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Lohnsteuerabrechnung für Schüler

Scheroxx

Braeburn
Registriert
30.11.08
Beiträge
45
Ich beschäftige mich mit Aktien und muss leider auch 30 % Steuern an den Staat zahlen.
Ich habe gehört, dass ich eine Lohnsteuererklärung machen kann und ich die Steuern die ich bezahlt habe, wieder zurück bekomme, da ich Schüler bin.
Stimmt das?
 

Phalanx1984

Oberösterreichischer Brünerling
Registriert
12.01.08
Beiträge
720
Für die Lohnsteuer gilt: wenn du insgesamt unter einem Jahreseinkommen von (meines Wissens nach) 6700,- € bleibst kannst du eine Steuererklärung machen und bekommst die gezahlte Lohn- und Kirchensteuer zurückerstattet. (Ganz praktisch, wenn man z.B. in den Sommerferien 6 Wochen malochen geht und dann natürlich > 400,- € im Monat verdient). Hat aber mit dem Betrag zu tun und nicht mit der tatsache ob du Schüler bist...
Wie das bei Aktien ist weiß ich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das nicht geht, weil Mehrwert- Mineralöl- und Tabaksteuer müssen ja auch Schüler Zahlen...
 

voki

Tydemans Early Worcester
Registriert
26.08.07
Beiträge
396
Für die Lohnsteuer gilt: wenn du insgesamt unter einem Jahreseinkommen von (meines Wissens nach) 6700,- € bleibst kannst du eine Steuererklärung machen und bekommst die gezahlte Lohn- und Kirchensteuer zurückerstattet. (Ganz praktisch, wenn man z.B. in den Sommerferien 6 Wochen malochen geht und dann natürlich > 400,- € im Monat verdient). Hat aber mit dem Betrag zu tun und nicht mit der tatsache ob du Schüler bist...
Wie das bei Aktien ist weiß ich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das nicht geht, weil Mehrwert- Mineralöl- und Tabaksteuer müssen ja auch Schüler Zahlen...

Teilweise richtig, teilweise nicht. ;)

Ja, wenn der TE keine weiteren Einkünfte hat (also Jobs, riesige Kapitalvermögen - von den Eltern "heimlich" angelegt - oder nennenswerte Dividendenerträge aus Aktien, Mieterträge u.s.w.), dann KANN er eine Steuererklärung in 2010 für das Kalenderjahr 2009 abgeben und wird im Rahmen der Abgeltungssteuer gezahlten Ertragssteuern zurückerhalten (inkl. Soli und Kirchensteuer).

Hilfreich wäre für diese Fälle sicherlich entweder die Einreichung eines Freistellungsauftrages bei Deiner depotführenden Bank oder die Ausstellung einer sogenannten "Nichtveranlagungsbescheinigung" Deines Wohnsitzfinanzamtes und anschließender Einreichung bei Deiner depotführenden Bank, damit es künftig gar nicht mehr zu einem Abzug der Abgeltungssteuer kommt.

Näheres hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland)