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Lion Disk Maker. Lion auf jedem Mac installierbar?

fifa10de

Süsser Pfaffenapfel
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02.08.09
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671
Hallo, ich habe mir den Lion Disk Maker gedownloadet und auf einer DVD und einem USB übertragen. Mein Freund hat eine sehr langsame Internetverbindung. Da dauert es lange bis Lion gedownloadet ist. Da wollte ich ihn meinen USB-Stick ausleihen, damit er Lion installieren kann. Geht das? Weil ich Lion mit meinem Account aus dem Mac App Store gedownloadet habe hatte ich bedenken, dass die Installation fehlschlägt. Oder kann ich Lion auf einen x-beliebigen Mac installieren, also der die Voraussetzungen dafür hat. Danke :-)
 
der Freund sollte sich die USBStick-Version kaufen - die ist für solche Fälle da.
Und du darfst Lion auf allen DEINEN Geräten installieren, was ziemlich eindeutig ist. Oder?
 
Wenn er mit dem "gedownloaden" solche Probleme hat, könnte er es ja mal mit "herunterladen" versuchen.
 
Bei der Installation wird er nach seiner Apple ID gefragt. Anhand dieser wird dann geguckt ob er Lion installieren darf. Er muss es also in jedem Fall kaufen. Wenn er es dann hat und nur der Download zu lange dauert kann er es von deinem Stick installieren, muss bei der Installation aber wie gesagt seine Apple ID eingeben.
 
@BlameMan: Öhm, also wird während der Installation geguckt, ob Lion auch mit der Apple-ID gekauft wurde?!
Komischerweise hat es bei einem Kollegen auch ohne ein über seine Apple-ID gekauftes Lion geklappt...

Oder... was wenn man während der Installation nicht im Internet ist? :P
 
Auch ich bin bei den Installationen auf meinen Macs nie nach der Apple ID gefragt worden. Ich glaube hier liegt der Unterschied lediglich zwischen dem was man machen kann und was man, Lizenztechnisch gesehen, machen darf.

Gruß,

GByte
 
Das wäre ja mal Interesant. Ich habe Lion nicht - aber Ich habe jetzt, aufgrund der Tatsache das man es über seine Apple ID erwirbt, gedacht dass man die Version dann auch erst durch die Apple ID aktivieren muss.

Wäre auf jeden Fall für Sachen wie o.g. echt praktisch. Man gibt einem Freund den Installer (der ohne die ID nichts Wert ist), er Installiert, wird nach der Apple ID gefragt, gibt sie ein, dort steht das er Lion noch nicht gekauft hat, und er kann dann seine Apple ID belasten.
 
Die Apple-ID ist nur erforderlich, wenn die Systemsoftware von der Recovery-Partition aus installiert wird - und in diesem Zug die eigentlich zu installierenden Pakete erst während dieser Prozedur komplett neu heruntergeladen werden müssen.
(Bei den allerneusten Modellen, die bereits zusammen mit Lion ausgeliefert wurden, ist eine solche Authentifizierung im Rahmen der Remote-Installation nicht nötig - das Gerät gibt sich zum Download selbst anhand seiner Seriennummer zu erkennen.)
 
Die Installation von im Mac App Store erworbenen Software-Lizenzen ist auf einem fremden Mac nicht erlaubt. Damit ist es egal, ob es technisch geht oder nicht.
 
Die Installation von im Mac App Store erworbenen Software-Lizenzen ist auf einem fremden Mac nicht erlaubt.
Doch, ist es, und zwar ausdrücklich.
Allerdings nur dann, wenn es sich um ein Gerät handelt, das sich (zumindest überwiegend) unter der eigenen Kontrolle befindet.
D.h.: Die Installation auf einem zB durch den Betrieb oder eine Schule bereitgestellten Mac ist erlaubt - solange man sein alleiniger Benutzer ist. Für den Mac "des Kumpels" dürfte das aber wohl kaum zutreffen.
 
Allerdings nur dann, wenn es sich um ein Gerät handelt, das sich (zumindest überwiegend) unter der eigenen Kontrolle befindet.
Womit es sich dann, wenn wir schon beim Korinthenkacken sind, um kein "fremdes" Gerät mehr handelt. ;-)

Die Edith macht es juristisch wasserdicht:

NUTZUNGSREGELN FÜR MAC APP STORE PRODUKTE
…
(i) Sie können eine Anwendung vom Mac App Store („Mac App Store Produkt“) herunterladen, um diese für private, nicht-gewerbliche Zwecke auf einem Gerät von Apple, das mit Mac OS X betrieben wird („Mac Computer“) und das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, zu nutzen.
…

Quelle
 
Das mit dem "juristisch wasserdicht" war in Verbindung mit dieser Quelle ungünstig formuliert.

Softwarelizenzvertrag Lion, neue Fassung vom 10. Juli 2011 (OS X 10.7.1), §2I:
> Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple Software
> auf jeglichen nicht von Apple stammenden Computer zu installieren,
> zu verwenden oder auszuführen oder Dritten dies zu ermöglichen.

Softwarelizenzvertrag Lion, neue Fassung vom 10. Juli 2011 (OS X 10.7.1), §3B:
> Wenn Sie Ihre Lizenz der Apple Software im Mac App Store oder
> auf Apple Speichermedien erworben haben, ist diese nicht übertragbar.

Solche knebelnden Klauseln sind alles andere als "wasserdicht", weil (mutmasslich) rechtswidrig, und zwar europaweit.
Sie stehen in eindeutigem Widerspruch zu bereits mehreren einschlägigen Gerichtsentscheidungen und werden zweifellos vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz einkassiert werden. Das was da drin steht ist definitiv nicht "wasserdicht", sondern zunehmend nur noch ein Tanz auf sehr dünnem Glatteis.
(Und unter dieser hauchdünnen Eisdecke lauert der hungrige Hai der strafbaren Nötigung...)

just my 2 cents
 
@ David X: Fremd und eigen ist so eine Sache. Wenn den von dir zitierten Passus interpretiere, heißt das so viel wie: Du leihst mir dein MacBook, ich bin Besitzer, ich darf mein Lion drauf installieren. Du bist Eigentümer des Gerätes, ich aber Besitzer eines fremden Gerätes.
 
@ Rastafari
In D ist die Rechtsprechung eines OLG bindend bis sie von einer höheren Instanz für unwirksam erklärt wurde. D.H. im Moment sind die Store-Bedingungen für Downloads rechtlich wirksam, wie Du in Deinem Wikipedia-Link selbst nachlesen kannst. Das mag sich ändern, ich würde mich da aber lieber nicht drauf verlassen. Bei verkauften Sticks kannst Du dagegen wohl trotz anderslautender Bedingungen weiterverkaufen. Trifft den hier geschilderten Fall allerdings auch nicht, denn dann verlierst Du bei einer Installation auf den Rechner, der Dir nicht gehört und der Dir auch nicht dauerhaft überlassen ist, sondern Deinem Freund gehört und auch von ihm genutzt wird das Nutzungsrecht für Dich selbst. Und das ist juristisch unumstritten.

@ nightcrawler
Du hast es erfasst und wenn Du mir mein MacBook zurückgibst, musst Du vorher alle Software aus dem Store deinstallieren. Und jetzt gib mir endlich mein MacBook wieder… ;-)
 
Die Apple-ID ist nur erforderlich, wenn die Systemsoftware von der Recovery-Partition aus installiert wird - und in diesem Zug die eigentlich zu installierenden Pakete erst während dieser Prozedur komplett neu heruntergeladen werden müssen.
(Bei den allerneusten Modellen, die bereits zusammen mit Lion ausgeliefert wurden, ist eine solche Authentifizierung im Rahmen der Remote-Installation nicht nötig - das Gerät gibt sich zum Download selbst anhand seiner Seriennummer zu erkennen.)

Danke für's aufklären! :)
Also dürfte man mit einer Raubkopie oder so was wohl nicht weit kommen, außer, man kauft sich brav Lion?
Find ich ja mal sehr geil gelöst! :D
Irgendwie hab ich so das Gefühl, als ob das nächste OS auch während der normalen Installation guckt, ob das auch gekauft wurde... :P
 
Doch, Lion kann auch als "Raubkopie" installiert werden. Bei einer normalen Installation wird auch nach der Apple ID gefragt, allerdings wird diese nicht überprüft - man kann das Feld sogar frei lassen. Wäre ja auch noch schöner, wenn man im Ausland sitzt, die HD versagt, man zwar eine Ersatzplatte kriegt und ein Installationsmedium dabei hat, aber das OS nicht installieren kann weil man kein Internet hat.