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filesharing - schreiben von herr klute

Juniorclub

Meraner
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02.08.08
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Hey leute,

habe auch die SuFu benutzt, dadurch hab ICH leider nichts gefunden. Tut mir leid wenn ich einen Thread übersehen habe ;).

Folgendes: Habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt namens Nikolai Klute erhalten, der mich auffordert einen Betrag x wegen Verletzung von Rechten eines Spieleherstellers zu überweisen. Ich bin mir ziemlich sicher wenn ich sage ich sollte einen Anwalt nehmen, aber mehr würde mich eure Meinung interessieren was ich am besten tun könnte ;). Bei einer Arbeitskollegin war es ähnlich. Sie sollte 3000 Euro wegen illegalem Downloaden von gut 140 Songdateien zahlen. Sie hat den Schrieb einer Anwältin gegeben, diese hatte auf das Schreiben geantwortet und seit 2 Jahren bekam sie keine Post mehr. Verjährt ist das ganze noch nicht, aber es sieht jednfalls gut aus als wäre die Sache gegessen. Nun würde ich natürlich auch soviel Glück haben ;), darum frage ich euch was am besten wäre.


Vielen, vielen Dank für eure Anworten
 

homer_s

Hildesheimer Goldrenette
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Hast Du denn Rechte eines Spieleherstellers verletzt?
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Schreib Ihm höflich zurück, was er Dich mal kann? :-D
(Buckel runterrutschen, und unten langsam mit der Zunge bremsen?)
 

Juniorclub

Meraner
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Jaa hab das Spiel auch wirklich runtergeladen und dadurch eine "Straftat" verübt
Steht halt im Brief, wobei das mit der Bezeichnung "Raubkopierer sind Verbrecher" und dem ganzen Mist eh viel zu übertrieben ist
Und durch das Zivilverfahren hatte ich ja schon die Polizei am Hals aber die haben das Verfahren eingestellt. Da bekamen wir einen Brief von einem andren Anwalt aus der Umgebung.
Und nur kommt eben dieses Schreiben von Herrn Klute aus Berlin im Auftrag des Spieleherstellers.
 

landplage

Admin
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Das mit der Polizei war die strafrechtliche Strecke - Verstoß gegen ein Gesetz.
Jetzt geht es scheinbar um den zivilrechtlichen Aspekt: Schaden des Spieleherstellers.
Mit welcher Begründung wurde denn das Verfahren der Polizei eingestellt? Erwiesene Unschuld? Mangel an Beweisen?

Wenn da etwas aktenkundlich ist, daß Du Dich strafbar gemacht hast, dann wirst Du wohl zahlen müssen.
 

DatNiggo

Normande
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Also wenn du es wirklich illegal runtergeladen hast.... Naja.

Raubkopierer sind eben wirklich verbrecher! Sorry, wenn ich das jetzt so sagen muss!

Sollte manden Namen "Klute" denn kenen??
 

iPiet

Raisin Rouge
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Nach den gerade von Dir mitgeteilten Fakten rate ich Dir strengstens an, eine rechtsverbindliche Auskunft bei einem Anwalt einzuholen. Ein Forum, in dem neben harten Fakten auch Meinungen und Empfehlungen von juristischen Laien ausgesprochen werden, kann Dich in diesem (aktenkundlichen) Fall nur sehr bedingt weiterbringen oder sogar irreführen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Also die Polizei kann bestimmt kein Zivilverfahren einstellen.
Da solltest du zumindest mal sorgfältiger trennen.
Vermutlich hat der Geschädigte Strafanzeige gestellt, weil dann die Staatsanwaltschaft sich die Arbeit machen muß, dich über den Provider zu ermitteln und die Anschrift an den Rechtsanwalt geben muß. Dann haben sie die Anzeige zurückgezogen, weil das nur Arbeit machen würde, ihnen aber nichts bringt. Von dieser Vorgehensweise hat man schon öfters gehört.
Smit ist das mit dem Strafverfahren vom Tisch.
Was jetzt kommt, ist die zivile Schadensersatzforderung.
Da hat die Polizei nichts mehr mit zu tun, das spielt sich nur noch ab zwischen dir und dem Geschädigten.
Du kannst eigentlich nur noch überlegen, ob du zahlst oder ob du dir gute Chancen einschätzt, daß ein Rechtsanwalt weniger kostet als das, was du durch ihn vielleicht einsparen kannst.
Ich persönlich würde auf jeden Fall einen RA zuziehen, die Erstberatung ist meist nicht allzu teuer.
Ob der Vergleich mit dem Fall deiner Kollegin passt, lässt sich so nicht sagen - es gibt ja auch genügend Mahnschreiben ohne jeden Hintergrund.
 

landplage

Admin
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Ich kann iPiet nur zustimmen. Du wirst Hilfe brauchen.

Eine schnelle Google-Suche brachte nichts hervor, was darauf hindeutet, daß Herr Klute zu den "üblichen Verdächtigen" im Abmahnbetrieb gehört, eher im Gegenteil. Das scheint also ein durchaus ernstzunehmendes Schreiben zu sein.
 

Juniorclub

Meraner
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Warum genau es eingestellt wurde weiß nicht genau, aber im früheren Brief stand nur dass es gemäß § 170 Absatz 2 eingestellt wurde.
Zu diesem hab ich das hier gefunden.
 

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MacAlzenau

Golden Noble
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"(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. [...]"

Das hat, wie schon gesagt, überhaupt nichts mit einer Schadensersatzklage zu tun, um dies es in dem Schreiben des RA Klute wohl allem Anschein nach geht. Du kannst nur relativ sicher sein, keinen Strafbefehl o.ä. zu erhalten, nur darum geht es in $170 StPO (heißt ja auch: Strafprozessordnung).
 
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