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Rückgaberecht Mobilfunkvertrag?

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
Registriert
21.02.07
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Hi,
wisst ihr wie es mit dem Rückgaberecht bei Mobilfunkverträgen (O2) (inkl. Handy) aussieht? Gibt es das überhaupt?

Thanks,
Max
 

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
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21.02.07
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Hi,
hab schon was gefunden. Es sieht so aus als würde es nur gehen wenn ich es online abgeschlossen hätte!

Thanks,
Max
 

ysh

Antonowka
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Wenn du es im Laden abgeschlossen hast, dann siehts schlecht aus. Auch online gehts nur, wenn du den Vertrag noch nicht benutzt hast.

Im Laden würde ich einfach mal nachfragen. Der Händler kann ihn canceln, auch wenn er was anderes sagt. Bedeutet aber mittelmäßigen Stress für ihn. Also wird das im Normalfall kein Händler machen. :)

Aber viel Glück.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Wenn du es im Laden abgeschlossen hast, dann siehts schlecht aus. Auch online gehts nur, wenn du den Vertrag noch nicht benutzt hast.

Willst Du mir kurz die Quelle Deiner Weisheit kundtun? Wo steht denn, dass man den Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz nur dann ausüben kann, wenn - was auch immer man abgeschlossen hat - nach dem Ausprobieren (äh ... dafür gibt es das Gesetz...) wenn die Sache noch nicht benutzt wurde?

Wäre doch ungewöhnlich. Du darfst es nicht nutzen wie ein Eigentümer (also voll und ganz ohne Testcharakter), denn dann (und nur dann) kann ein ausgeübtes Widerrufsrecht (das auch dann gilt) zu einer Reduzierung der Kaufpreiserstattung führen, da die Sache dann "gebraucht" ist. Der Nutzwert wird abgezogen, sofern der Händler sich nicht kulant zeigt.

Aber zur Frage des TE: Es gibt kein Widerrufsrecht bei im Laden abgeschlossenen Geschäften, es sei denn, es ist ausdrücklich so vereinbart, was bei Mobilfunkverträge (absichtlich) gerade nicht der Fall ist. Also nix Anspruch auf Widerruf / Stornierung des Vertrages, sondern allenfalls Goodwill / Kulanz des Händlers.

Leider.
 

ysh

Antonowka
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Mal wieder ein schlauer User, der zu faul (oder anderes) ist um selbst zu suchen. Hier ein kleiner Tipp, suchen darfst selber. :)

Viel Spaß damit...

Und wer einen Mobilfunkvertrag abschliesst und dann auf einmal meint, er will ihn doch nicht, hat halt vorher zu wenig nachgedacht. Pech. Dann sollte er vielleicht seine eigene Fähigkeit Geschäfte zu tätigen hinterfragen. Aber das kann man solchen Leuten ja nicht zumuten. Nein, nein. ;)

Und da mir dein Ton in keinster Weise passt, werde ich zukünftig auf Postings von dir gerne verzichten. Also ab in die Tonne....

Schönes Leben!
 

bauklo

Finkenwerder Herbstprinz
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Und da mir dein Ton in keinster Weise passt, werde ich zukünftig auf Postings von dir gerne verzichten. Also ab in die Tonne....

Schönes Leben!

Komm mal wieder runter, das muss doch nicht sein...:(
 

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
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@ysh Sonst alles in Ordnung? Ärger mit der Freundin oder mit dem Freund?

LG,
Max
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Mal wieder ein schlauer User, der zu faul (oder anderes) ist um selbst zu suchen. Hier ein kleiner Tipp, suchen darfst selber. :)

Viel Spaß damit...

Und wer einen Mobilfunkvertrag abschliesst und dann auf einmal meint, er will ihn doch nicht, hat halt vorher zu wenig nachgedacht. Pech. Dann sollte er vielleicht seine eigene Fähigkeit Geschäfte zu tätigen hinterfragen. Aber das kann man solchen Leuten ja nicht zumuten. Nein, nein. ;)

Und da mir dein Ton in keinster Weise passt, werde ich zukünftig auf Postings von dir gerne verzichten. Also ab in die Tonne....

Schönes Leben!

Hallo beleidigte Leberwurst,

Du meinst sicherlich das hier:

Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Die Nutzung des Gerätes (und damit des Vertrages) zu Testzwecken ist gerade KEINE "ausdrücklich" gewünschte beidseitige Erfüllung des Vertrages. So ist es z. B. denkbar, dass mit dem Anbieter am Wohnort ein befriedigender Empfang in geschlossenen Räumen nicht gut möglich ist. Genau für DIESE Zwecke gibt es diese Frist.
;)
 

bloodpanic

Pferdeapfel
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78
Mobilfunkverträge kann man nicht einfach wieder "zurückgeben" auch nicht mit fernabsatzgesetz, das ist schließlich kein kaufvertrag den man da schließt sondern ein mobilfunkvertrag. Darum kriegt man den Vertrag ja auch nach hause geschickt, um ihn zu unterschreiben, bzw. unterschreibt ihn beim postboten, wenn man online bestellt.
 

walksunix

Spartan
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Geht schon, aber nur auf Kulanz. Wenn z. B. etwas vereinbart wurde, was im Nachhinein nicht geklappt hat oder wenn der Verkäufer den Kunden auf etwas nicht hingewiesen hat.
 

voki

Tydemans Early Worcester
Registriert
26.08.07
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396
Das hat mit Kulanz nur ganz am Rande etwas zu tun.

Der wesentliche "Schlüssel" ist hier die vom Kunden "ausdrücklich" gewollte Aktivierung der SIM-Karte noch VOR dem Ablauf der Widerrufsfrist. Grundlage ist die nach dem BGB gewollte Möglichkeit, eine durch das Fernabsatzgesetz einzuräumende Widerrufsfrist bei der Erbringungen von Dienstleistungen dispositiv zu stellen. D. h., der Käufer (Auftraggeber) kann auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin die Dienstleistung sofort beginnen lassen, hat dann aber kein Widerrufsrecht mehr.

Wie schaut nun die Praxis aus? Man bekommt (neben dem Handy und ggf. einer sonstigen Prämie) die Lieferung unter Beifügung eines mittelgroßen Stapel von Papieren, u. a. auch den Mobilfunkvertrag (wenn man z. B. bei den üblichen Anbieter im Internet stöbert oder sich telefonisch bequasseln lässt). Dort ist die sofortige Aktivierung der Karte in aller Regel bereits fest angekreuzt, der Mobilfunkbetreiber unterstellt einfach, man möchte das ganz sicher auch so haben.

Derart weitreichende und in einem Formular vorgegebene Klauseln sind nicht individuell ausgehandelt, im Sinne einer Inhaltskontrolle solcher "AGB-Klauseln" schlicht unwirksam, wenn nicht ausdrücklich, eindeutig und vom Kunden aktiv (z. B. ein vom Kunden deutlich selbst angebrachtes Kreuz) so gewollt ist.

Warum also kursieren hier immer noch die wildesten Gerüchte im Netz? Warum gibt es bezüglich dieser Thematik eigentlich noch keine Urteile? Die Antworten sind m. E. simpel:

Hartnäckige Kunden schalten einen Anwalt ein und der Vertrag wird aufgehoben, bevor es zu einer Verhandlung kommen kann. Von vielen hundert Kunden traut sich aber nur ein kleiner Bruchteil überhaupt einen Widerruf zu, die allerwenigsten Kunden gehen hiermit zu einem Anwalt. Die Mobilfunkbetreiber haben es also hier nur mit ganz wenigen Stornierungen zu tun, die Sie nur allzugerne dann durchführen.

Die Anbieter haben ganz sicher überhaupt kein Interesse an einem Grundsatzurteil, was auch - wenn´s denn ungünstig für die Anbieter ausgeht - dann ja den Widerruf auf ganzen Vertriebswegen ermöglicht. Die Folge wäre dann vielleicht eine spätere Aktivierung der Karte, was unmittelbar zu Einnahmeverlusten (und Frustration bei den Kunden) führen kann oder aber, die Anbieter kalkulieren das Risiko der Stornierung in die Preisfindung (z. B. für das Gerät) ein und stellen nach Widerruf dann nur die "probierten" Nutzungen in Rechnung. Sicher ist aber - so oder so - das diese Handhabungen um ein Vielfaches teurer sind, als so weiter zu verfahren, wie es jetzt geschieht.

Also: Nur Mut und etwas Durchhaltewillen. Ich glaube nicht, dass es hier in absehbarer Zeit zu einem Urteil kommen wird. Und wenn es denn eine Verhandlung gibt, dann ... naja ... vor Gericht und auf hoher See .... wie´s endet weis man nicht. ;)
 
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