben. d.h. man kann einfach so eine rechnung schreiben (ohne mwst.!), muss die natürlich bei der steuererklärung angeben, muss dafür dann aber keine steuer bezahlen. (tipp vom steuerberater)
 

Mitglied 39040

Gast
trifft es zu, daß man als kleinunternehmer nicht mehr als 17.500eur im jahr verdienen darf, wenn man von der umsatzsteuer befreit bleiben möchte?

anders gefragt:
ich habe als angestellter eine einnahme aus selbständiger tätigkeit. hierzu möchte ich eine rechnung schreiben.
1. bin ich da von der umsatzsteuer befreit oder muß ich die abführen?
2. das honorar läuft dann bei der steuererklärung im punkt "einnahmen aus selbständiger tätigkeit" mit ein, oder?

Man darf nicht mehr als 17.500 €/a umsetzen (!); es geht nicht um den Verdienst, bei dieser Grenze, sondern um den Umsatz.
Du wärst damit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber natürlich dem Kunden auch nicht in Rechnung stellen.
Honorar/Vergütung würde dann bei selbständiger Tätigkeit, also in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Soweit, so nervig
Jens
 

Mitglied 39040

Gast
Um noch eines zur Umsatzsteuer zu sagen: auch als Kleinunternehmer kann man für eine Umsatzsteuerpflicht optieren!
Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn man (beispielsweise wegen der Einrichtung eines Gewerbes) hohe Vorsteuerzahlungen leistet oder in naher Zukunft leisten wird.

Außerdem sieht es in manchen Geschäftsbereichen evtl. kompetenter aus, wenn man Umsatzsteuern ausweisen kann; bzw. man wird für den Geschäftsparnter wiederum interessanter, da er ja vllt. seinerseits Vorsteuern ausweisen möchte…

Im übrigen gilt es noch eine Bindungsfrist (5 Jahre) zu beachten, innerhalb derer man steuerlich nicht einfach hin und her hoppen darf.

Doofe Materie!
Jens
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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Du wärst damit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber natürlich dem Kunden auch nicht in Rechnung stellen.

das heißt: ich erhebe beispielsweise ein honorar von 50€ und stelle ihm das auch genauso unter'm strich in rechnung?
das heißt reines honorar mit dem textzusatz, daß man nach paragraph xy umsatzsteuerlich befreit ist?
 

Mitglied 39040

Gast
das heißt: ich erhebe beispielsweise ein honorar von 50€ und stelle ihm das auch genauso unter'm strich in rechnung?
das heißt reines honorar mit dem textzusatz, daß man nach paragraph xy umsatzsteuerlich befreit ist?

Ja, so kannst Du es machen; allerdings benötigst Du keine Begründung, sondern schreibst einfach: „mein Honorar beläuft sich auf insgesamt 50 Euronen; dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer“ – oder so ähnlich.

Mehr ist nicht nötig
Jens