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Rechnung als Privatperson ausstellen?

duffman

Galloway Pepping
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Hallo!

Ich bin durch Zufall auf die Internetseite www.designenlassen.de gestoßen, wo Leute Aufträge einstellen können und Designer können dann in einem Wettbewerb Arbeiten hochladen und mit etwas Glück Geld kassieren.

Das Problem, was mich daran hindert, dort auch teilzunehmen ist die Tatsache, dass man laut AGB eine Rechnung ausstellen muss.

Nun fragt sich klein duffi, wie das bei Privatpersonen aussieht.

Im Internet habe ich ein wenig recherchiert und so wie es aussieht braucht man nicht zwangsläufig ein Unternehmen, um Rechnungen ausstellen zu dürfen.
Was muss man jetzt jedoch beachten? Wie sieht es mit dem Finanzamt hinsichtlich Steuernummer und damit Steuern aus?

Stichwort Steuerfreibetrag und Mehrwertsteuer.

Hier gibt es doch sicherlich den ein oder anderen, der damit Erfahrung hat... Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruß,
duff
 

countrydarkness

Prinzenapfel
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man kann ab und an mal eine rechnung ausstellen, ohne eine steuernummer zu besitzen.
dazu muss man allerdings geschäftsfähig, d.h. über 18 jahre alt sein.
 

Mitglied 39040

Gast
… und selbstredend darf man nur dann einen MWSt.-Anteil ausweisen, wenn man diesen auch an das Finanzamt abführt, was man wohl nur tun wird, wenn man seinerseits merhwertsteuerabzugsberechtigt (schönes Bürokratenwort!) ist, also vermutlich ein Gewerbe betreibt.
Sonst darf man natürlich jederzeit eine Rechnung OHNE MWSt. ausfertigen.

Regelmäßige Umsätze sind womöglich einkommensteuerpflichtig…

Finanzamtsphobiker
Jens
 

duffman

Galloway Pepping
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Das heißt, ich darf eine Rechnung über einen Betrag von sagen wir mal 600 Euro erstellen, wenn darin keine Mehrwertsteuer enthalten ist und es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt?
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Job und Du musst halt Ü18 sein ;).
 

duffman

Galloway Pepping
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Und noch als Ergänzung zu meiner Aussage in Post #4: Ich brauche dann keine Steuernummer oder irgendwas anderes? Ich kann die Rechnung einfach erstellen und gut ist?
 

proteus

Langelandapfel
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Das Ganze heisst Vorsteuerabzugsberechtigt , und das bist du als Privatperson natürlich nicht. Im Rechnungsbetrag ist die Mehrwertsteuer auch nicht enthalten, denn dann müssest du Sie von dem Brutto ( = Rechnungsbetrag ) abführen. Es ist der Nettorechnungsbetrag mit dem Vermerk : Nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Sonst kann der Rechnungsempfänger diese Rechnung unter Umständen geltend machen.
Und du musst das verdiente Geld natürlich ( eigentlich ) in deiner Steuererklärung angeben. Wenn es eine einmalige Sache ist, sagt in der Regel keiner etwas, du kannst ja dazu verdienen. Allerdings unterstellt dir das Finanzamt bei regelmäßigen derartigen Zusatzeinkünften ein Gewerbe, das kann wiederum zu Ärger mit dem Arbeitgeber oder dem Bafög führen, ausserdem wirst du dazu verdonnert, eine Einkommensteuererklärung zu machen, dein Steuersatz kann sich ändern und und und...

Das Deutsche Finanzamt ist unglaublich erfinderisch bei so etwas, außerdem gilt die umgekehrte Beweislast, dh. du musst willkürlich aufgestellte Behauptungen des Amts wiederlegen, das Finanzamt muß dir zunächst nichts nachweisen.
 

svenschilling

Braeburn
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Grundsätzlich kannst du als Privatperson keine Rechnung ausstellen. Du musst in jedem Fall ein Gewerbe bei deiner Gemeinde/Stadt anmelden. Dann kannst Du auch eine Rechnung ausstellen. Was den Ausweis der Umsatzsteuer angeht, empfehle ich Dir die Regelung als "Kleinunternehmer" nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Dann kannst du unter den dort genannten Voraussetzungen des § 19 UStG Rechnungen ohne Ausweis der USt ausstellen, was für dich den Vorteil hat, dass du keine USt-Voranmeldungen und keine USt Jahreserklärung erstellen musst und auch keine USt an das Finanzamt abführen. Was dann das Schreiben von Rechnungen angeht, kannst Du Dir mal den § 14 UStG angucken, dort steht alles was du wissen musst!

Die Gesetze findest du unter http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html#BJNR119530979BJNE003715301
 

proteus

Langelandapfel
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Natürlich kann auch eine Privatperson eine Rechnung ausstellen. Eine Rechnung ist zunächst einmal nichts anderes als eine Leistungberechnung mit der Aufforderung, diese zu bezahlen.
Die Frage ist nur, wie dies steuerlich behandelt wird. Habe ich eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht, erziele ich Nebeneinkünfte von mehr als 6400 Euro im Jahr ( meines Wissens in Deutschland der Betrag ) oder bin ich durch diese und andere Einkünfte Einkommenssteuerpflichtig, sollte ich meinen Steuerberater aktivieren.
Ansonsten muss ich meine Einkünfte angeben und versteuern, fertig.Ich darf keine Mwst. ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen. Der Rest ist dem Finanzamt völlig egal.
Wir reden hier nicht von anderen Betrachtungsweisen, wie Haftung, Versicherung usw., es ging lediglich um die Möglichkeit, eine Rechnung zu schreiben.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wie Proteus sagt: Jede Privatperson kann eine Rechnung ausstellen.

Und es heißt Umsatzsteuer, nicht Mehrwertsteuer - Ist ja auch logisch, da ja der Umsatz besteuert wird.

EStG §15 (2) definiert auch das "Gewerbe":
1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Wer also nur ab und an mal eine Tätigkeit gegen Rechnung machst, fällt das nicht unter Gewerbe.

Ich weiß auch nicht, welcher Depp das Gerücht in die Welt gesetzt hat, dass der Vorsteuerabzug so toll ist. Vorsteuer bekommt man wieder, weil man sie schon bezahlt hat. Wer keine 19% USt in der Rechnung ausweist, kann logischerweise einen niedrigeren Rechnungsbetrag ausweisen. Netto bleibt ja netto. Das gilt natürlich nicht, wenn vorher in der Warenkette schon viel "Vorsteuer" angefallen ist, aber gerade bei Geschäften mit Privatleuten ist das meist nicht der Fall bzw. irrelevant (z.B. bei Gebrauchtgütern)

Wie immer gilt: Das hier ist keine Rechtsberatung.
 

dobe

Châtaigne du Léman
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Aufpassen musst du in deinem Fall in erster Linie auf Freigrenzen (bitte nicht mit Freibeträgen verwechseln). Einnahmen bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr (die für Deutschland geltende Summe kenne ich nicht auswendig) musst du nicht versteuern. Dies gilt unabhängig von der Klassifizierung als Unternehmer/Gewerbetreibender.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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In Deutschland werden solche Rechnungen ganz normal von der Einkommensteuer erfasst.
 

Cosmic7110

Querina
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Buddel Buddel :)

So folgendes. möchte mein Macbook verkaufen und der Käufer möchte von mir eine Rechnung.

Reicht da Name/adresse von mir und von Ihm. halt die Bezeichnugn des Macbooks der Preis und der hinweiß das ich eine privatperson bin und nicht steuerausweißberechtigt ?

oder muss da noch son kram drauf wie steuernummer ?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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oder muss da noch son kram drauf wie steuernummer ?
Hast Du ja eh nicht. Jedenfalls keine, die für die Rechnung relevant wäre.

Normalerweise ergibt sich bereits aus Deinen Daten, dass Du Privatperson bist, so dass das nicht extra erwähnt werden muss.

Ganz wichtig: Keine USt ausweisen. Sobald Du das machst, musst Du die ans Finanzamt abführen.
 

Cosmic7110

Querina
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joar schon klar. also den reinen betrag und gut ist ? dazu halt den hinweis und das ich das geld erhalten hab und fertig
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Sollte in Ordnung gehen.

Ich stelle bei Privatverkäufen allerdings immer nur "Quittungen" aus, die die Übergabe des Verkaufsgegenstandes und den Erhalt des Geldes quittieren.
 

Cosmic7110

Querina
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Ja gut kann ja statt Rechnung auch Quittung drüberschreiben oder ? ;)
 

proteus

Langelandapfel
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Nö, eigentlich nicht. Eine Quittung ist ein Beleg für vereinamtes Geld, eine Rechnung ist zunächst eine Zahlungsaufforderung.
Entweder schreibst du eine Quittung, das heisst du hast das Geld bekommen. Da muss nicht zwingend draufstehen wofür du das Geld bekommen hast. Eine Rechnung muss gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen : Name, Anschrift beider Parteien, Zweck, Summe und Zahlungsziel.
Ich würde es, auch aus eventuellen Garantieansprüchen, als Rechnung definieren und nicht nur als Quittung.
 
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iyotta

Erdapfel
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Da geht vieles durcheinander hier. Nur ein Unternehmer kann eine Rechnung ausstellen, die der Empfänger auch als Kosten im Rahmen seiner Gewinnermittlung abziehen kann. Jede Rechnung muss bestimmte Merkmale enthalten, damit sie im Sinne des Umsatzsteuerrecht als ordnungsgemäß anerkannt wird. Dazu gehört auch eine Steuernummer, die man beim Finanzamt erhält. Als Designer ist zuvor zu prüfen, ob man gewerblich tätig wird (dann Gewerbeanmeldung) oder freiberuflich (dann nur Anmeldung beim Finanzamt und Antrag auf Erteilung einer Steuernummer). Wer nur ab und zu tätig wird, kann auf Grundlage der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG seine Rechnungen auch ohne Umsatzsteuer ausstellen, muss dann jedoch darauf hinweisen, dass er als Kleinunternehmer agiert. Als Kleinunternehmer ist man dann zwar auch Unternehmer, wird jedoch umsatzsteuerrechtlich wie ein Nichtunternehmer behandelt.

Wer als "Privatperson" eine Rechnung ausstellt und die entsprechenden Einnahmen nicht beim Finanzamt angibt, wandelt auch scharfer Klinge.