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Umtauschrecht beim Apple-Reseller

magga

Neuer Berner Rosenapfel
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Beiträge
1.971
Hi Leute. Nur eine ganz kurze Frage:

Wenn Ich mir im Örtlichen Joseph Compu Store eine Airport Extreme hole, diese Auspacke, und anschliessend anschliesse - Kann ich Sie danach noch zurückgeben?
 
Nein. Ein Umtauschrecht gibt es nicht. Ausser du erwerbet etwas nach dem "Fernabsatzgesetz". Sprich du erwirbst es Online, im Katalog oder sonst wo. Dort kannst du innerhalb einer festgelegten Frist den Artikel ohne wenn und aber (Voraussetzung das keine Mechanische Beschädigung oder Fremdflüssigkeit im Gerät ist) zurück geben. Im Einzelhandel gibt es sowas nicht. In der Regel sind die meisten aber Kulant und ermöglichen dir den Umtausch. Am besten vor Kauf beim Verkaufspersonal informieren, wie die ihre Richtlinien da haben.

Grüsse
 
Du könntest den Händler einfach Fragen? Viele Läden, zb der MediaMarkt tauschen problemlos innerhalb von 14Tagen um. Auch beim Apple Store kannst du innerhalb 14Tagen die Ware zurück bringen...
 
Könnte Ich machen, ja. Wollte mich nur vorher mal Informieren bevor Ich unnötige in die Stadt fahre.

Danke schonmal.
 
Du könntest den Händler einfach Fragen? Viele Läden, zb der MediaMarkt tauschen problemlos innerhalb von 14Tagen um. Auch beim Apple Store kannst du innerhalb 14Tagen die Ware zurück bringen...


Media Markt macht das? Dann probier mal ne gebraucht Fritteuse von Krupps über 50 Euro nach 2 Tagen um zu tauschen. Oder nen gebrauchten Rasieren von Philips über 80 Euro.
Das werden die nicht austauschen. Deswegen ist es ratsam vor Kauf an der Kassen zu fragen, was mit dem Art. geschieht, wenn er nicht gefällt, Kaputt ist oder ob er eingeschickt oder vor Ort getauscht werden kann.

grüsse
 
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns
gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um.
Ohne Wenn und Aber.

http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/

Es bleibt aber jedem Markt selbst überlassen wie er das im Detail handhabt, zb zahlt nicht jeder das Geld wieder aus, aber auch das ist bei den meisten kein Problem. Vorher fragen schadet natürlich nie.
 
Jedenfalls gibt es kein "Umatuschrecht", viele Händler machen es aus Kulanz oder wegen des Service-Gedankens.

Es spricht aber auch absolut nichts dafür, solche Geräte in Geschäften zu kaufen. I.d.R. braucht man sie nicht von heute auf morgen und ein durchschnittliches DHL Päckchen braucht nicht viel länger als 2-3 Tage, man spart Zeit und Mobilitätskosten, als Bonus gibt es 14 Tage Widerrufsrecht … was da noch für das Ladengeschäft spricht, weiß ich nicht. Zumindest nicht bei solchen Dingen.
 
Media Markt macht das? Dann probier mal ne gebraucht Fritteuse von Krupps über 50 Euro nach 2 Tagen um zu tauschen. Oder nen gebrauchten Rasieren von Philips über 80 Euro.

Ich weiß, dass Hygieneartikel generell nicht ausgetauscht werden. Was aber mit 'gewöhnlichen' Sachen ist, wo durch einen 'normalen' Gebrauch keine Wertminderung zu Stande kommt, so gilt, dass man diese halt auch bei Nichtgefallen innerhalb der vereinbarten Frist zurückgeben kann und darf.
 
Ich weiß, dass Hygieneartikel generell nicht ausgetauscht werden. Was aber mit 'gewöhnlichen' Sachen ist, wo durch einen 'normalen' Gebrauch keine Wertminderung zu Stande kommt, so gilt, dass man diese halt auch bei Nichtgefallen innerhalb der vereinbarten Frist zurückgeben kann und darf.
Nicht ganz, denn auch "gewöhnliche" Sachen werden durch Inbetriebnahme, auch wenn diese womöglich nur kurz erfolgt ist, zu Gebrauchtartikeln. Und wenn diese dann als Neuware weiterverkauft werden, kannst Du als Händler in Teufels Küche kommen, wenn der nächste Kunde das spitzkriegt. Da der Wiederverkauf aus Sicherheitsgründen dann in der Regel nur preisreduziert vorgenommen wird, sind solche Rücknahmen händlerseitig verhältnismäßig unbeliebt. Erst recht gegen Auszahlung des vollen Kaufpreises...
 
So ist es. Da steht ja auch "Umtausch". Das ist was anderes als "Wandelung". Die meisten Kunden machen da allerdings in ihrer Terminologie keinen Unterschied...
Genau darum hatte ich das ja auch extra erwähnt ;)

Aber der MediaMarkt in Augsburg zumindest nimmt problemlos ein ausgepacktes und benutztes Gerät gegen ungekürztes Bargeld zurück. Ebenso wie die meisten anderen. Vorher fragen schadet natürlich nicht, aber Umtausch gegen etwas anderes oder Gutschein geht immer...
 
In Zeiten zunehmender Kundenakzeptanz gegenüber dem Online-Handel hat man als stationärer Händler auch kaum noch eine andere Chance, wenn man die Kunden nicht geradezu mit Stockschlägen ins Internet treiben will.

Von daher werden sich Saturn und Media Märkte und Konsorten zunehmend, wenn auch zähneknirschend kulant verhalten. Erwischt man den jeweiligen Ansprechpartner auf dem falschen Fuß oder ruft unangebracht in den Wald hinein, kann's unter Umständen aber auch anders ausgehen.

Wie Du schon sagtest, vorher Fragen schadet ganz sicher nicht, und auch eine gesunde Portion Freundlichkeit anstelle von Forderungen führt in der Regel eher ans Ziel. ;-)
 
Die Online-Händler machen das oft auch nur zähneknirschend weil sie dazu gezwungen sind. Und die können dir wenn sie einen schlechten Tag haben genauso auch eine Wertminderung abziehen.
 
Moin!

Was lustig ist, ist dass offensichtlich ein wenig ein Schwarz-Weiß-Denken vorherrscht: Online-Handel wegen Widerrufsrecht: toll. Offline-Handel: selbst mit freiwilliger Umtauschmöglichkeit: in jedem Fall schlecht(er).

Interessanterweise kenne ich eine ganze Reihe an Online-Händlern, die sich bei Widerruf ebenso bis zum Letzten (nach Einleitung entsprechender Schritte und Übersendung entsprechender Kostennote dann jedoch klein beigeben) z.B. die Rückzahlung der Versandgebühren (Warenwert >40 Euro...) zu veranlassen. Oder die versuchen das Widerrufsrecht mit krudesten Begründungen abzulehnen ("Gilt nur ab Bestelldatum", ...).

Umgekehrt - auch wenn ich den Laden meide wie der Teufel das Weihwasser - habe ich in wenigen Fällen gerade bei z.B. Saturn sehr gute Erfahrungen gemacht: Teure Notebooktasche, Reißverschluss nach fünf Monaten defekt - nicht mal diskutiert, direkt Bargeld ausgezahlt. Gleiches auch bei iPod-Kopfhörern.

Auch dies ist bei weitem natürlich nicht zu verallgemeinern, aber vielleicht sollte man mal von seinem Schwarz-Weiß-Denken abkommen und einsehen, dass es sowohl im On- wie auch im Offline-Handel eben "solche und solche" Händler gibt - und manchmal reicht es schon, beim selben Händler einen anderer Mitarbeiter zu erwischen.

Wer natürlich immer dem letzten Cent hinterherjagt, darf sich im Zweifelsfall auch nicht wundern, wenn der Händler diesen eventuell später seinerseits beim Service spart...
 
Natürlich hast du recht und meine Meinung ist da auch durch negative Erfahrungen mit Saturn und Media Markt geprägt (ja wir nehmen das 1 Woche alte Notebook zurück, Sie zahlen uns dann aber eine Nutzungsgebühr von 350€), dennoch:

Im Laden bist du auf Kulanz angewiesen, im Internet bist du im Recht. Natürlich ist das je nach Partner aufwendig zu erlangen, und bei kleinen Internethändlern würde ich wegen des INsolvenzrisikos auch nicht bestellen, aber amazon z.B. ist noch deutlich kulanter als sie sein müssten und ich habe noch kein Ladengeschäft gesehen, dass da mithalten kann.
 
...habe ich in wenigen Fällen gerade bei z.B. Saturn sehr gute Erfahrungen gemacht: Teure Notebooktasche, Reißverschluss nach fünf Monaten defekt - nicht mal diskutiert, direkt Bargeld ausgezahlt. Gleiches auch bei iPod-Kopfhörern.

Auch dies ist bei weitem natürlich nicht zu verallgemeinern...
...und hat in diesem Fall auch leider nichts mit Saturn zu tun, sondern damit, wie sich Saturn's Lieferant ihnen gegenüber verhält. Wenn Saturn den Artikel, den Du zurückgeben willst, beim Lieferanten/Hersteller ohne Brimborium gegen Gutschrift wieder los wird, dann erfährst Du eben diese Behandlung durch Saturn natürlich auch. Wenn der Lieferant/Hersteller hingegen sagt "Wir reparieren das und schicken Dir die reparierte Ware dann zurück.", dann wirst Du in aller Regel seitens Saturn auch Dein Geld nicht so einfach wiederbekommen. Insofern hängt das entsprechende Verhalten gar nicht mal am Händler, sondern vielmehr am Hersteller.

Wer natürlich immer dem letzten Cent hinterherjagt, darf sich im Zweifelsfall auch nicht wundern, wenn der Händler diesen eventuell später seinerseits beim Service spart...
DAS ist mal ein wahres Wort gelassen ausgesprochen! Was die allermeisten Kunden noch nicht begriffen haben, ist dass Service, egal in welcher Form, immer Geld kostet, und zum Teil nicht wenig. Von daher nimmt natürlich die allgemeine Servicebereitschaft in Tateinheit mit der Preisgeilheit der Kunden eher ab. Wo man hingegen bereit ist, einen dem Händler gegenüber fairen Preis zu zahlen, der in der Kalkulation dann auch den Service beinhaltet, wird man auch im Servicefall anders behandelt werden. Insofern sind kleinere Einzelhändler in der Regel zwar nicht so preiswürdig wie die Branchenriesen, genießen in Sachen Service jedoch einen weitaus besseren Ruf.
 
Die Online-Händler machen das oft auch nur zähneknirschend weil sie dazu gezwungen sind. Und die können dir wenn sie einen schlechten Tag haben genauso auch eine Wertminderung abziehen.

Nach dem Wasserbetturteil wird aber ein Händler im Streitfall da keine guten Erfolgsaussichten haben.
 
Also: JCS tauscht nicht gegen Geld wieder um, habe Ich festgestellt. Aber auch habe Ich festgestellt, dass Saturn und Mediamarkt (bei denen das Umtauschen gegen Geld kein Problem wäre), keine Airports führen -.-

Also Online bestellt.
 
Wasserbetturteil?



Der Kläger nahm den Verkäufer eines Wasserbettes auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises in Anspruch. Dieser hatte ihm mit der Begründung, nach dem Befüllen durch den Kläger sei nur die Pumpe des Wasserbettes weiterverkaufbar, nur anteilig 258 € von 1.265 € erstattet. Der Differenzbetrag zum Kaufpreis sei von ihm nicht zu erstatten, da er die Hülle des Wasserbettes nicht weiterverkaufen könne. Dies sei auch durch seine Ergänzung zur Widerrufsbelehrung deutlich geworden: "Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als neuwertig zu veräußern ist."
Entscheidung des BGH
Mit Urteil vom 03.11.2010 stellte der BGH (Az.: VIII ZR 337/09) nun klar, dass die Zahlung von Wertersatz durch den Käufer zwar grundsätzlich nicht unmöglich sei. Der Käufer muss die Verschlechterung oder den Untergang der Kaufsache ersetzten. Dabei muss der Verbraucher nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB auch Wertersatz für eine durch die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Gemäß § 357 III Satz 3 BGB entfällt die Pflicht zum Wertersatz aber dann, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Dass der Verkäufer das Wasserbett gefüllt und anschließend für schlecht befunden habe, sei eine solche Prüfung, die nun im Ergebnis die Wertersatzpflicht entfallen ließe. Der Käufer hatte also Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises.

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/6426-bgh-widerrufsrecht-wertersatz-benutzung-wasserbett.html