Das hat mit Kulanz nur ganz am Rande etwas zu tun.
Der wesentliche "Schlüssel" ist hier die vom Kunden "ausdrücklich" gewollte Aktivierung der SIM-Karte noch VOR dem Ablauf der Widerrufsfrist. Grundlage ist die nach dem BGB gewollte Möglichkeit, eine durch das Fernabsatzgesetz einzuräumende Widerrufsfrist bei der Erbringungen von Dienstleistungen dispositiv zu stellen. D. h., der Käufer (Auftraggeber) kann auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin die Dienstleistung sofort beginnen lassen, hat dann aber kein Widerrufsrecht mehr.
Wie schaut nun die Praxis aus? Man bekommt (neben dem Handy und ggf. einer sonstigen Prämie) die Lieferung unter Beifügung eines mittelgroßen Stapel von Papieren, u. a. auch den Mobilfunkvertrag (wenn man z. B. bei den üblichen Anbieter im Internet stöbert oder sich telefonisch bequasseln lässt). Dort ist die sofortige Aktivierung der Karte in aller Regel bereits fest angekreuzt, der Mobilfunkbetreiber unterstellt einfach, man möchte das ganz sicher auch so haben.
Derart weitreichende und in einem Formular vorgegebene Klauseln sind nicht individuell ausgehandelt, im Sinne einer Inhaltskontrolle solcher "AGB-Klauseln" schlicht unwirksam, wenn nicht ausdrücklich, eindeutig und vom Kunden aktiv (z. B. ein vom Kunden deutlich selbst angebrachtes Kreuz) so gewollt ist.
Warum also kursieren hier immer noch die wildesten Gerüchte im Netz? Warum gibt es bezüglich dieser Thematik eigentlich noch keine Urteile? Die Antworten sind m. E. simpel:
Hartnäckige Kunden schalten einen Anwalt ein und der Vertrag wird aufgehoben, bevor es zu einer Verhandlung kommen kann. Von vielen hundert Kunden traut sich aber nur ein kleiner Bruchteil überhaupt einen Widerruf zu, die allerwenigsten Kunden gehen hiermit zu einem Anwalt. Die Mobilfunkbetreiber haben es also hier nur mit ganz wenigen Stornierungen zu tun, die Sie nur allzugerne dann durchführen.
Die Anbieter haben ganz sicher überhaupt kein Interesse an einem Grundsatzurteil, was auch - wenn´s denn ungünstig für die Anbieter ausgeht - dann ja den Widerruf auf ganzen Vertriebswegen ermöglicht. Die Folge wäre dann vielleicht eine spätere Aktivierung der Karte, was unmittelbar zu Einnahmeverlusten (und Frustration bei den Kunden) führen kann oder aber, die Anbieter kalkulieren das Risiko der Stornierung in die Preisfindung (z. B. für das Gerät) ein und stellen nach Widerruf dann nur die "probierten" Nutzungen in Rechnung. Sicher ist aber - so oder so - das diese Handhabungen um ein Vielfaches teurer sind, als so weiter zu verfahren, wie es jetzt geschieht.
Also: Nur Mut und etwas Durchhaltewillen. Ich glaube nicht, dass es hier in absehbarer Zeit zu einem Urteil kommen wird. Und wenn es denn eine Verhandlung gibt, dann ... naja ... vor Gericht und auf hoher See .... wie´s endet weis man nicht.