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Downloads aus USA steuerlich absetzbar?

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Ich überlege mir ein Software beim Hersteller in USA zu kaufen 100 $ statt 130 Euro hier. Ich frage mich nur, ob das steuerlich dann voll absetzbar ist oder ist das problematisch. Oft bekommt man ja statt einer richtigen Rechnung nur eine e-Mail. Habt Ihr Erfahrungen damit?

Lemming
 

jarod

Spartan
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Einfach rein in die Steuerunterlagen und abwarten was passiert.
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Hey, du bist aber schnell :) Tja, der Preisunterschied ist schon gravierend... ich sollte es wagen.
 

jarod

Spartan
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Hey, du bist aber schnell :) Tja, der Preisunterschied ist schon gravierend... ich sollte es wagen.
Wenn du es verknusen kannst, dass das Finanzamt es vielleicht nicht anerkennt, so hast du trotzdem ein paar Euro gespart.
Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass man ruhig etwas wagen sollte, meist wird mehr angenommen als man denkt. Achja und du kannst natürlich auch dein zuständiges Amt anrufen und nachfragen, eigentlich sind sie sogar recht freundlich dort ;).
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Hm, bei Software-Downloads aus den Staaten werden doch eh keine MwSt. berechnet - was willst Du dann zurückholen?
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Hm, zurückholen nichts, ich frage mich nur, ob ich den Nettobetrag anstandslos absetzen kann.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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ich würde mich ehr fragen, ob Du diesen Nettobetrag nicht erst mal versteuern mußt...
 

Mitglied 25554

Gast
Ich vermute, dass Du beim Zollamt die 19% Steuer zahlen müsstest, damit Du mit diesem Beleg zusammen mit der Rechnung das Ganze beim FA einreichen bzw. absetzen kannst.
 

pepi

Cellini
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Eine Rechnung, also Invoice bekommst Du auf jeden Fall. Du bekommst ja auch eine Abrechnung Deiner Kreditkarte über die dieser Kauf höchstwahrscheinlich abgewickelt wird.

Soweit mir bekannt gibt es keinen Zoll auf Software!

Die Rechnung aus den USA wird beim Online Kauf auch keine VAT (Value added tax), also Mehrwert- oder Umsatzsteuer enthalten. Folglich kann da nichts sein was Du absetzen kannst.
Der Kauf wird aber auf jeden Fall Ausgabewirksam sein, also aufs Jahr gesehen Deinen Gewinn reduzieren, da es sich um eine Investition handelt.

Das ist der Grund warum ich einen sehr netten Buchhalter und Steuerberater haben. Ich kenn mich damit nicht aus, und ich will mich damit nicht auseinandersetzen müssen. Laß solche Sachen Leute machen die sich auskennen! Bringt insgesamt viel mehr.
Gruß Pepi
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Hallo Pepi, das mit VAT und MwSt leuchtet mir ein. Solange die Ausgabe meinen Gewinn reduziert (ich das also als Ausgabe absetzen kann), spricht nichts mehr gegen einen Onlinekauf. Vielen Dank!