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Grafikgewerbe - Vorgehen mit Aufträgen etc.

niLs0r

James Grieve
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Hallo liebe Gemeinde,

ich bin dabei, nebenbei ein kleines Grafikdesign-Gewerbe zu starten und habe soweit auch schon eine Menge durchgeplant.

Momentan stecke ich jedoch bei einer Kleinigkeit fest... Und zwar weiß ich nicht, wie ich das mit Aufträgen, Verträgen etc. handlen soll.


Brauche ich überhaupt AGBs? Ich will nur kleine Unternehmen betreuen.

Gebe ich dem Kunden ein Angebot, das er unterzeichnet und ist das der Vertrag? Oder fertige ich richtig einen Vertrag an? Oder ist das das Angebot?
Wie läuft das?

Ich glaube, ich denke gerade zu kompliziert, finde aber leider keine Lösung.

Danke für Eure Hilfe ;)


/Edit: Ich habe glaube ich eine Lösung...
1.) Zusammensetzen mit dem Kunden: Was will er?
2.) Angebot schreiben
3.) Auftragsbestätigung einholen...
Und dann kann es losgehen...

Oder? :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Ich kann dir von der anderen Seite aus vielleicht unterstützend etwas sagen. Bedenke es ist definitiv keine rechtl. Aussage.
Eine AGB machst du typischer Weise dann, wenn du viele Sachen hast, über die du nicht mit deinen vielen Gegenübern verhandeln möchtest.
Das ist eine große Liste in der drinne steht, das du unter diesen Bedingungen einen Vertrag eingehst. Dein Gegenüber könnte dann sagen ok, die Bedingungen sind für mich akzeptabel, oder nein. bei nein müsstest du dich entscheiden, gehe ich unter anderen Bedingen einen Vertrag ein oder sag ich, nö du stimmst den AGb nicht zu, mit dir schließe ich keinen Vertrag.
Das was typischerweise im Blödelmarkt und CoKg passiert wenn du das machst.;)
AGBs können nicht Gesetze aushebeln. Bei Problemen in der AGB können die betroffenen Stellen vom Richter als nichtig erachtet werden, oder das ganze Werk.

Ob sich eine AGB für deinen Einsatzzweck lohnt, das weiß ich nicht. Ich würde sagen, mach dir eine Liste, mit Dingen, die dir für kommende Verträge wichtig sind, Zahlungsmodalitäten, Hinweispflichten?, Gerichtsstand etc.pp. und gehe dann zu einem Anwalt deines Vertrauens, vorzugsweise der sich mit deinen Fragen eher beschäftigt, als der Wald und Wiesenanwalt, und lass dich beraten.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Ich habe glaube ich eine Lösung...
1.) Zusammensetzen mit dem Kunden: Was will er?
2.) Angebot schreiben
3.) Auftragsbestätigung einholen...
Und dann kann es losgehen...

Oder? :D

Das stimmt nicht ganz!

Dass Du Dich zunächst mit dem (eventuellen) Kunde zusammensetzt, ist klar.

Damit ist er aber zunächst nur Interessent, nicht aber Kunde.

Nachdem Ihr Euch über das „wie“ und „was“ usw. einig geworden seid, schreibst Du ein Angebot, das Du dem Interessent zukommen lässt.

Nach ein paar Tagen Bedenkzeit fragst Du mal vorsichtig nach, ob er Dein Angebot erhalten hat, ob er dazu noch offene Fragen hast, bei deren Beantwortung Du ihm helfen kannst, bzw. ob Ihr ins Geschäft kommt.

Wichtig: Irgendwo auf dem Angebot steht der Passus, dass dieses Angebot ausschließlich auf Grundlage Deiner AGB zu Stand kommt, die entweder auf der Rückseite des Angebotes abgedruckt sind oder leicht per Internet-Link einsehbar sind.

Nimmt der Interessent das Angebot an, seid Ihr im Geschäft und erst ab jetzt ist er Dein Kunde und jetzt kommt’s: Nicht Du bist es, der eine Auftragsbestätigung einholt, sondern Du bist es, der sie schreibt. Schließlich hast Du den Auftrag erhalten, bis also rechtlich der Auftragnehmer, der dem Kunde, also dem Auftraggeber seinen Auftrag bestätigt.

Diese Bestätigung kann per Post verschickt werden oder per e-mail (Kopie an Deine Adresse).

In dieser Auftragsbestätigung bestätigst Du Deinem Neukunde bis ins Detail, was genau Du für ihn produzierst und wie lange Du dafür brauchen wirst.

Tja – und dann kann es los gehen …

Aber nicht die AGB vergessen, denn auf die stützt sich die gesamte Zusammenarbeit mit Deinen Kunden und sind Dinge wie Auftragserteilung, -änderung, -wirderruf, -kündigung, Druckfreigabe, Reklamationen, Eigentumsvorbehalt, Preise und Zahlung, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Datenschutz usw. verankert.

Ohne AGB bist Du sozusagen Freiwild und es gibt eine Menge hungriger Wölfe da draußen!
 

proteus

Langelandapfel
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Als Gewerbetreibender in dem Bereich bist du verpflichtet AGB zu haben und diese zur Verfügung zu stellen.
Zunächst einmal sind AGB laut BGB verbindlich, solange sie nicht grob rechtswidrig oder sittenwidrig sind. Da sich die Gesetze der Staaten immer mehr der EU Gesetzgebung anpassen, gibt es mittlerweile auch Urteile, die EU konforme AGB höher bewerten als die entsprechenden BGB der Einzelstaaten.
Da seriöserweise in den AGB aber nichts stehen sollte, was geltendem Recht zuwiederläuft ist das unproblematisch.
 

Julian_B

Golden Delicious
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Als Gewerbetreibender in dem Bereich bist du verpflichtet AGB zu haben und diese zur Verfügung zu stellen.

?! Das ist mir grade völlig neu. Ich praktiziere meine (zugegeben sehr kleinen) Geschäfte in diesem Bereich schon seit über zwei Jahren ohne AGB :eek:. Ich dachte immer in solch einem Fall sind halt speziellere Fälle einfach nicht geregelt, es greifen aber immer die Normen aus dem BGB (sowohl AT als auch BT). Mithilfe von Analogieschlüssen sind dann eh (fast) alle Fälle abgedeckt.
Kannst Du mir eine Grundlage dafür nennen? Das macht mich jetzt tatsächlich leicht nervös ;).

Gruß
 

niLs0r

James Grieve
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Super Leute, danke schon mal für die Hilfe.

War vorhin ein ziemliches Blackout. :)
Schön, daß man so etwas hier auch fragen kann.
 

mott

Boskop
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Wenn du AGBs haben möchtest --> ab damit zum "Spezialisten"! Also such dir einen Anwalt deines Vertrauens aus und beauftrage ihn damit, dir AGBs anzufertigen. Außer du hast selbst eine juristische Ausbildung genossen.

Verträge kommen generell mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande. (Du machst das Angebot "willst du das kaufen für 3k€?" Dein Kunde sagt "ja, will ich kaufen")

AGBs sind laut BGB für eine Vielzahl (mehr als 3) von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwedner) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. §305 I S.1 BGB

Wichtig wäre allerdings noch, ob du AGBs ggü. Unternehmern (§14 BGB), oder Verbrauchern (§13 BGB) verwendest.

Allerdings würde ich mit so einem heiklen Thema auf jeden Fall zu sachkundigen Leuten, wer da schlampert kann ziemlich auf die Fr... fliegen.
Man hat mir mal erzählt, dass es eine Kommision gibt, deren Aufgabe es ist, falsche AGBs zu suchen. Dann bekommst du einen Brief indem sinngemäß steht, dass deine AGBs nicht korrekt sind und du Sie bitte ändern sollst. Das solltest du dann schleunigst tun. Eine Rechnung von denen bekommst du allerdings schon...und die hat sich m.E. gewaschen.


mfg mott
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Man hat mir mal erzählt, dass es eine Kommision gibt, deren Aufgabe es ist, falsche AGBs zu suchen. Dann bekommst du einen Brief indem sinngemäß steht, dass deine AGBs nicht korrekt sind und du Sie bitte ändern sollst. Das solltest du dann schleunigst tun. Eine Rechnung von denen bekommst du allerdings schon...und die hat sich m.E. gewaschen.

Diese „Kommission“ nennt sich „Anwälte“, die sich darauf „spezialisiert“ haben, ihr Geld damit zu verdienen, kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden.
 

Schaumberger

Jamba
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Servus,

als allererstes frage ich mich ob du wirklich ein "Gewerbe" unterhältst? Das ist rechtlich und steuerlich ein wenig anders als wenn du als Freiberufler arbeitest (Was als Grafikdesigner normalerweise problemlos möglich ist ->Finanzamt fragen).

Ansonsten würde ich dir raten die AGBs zuzulegen, erstens lernst du (und der Kunde) daraus deine Rechte und Pflichten und zweitens wirkt es professioneller (Ich muss gestehen das ich nicht weiss ob die zwingend vorgeschrieben sind). Vorlagen für dein Berufsfeld findest du da sicher bei den Berufsverbänden (AGD oder BDG), ich nehme an das man diese dann 1:1 übernehmen kann.
 

Chu

Martini
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... Bei Problemen in der AGB können die betroffenen Stellen vom Richter als nichtig erachtet werden, oder das ganze Werk..

Eine AGB ist unterstützend zur formulierung und "standardisierung" von Verträgen. Hierbei müssen aber Gesetze beachtet werden. In deinem Fall sollte je nach Auftragslage, eine AGB dein Vorhaben unterstützen. Zumal du nicht jedes mal erneut alle Vertragsbedingungen ins Detail aushandeln musst.

BGB
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen


http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377


Unwirksame Vertragsbestandteile können durch die Salvatorische Klausel ausgeschlossen werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel


Für die Erstellung sowie Ratschläge solltest du demnoch hilfe bei einem Fachanwalt suchen. :)

lg,

Chu
 

mott

Boskop
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Diese „Kommission“ nennt sich „Anwälte“, die sich darauf „spezialisiert“ haben, ihr Geld damit zu verdienen, kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden.
Ich meine allerdings dass das was ich meinte staatlicher Natur ist!?
Aber so Abmahnanwälte gibt es natürlich auch genug
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ich denke nicht, dass es eine staatliche Stelle gibt, die damit beschäftigt ist, Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern usw. dahingehend auf die Finger zu klopfen, dass sie deren AGB nach Unzulänglichkeiten und/oder Fehlern durchforstet, um Bußgelder zu verhängen.

Gibt es für eine solche Institution irgendwelche nachprüfbaren Hinweise?