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Currybudentester, eine kleine Rechtsfrage

@pollo

Raisin Rouge
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1.181
Hallo vielseitige AT'ler,

Vorweg gesagt tangiert mich das Problem auch nicht direkt, jedoch erscheint mir folgendes aufgrund der teilweise mir nicht immer nachvollziehbaren Rechtslage in Deutschland dubios und löst eine immer wiederkehrende Frage auf, die mir unter den Fingern brennt.

In wie weit müssen sich die Betreiber der x-beliebigen Internetseiten Sorgen machen, wenn sie Ketten oder Produkte von anderen Herstellern testen und zu diesem Empfehlungen im Internet oder Printmedien veröffentlichen. Ist dies an gewisse Regeln gebunden? Wie weit geht die Meinungsfreiheit?

Eigentlich ist die Frage Usus, da wir es ja mittlerweile gewohnt sind unter Amazon zu jedem Produkt sowohl eine Bewertung wie auch eine schriftliche Empfehlung zu finden.

Kann man sich als Hersteller (oder Betreiber) nicht irgendwie gegen solch eine vielleicht auch nicht immer positive Kritik schützen? Es geht mir hier nicht primär darum ob es irgend wen stört, wenn Herr Bauer auf seiner (schlecht frequentierten) Internetseite Pommesbuden testet, sondern um die Allgemeine Rechtslage in Deutschland.

ich verbleibe derweil mit Grüßen aus dem sonnigen Duisburg :-D
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Der Betreiber kann natürlich klagen, muss dann aber beweisen, dass der negative Kommentar unberechtigt war. Wenn also jemand schreibt "das Essen war mies, die Bedienung unfreundlich", wird man das kaum verbieten können, weil es ja der subjektive Eindruck eines Kunden ist.

Anders dürfte es bei Beleidigungen o.ä. sein, die werden dann verboten - was aber an der Gesamtbewertung auch nichts ändert. Alle Klagen dieser Art, auf Verbot einer schlechten Bewertung, die ich in den Medien bisher mitverfolgt habe, wurden mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit abgeschmettert.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Mit so was allgemeinem wie "das Essen war mies" würde ich mich zurückhalten. Auch der subjektive Eindruck sollte deutlicher begründet werden, wenn man damit in die Öffentlichkeit geht. Also lieber reinschreiben, ob zäh oder zu kalt oder geschmacklos, fade, angebrannt et cetera.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Sollte eine Bewertung nicht rechtens sein, dann würde fast die gesamte FoodbloggerSzene sich auf sehr dünnen Eis bewegen.
Sollte man sich deswegen Gedanken machen, könnte man auch einen Text positiv klingen lassen und dabei negative schreiben.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ich würde vermuten, das Ganze ist letzten Ende genauso legitim, wie all die Seiten im Netz, auf denen Hotels, Restaurants und was auch immer in aller Welt bewertet werden.

Letztlich spiegeln solche Seiten lediglich die Meinung der Verfasser der jeweiligen Kritiken wieder, nicht aber ein allgemeingültiges Urteil. Dieses muss sich der Leser selbst bilden.

Das ist allerdings nur meine Meinung und entspricht nicht unbedingt der Rechtslage.

Wenn Du ein Buch über „Die beste Pizza der Stadt” verfassen willst und darin dem einen oder anderen Pizzabäcker ordentlich eins überbrätst, weil dessen Pizzen allenfalls zum Frisbee taugen, solltest Du Dich vorab bei einem Anwalt Deines Vertrauens kundig machen, ob demnächst vielleicht Du derjenige bist, dem per Zivilklage ordentlich eins übergebraten wird.
 

Blixten

Adams Apfel
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Kann man sich als Hersteller (oder Betreiber) nicht irgendwie gegen solch eine vielleicht auch nicht immer positive Kritik schützen?
Soweit ich weiss, kannst du dich als Betreiber nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmæhkritik schuetzen. Werturteile, auch negative, musst du hinnehmen.