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Erhöhter Amazon Preis... iPad 3 erhältlich ?

Tymo

Grahams Jubiläumsapfel
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Auf Amazon wird das 16GB WiFi für 539,- angeboten, solch erhöhten Preise sieht man da ja eigentlich nur, wenn ein Produkt nur eingeschränkt erhätlich ist.

Ist das zurzeit noch der Fall in Deutschland ? Ich wollte mir das 16GB WiFi in schwarz zulegen. Empfiehlt es sich eher das iPad bei nem Apple Store zu bestellen oder einfach bei einem Saturn direkt kaufen.
Wenn ich einen Defekt habe, könnte ich es einfach beim Saturn abgeben oder ? Andernfalls müsste ich es zum Applestore hinschicken ?
 
Also, die Ipad´s sind noch im Lieferängpass. Wenn du die Chance hast, kauf dein Ipad lieber direkt im Apple Store, wenn dann damit was sein sollte, bekommst du sofort ein neues.
Saturn etc. schicken es erst ein, damit sind dann wieder laaaaaange Wartezeiten verbunden.

Wenn du ein AppleStore in deiner nähe haben solltest, ruf da eben ab und frag ob die welche habe, lass dir dann eins zurücklegen und hol es dir da ab, warum 60€ mehr bezahlen!?
 
Ist das nur bei offiziellen AppleStores so, dass man direkt ein Neues bekommt ? Ich glaube in meiner Stadt (Hagen) gibt es nur so einen Apple Reseller oder so.
 
Es kommt halt immer drauf an wie der jeweilige Händler das handhabt. Aber du kannst dich im Garantiefall immer direkt an Apple wenden, egal wo du's gekauft hast...
 
Zudem: Amazon selber bietet das neue iPad nicht an. Dies machen die "Unterverkäufer" bzw. Marketplace-Händler.
 
Wenn was dran ist, gehst du halt zu Saturn und sagst, du willst n Neues. Einschicken machen die gerne, aber als Kunde hast du das Recht auf Austausch
 
Der Händler hat die Pflicht, ein funktionierendes Gerät mit allen versprochenen Eigenschaften zu liefern.
Gelingt ihm das nicht, kann er nachbessern, um die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Das muss nicht bedeuten, dass du ein neues Gerät bekommst ( auch wenn es aus Kostengründen meist so passiert).
 
Lieferengpässe? Habe mein Gerät online bei Apple bestellt. Erst hieß es 16.04 Liefertermin, dann 04.04. und nun ist es am 29.03. schon geliefert worden. Ich denke, daran liegt's nicht. :-)


Viele Grüße!
 
Moin!

Der Händler hat die Pflicht, ein funktionierendes Gerät mit allen versprochenen Eigenschaften zu liefern.
Gelingt ihm das nicht, kann er nachbessern, um die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Das muss nicht bedeuten, dass du ein neues Gerät bekommst ( auch wenn es aus Kostengründen meist so passiert).

Worauf der Vorposter hinaus will ist die Regelung des § 439 Abs. 1 BGB: "
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."​
 
In diesem Zusammenhang ist dann noch Absatz 3 ganz interessant:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Wie gesagt, gerade bei technischen Gerätschaften wird häufig der direkte Austausch vorgenommen, hierfür trifft eigentlich jeder Händler weitreichende Vereinbarung mit seinen Lieferanten/der Industrie, um den Kunden unkompliziert abzufertigen.

Man stelle sich selbiges jedoch einmal bei Autos vor ;-)

Wegen einem Kratzer in der Mittelkonsole gibt es sicherlich nicht gleich ein neues Fahrzeug.
 
Der Händler hat die Pflicht, ein funktionierendes Gerät mit allen versprochenen Eigenschaften zu liefern.
Gelingt ihm das nicht, kann er nachbessern, um die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Das muss nicht bedeuten, dass du ein neues Gerät bekommst ( auch wenn es aus Kostengründen meist so passiert).

Der Händler kann nachbessern durch Austausch oder Reparatur. Die Wahl hat hier der Kunde. Man muss dann ein neues oder neuwertiges Gerät bekommen.

Aber sich auf eine Reparatur einlassen muss man sich grundsätzlich erstmal nicht.
 
Man stelle sich selbiges jedoch einmal bei Autos vor ;-)

Wegen einem Kratzer in der Mittelkonsole gibt es sicherlich nicht gleich ein neues Fahrzeug.

Natürlich, das ist ja eben der Fall was mit "unverhältnismäßigen Kosten" gemeint ist. Elektronische Geräte im Preisbereich bis 1000-2000 Euro fallen aber nicht unbedingt darunter, vor allem wenn der Händler selber nicht großartig irgendwie reparieren kann. Die Mittelkonsole kann der Autohändler eben schnell austauschen, ein iPad einzuschicken und den Kunden 2-3 Wochen warten lassen ist sicherlich nicht im Sinne des Gesetzes.
 
Ok, dann haben wir wohl aneinander vorbei geredet.
Ich bin bei deinem Post davon ausgegangen, dass du von einem grundsätzlichen Anrecht auf Neuware ausgehst.
Das ist jedoch mitnichten der Fall.
 
Genau. Wobei das verranzte Ausstellungsstück auch nicht unbedingt gestattet ist, sollte wohl gleichwertig zum defekten Produkt sein
 
Edit. Gelöscht.
 
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