Autoamtisches Verbinden mit ungesicherten WLANs

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Renovatius

Erdapfel
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Hallo,
ist es möglich dem iPhone zu sagen, dass es sich automatisch in ungesicherte WLans einwählt um eMails abzurufen etc.?

Wäre sehr praktisch, wenn man in der Stadt unterwegs ist, da dort immer eine Menge Wlans zu finden sind. :)

Grüße

Reno
 

flex23

Morgenduft
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Die Frage ist nicht dein Ernst oder?

Setzen 6.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Das Einwählen in ungesicherte WLAN-Netze ist strafbar gemäß §§ 89 S.1, 148 Abs. 1 Satz 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG, lt. AG Wuppertal (Urteil vom 03.04. 2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Wofür machen flex23 und ich uns eigentlich die Mühe, darauf hinzuweisen, dass es strafbar ist? Bestimmt nicht, damit Du Schlaumeier so einen Unsinn postest:mad:
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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die einwahl ist ja eigentlich noch nicht verboten - aber dann die nutzung, sprich wenn ich ne ip bekomme mache ich mich noch nicht strafbar, wenn ich aber dann dieses netz nutze zB um etwas herunter zu laden oder so - ab da an mache ich mich strafbar, oder wenn ich irgendwas in richtugn datenveränderung mache - aber der alleinige zugriff aufs netz müsste eigentlich noch nicht strafbar sein ...

denn sonst wäre der zugriff auf JEDES offene netz verboten, sprich du könntest nen offenen Tmobile hotspot, Vodafone oder sonstiges gar nicht nutzen, da die nutzungsbedingungen dir erst NACH connect angzeigt werden, laut eurer darstellung ist der connect nämlich schon strafbar ... so wurde das urteil nämlich auch als NICHT durchsetzbar von spezialisten abgetan und in frage gestellt ...
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Das Einwählen in ungesicherte WLAN-Netze ist strafbar gemäß §§ 89 S.1, 148 Abs. 1 Satz 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG, lt. AG Wuppertal (Urteil vom 03.04. 2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).

Na solche Paragraphenreiter liebe ich ja!!!
Dein erster ach so hoch angepriesener §§ 89 aus dem TLG besagt, in keinster Weise, dass das einwaehlen in ein WLAN netz verboten ist. Das einzige fur den TE relevante aus dem §§ 89 ist, dass er die Daten, die er empfaengt vertraulich behandeln muss o_O
§§ 44, BDSG ist ja dann wohl eher der Freifahrtsschein als eine weitere Drohung von dir. Ich glaube kaum, dass Apple Personenbezaogene Daten bzgl. der MAC-Adresse weitergibt, falls diese ueberhaupt gespeichert sind.

Also BT.
Ich kenne ein solches Programm nicht, aber definitiv nichts strafrechtlich Veerfolgungsrelevantes dabei, wenn du dich in ein offenes WLAN-Netzwerk einwaehlst. Denn fur die Sicherheit des Netzwerkes ist immernoch ein Jeder selbst verantwortlich!
Wer ein ungeschütztes WLAN betreibt, haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen, die andere über das frei zugängliche WLAN begehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 26. Juli 2006, das kürzlich veröffentlicht wurde. Das Gericht stellt fest, dass es für den Betreiber eines WLANs zumutbar sei, für die Sicherung seines drahtlosen Heimnetzwerks Sorge zu tragen und dadurch zu verhindern, dass Fremde einen Zugriff auf das Funknetzwerk bekommen. Diese Pflicht gelte auch für technische Laien, die sich dann eben kostenpflichtig fachmännische Hilfe holen müssten. Juristen kommen im Übrigen zu dem Ergebnis, dass Schwarzsurfen über ungesicherte WLANs grundsätzlich nicht verboten ist.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Na solche Paragraphenreiter liebe ich ja!!!
Dein erster ach so hoch angepriesener §§ 89 aus dem TLG besagt, in keinster Weise, dass das einwaehlen in ein WLAN netz verboten ist. Das einzige fur den TE relevante aus dem §§ 89 ist, dass er die Daten, die er empfaengt vertraulich behandeln muss o_O
§§ 44, BDSG ist ja dann wohl eher der Freifahrtsschein als eine weitere Drohung von dir. Ich glaube kaum, dass Apple Personenbezaogene Daten bzgl. der MAC-Adresse weitergibt, falls diese ueberhaupt gespeichert sind.

[sarcasm]Mist, dann haben sich die Richter bestimmt geirrt!:oops: [/sarcasm]
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Hier einmal das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal dazu: Kanzlei Sieling.

das ist mir sehr wohl bekannt ich durfte es mehrfach kommentieren .... dennoch: es ist ein riesenunterschied deiner auslegung oder interpretation - siehe zB meine anmerkung, zu einem fall von datenveränderung - der in der tat strafbar ist, oder erschleichen von leistungen, in diesem fall nutzung von bandbreite ...
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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[sarcasm]Mist, dann haben sich die Richter bestimmt geirrt!:oops: [/sarcasm]

Ach und wer sagt, das Richter unfehlbar sind?
In dem von dir geposteten Link steht nicht drin, was der Mann mit seinem Notebook getrieben hat. Ob er lediglich gesurft ist oder wirklich intime Daten der Person abgerufen hat. Bei zweiterem liegt definitiv eine Straftat vor. Und wie gesagt. Bei dem reinem Surfen wird es nach 5 Minuten wohl kaum feststellbar sein wer es war. -> Wo kein Klaeger, da kein Richter!
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Er ist verurteilt worden, weil er sich eingeloggt und gesurft hat! Nicht wegen des Zugriffs auf irgendwelche Daten!
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Wo kein Klaeger, da kein Richter!

was aber nicht gleich zu setzen ist mit "legalität" !!!

Er ist verurteilt worden, weil er sich eingeloggt und gesurft hat! Nicht wegen des Zugriffs auf irgendwelche Daten!

das sind beides bewusste handlungen ... wenn ich nen autoconnect habe ist das ein mechanismus - wenn ich dann nicht "surfe" mache ich mich auch nicht strafbar, wenn ich pakete aus dem netz erlange, die zB per multicast an mich gesendet werden ebenfalls nicht - da ich nicht aktiv diese daten "anfrage"
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Natuerlich nicht.

war mir klar, dass du mich verstanden hast ... alle urteile in der richtung sind eigentlich ein witz, denn es müsste hier greifen, dass ich dafür sorgen muss dass niemand auf mein netz zugreift - ich muss schliesslich auch meine tür verriegeln ... aber dazu will sich keiner durchringen von den richtern ...
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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war mir klar, dass du mich verstanden hast ... alle urteile in der richtung sind eigentlich ein witz, denn es müsste hier greifen, dass ich dafür sorgen muss dass niemand auf mein netz zugreift - ich muss schliesslich auch meine tür verriegeln ...
Aber es kann doch nicht nur der Schuld sein, der sein WLAN unverschlüsselt lässt! Was ist denn das für ein Humbug? Genauso, dass man Schuld ist, wenn einem der Laptop aus dem Auto geklaut wird, weil er auf dem Beifahrersitz liegt! Da bekommt man eine Teilschuld.
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Aber es kann doch nicht nur der Schuld sein, der sein WLAN unverschlüsselt lässt! Was ist denn das für ein Humbug? Genauso, dass man Schuld ist, wenn einem der Laptop aus dem Auto geklaut wird, weil er auf dem Beifahrersitz liegt! Da bekommt man eine Teilschuld.

Der Vergleich hinkt. Das WLAN-Signal reicht aus der Wohnung bis zur Strasse. Wenn dieses ungeschuetzt ist, ist das als ob (um bei deinem Auto-Notebook Bsp. zu bleiben) als ob ich mein Notebook vor mein Auto lege und mich spaeter wundere warum es weg ist. Natuerlich ist es nicht wirklich meine Schuld, dass das Notebook weg ist. Hat ja schliesslich jemand anders geklaut. Trotzdem wird keine Versicherung der Welt dieses Notebook ersetzten, da ich grob fahrlaessig gehandelt habe. Demnach ist es auch grobe Fahrlaessigkeit sein WLAN ungeschuetzt zu lassen und auch die Schuld des WLAN Betreibers, wenn dieses unbemerkt von Dritten genutzt wird.


P.S. Boah so frueh morgen so nen hoch-qualitativen Beitrag :p
 
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ezi0n

Leipziger Reinette
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@ julien

so ists es ... da gibts eigentlich keine entschuldigung oder ausnahme ...
 

Nathea

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Hinweise oder Tipps, wie jemand in ein (wenn auch ungesichertes) fremdes Netzwerk eindringt, sind hier im Forum aufgrund der Rechtslage in Deutschland nicht erwünscht.

Thema geeschlossen.
 
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