Abo-Lieferung trotz Kündigung

der Mo

Stechapfel
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Moin!

Mal eine kleine Frage, zu der ich nach kurzer Suche im Netz nicht fand.

Folgender Sachverhalt:
Anfang des Jahres habe ich ein Zeitschriften-Abonnement gekündigt. Kündigung fand über ein dafür vorgesehenes Formular im Internet statt und der Eingang wurde mit einer standardisierten E-Mail bestätigt.

Nun wird diese Zeitschrift allerdings weiterhin an mich geliefert, obwohl das Abo zum Anfang März enden sollte.

Inwiefern müsste ich jetzt, vorausgesetzt es erfolgen weitere Lieferungen, diese bezahlen? Bin ich in der Pflicht, die fälschliche Lieferung zu beanstanden, oder kann ich mich, mit der Bestätigung des Eingangs meiner Kündigung beim Vertreiber, bequem zurücklehnen und abwarten, wie lange das Spielchen weiter läuft?

Bin interessiert an euren Meinungen!
 

quarx

Brauner Matapfel
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Wie lang war die Kündigungsfrist?
 

ThreeOfNine

Meraner
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Im Prinzip musst du, vorausgesetzt, du hast fristgerecht gekündigt, nichts mehr bezahlen. Den Verlag anrufen und sicherstellen, dass sie die Lieferung einstellen, sollte reichen. So war es bei mir mit der SZ.
Absitzen würde ich die Sache aber nicht, da ich hier über mögliche strafrechtliche Folgen (wenn man hier überhaupt belangt werden kann) nicht bescheid weiß. Wissen andere bestimmt besser.
 

der Mo

Stechapfel
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Die Mindestbezugszeit betrug 1 Jahr. Dieses eine Jahr war Anfang Januar 2009 vorbei. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
 

der Mo

Stechapfel
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Absitzen würde ich die Sache aber nicht, da ich hier über mögliche strafrechtliche Folgen (wenn man hier überhaupt belangt werden kann) nicht bescheid weiß.

Und genau das frage ich mich ja auch. Mir geht's nicht darum, den Bezug so lange wie möglich zum Nulltarif aufrecht zu erhalten.

Frage mich halt nur, wer die Ausgaben, welche ich bekam und noch bekomme, bezahlen muss, wenn auch im Vertrieb mal der Hebel umgelegt wird und jemand merkt, dass ich trotz Kündigung noch beliefert werde.
 

quarx

Brauner Matapfel
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Wenn Du Anfang des Jahres gekündigt hast, ist das fristgemäße Ende nach Adam Riese und Eva Zwerg dann aber wohl frühestens Ende März (wenn nicht gar Mitte April oder so). ;)
 

der Mo

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So... entschuldige bitte. Hab' mir jetzt selber erstmal am Kopf kratzen müssen. Also: die Kündigungsfrist beträgt nicht 3 Monate sondern nur 6 Wochen bis Monatsende. Musste das gerade noch mal nachlesen. :innocent:

Und das sollte dann doch, vom 3. Januar an, Ende Februar sein, oder?
 

quarx

Brauner Matapfel
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Wenn's 6 Wochen sind, dann ja. Hast Du denn in dieser Email den Endzeitpunkt des Abos bestätigt bekommen?
 

der Mo

Stechapfel
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Hallo Mo,
wir bestätigen den Eingang deiner Abbestellung und bearbeiten sie unter der
TicketID 123456xy.
Nach Bearbeitung erhältst du eine entsprechende Bestätigung.
Bitte beachte, dass eine Kündigung erst nach Ablauf der angegebenen
Mindestbezugszeit möglich ist.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dein Kundendienst-Team

Diese Nachricht bekam ich am 3. Januar. Einen Tag nach Ablauf der Mindestbezugszeit. Dummerweise habe ich seit Januar diese Sache ein wenig aus den Augen verloren. So dass mir auch erst jetzt auffällt, dass ich die Bestätigung tatsächlich nie bekommen habe.
 

voki

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Es ist relativ unwahrscheinlich, dass Du mit der Zeitschrift nach Ablauf Deines Abonnements beliefert wirst, wenn Du eine Kündigungsbestätigung erhalten hast.

Grundsätzlich wird keine Versendung mehr an Dich erfolgen können, weil die Erfassung, Bestätigung und Herausnahme aus der Abonnement-Datei in einem "Workflow" erfolgen. Will meinen, die elektronisch angestossene Versendung kennt Dich quasi nicht mehr.

Schau noch einmal genau auf die Kündigungsbestätigung. Dort wird sehr häufig die letzte zu liefernde Ausgabe genannt.

Ist die Kündigung rechtzeitig erfolgt und bestätigt worden, dann wäre eine kurze Info an den Verlag nett, aber nicht zwingend erforderlich. Zeitschrift wird dann ja unaufgefordert geliefert und kann i.d.R. von Dir behalten werden.
 

ThreeOfNine

Meraner
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Aber der Eingang deiner Kündigung wurde dir ja bestätigt, richtig? Dann hat der Verlag es wohl verschlafen, dir eine Bestätigung der Bearbeitung deines Auftrages zu schicken. Ich bleibe beim Anrufen.
 

Mure77

Golden Noble
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Die haben Dich bestimmt aufs Glatteis geführt. Ich denke mal Du hättest nach dem Jahr nochmals kündigen müssen. Du hast vor dem Jahr gekündigt und die sagen nun das die Kündigung erst nach ABLAUF der Mindestlaufzeit einreichen kannst.

So könnte man die Mail vom 3 Januar interpretieren oder ?
 

der Mo

Stechapfel
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Tja, nach erneutem Lesen der von mir als "Bestätigung" bezeichneten Mail, gehe ich jetzt davon aus, dass meine Kündigung zwar irgendwo in deren System angekommen ist, allerdings nicht bearbeitet wurde, da die vom Kundendienst angekündigte Bestätigung nie bei mir ankam.

Eine Nachricht, wann die letzte Lieferung erfolgt, bekam ich auch nicht.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Diese Nachricht bekam ich am 3. Januar. Einen Tag nach Ablauf der Mindestbezugszeit. Dummerweise habe ich seit Januar diese Sache ein wenig aus den Augen verloren. So dass mir auch erst jetzt auffällt, dass ich die Bestätigung tatsächlich nie bekommen habe.

Das kann so nicht richtig sein. So, wie es da steht, wäre es eine sogenannte "Kündigungssperrfrist", in der selbst die Kündigung zum Ablauf des Mindestbezugszeitraumes ausgeschlossen wäre. Solche Sperrfristen sind bei Abonnements m.W. nicht zugelassen.

Vermutlich meinen die, dass Du zwar kündigen kannst, aber der Bezug der Zeitschrift bis zum Ablauf der Mindestbezugsdauer (z. B. ein Jahr) weiterläuft. Es kommt immer darauf an, wann die Kündigung ausgesprochen wird. Also auf den Eingang der Kündigung beim Verlag. Wann die dann die Bestätigung vornehmen ist irrelevant.
 

der Mo

Stechapfel
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So könnte man die Mail vom 3 Januar interpretieren oder ?

Naja, ich könnte es nicht mit absoluter Sicherheit sagen, bin mir aber recht sicher, dass die Mail vom 3. Januar direkt nach meiner Kündigung per Webseiten-Formular kam. Demnach habe ich am 3. Januar gekündigt, lt. Rechnung endet die Bezugsdauer des bezahlten Abonnements, und damit auch die Mindestbezugszeit, am 2. Januar.

Und damit wäre ich doch wieder auf der sicheren Seite, oder?
 

Mure77

Golden Noble
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Naja, ich könnte es nicht mit absoluter Sicherheit sagen, bin mir aber recht sicher, dass die Mail vom 3. Januar direkt nach meiner Kündigung per Webseiten-Formular kam. Demnach habe ich am 3. Januar gekündigt, lt. Rechnung endet die Bezugsdauer des bezahlten Abonnements, und damit auch die Mindestbezugszeit, am 2. Januar.

Und damit wäre ich doch wieder auf der sicheren Seite, oder?

Ich würde ein Brief aufsetzen und um Dir Zeit und Mühe zu ersparen schreibst Du darein das es schon zur Prüfung an Deinen Anwalt gegangen ist und sie doch bitte die Kündigung bestätigen sollen und dazu schickst Du einen Ausdruck der Mail vom 3 Januar.
 

der Mo

Stechapfel
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Das kann so nicht richtig sein.

Ich kann dir versichern, dass dies - abgesehen von Anrede und TicketID, sowie ausgelassener Fußzeile mit Firmenanschrift - eine originalgetreue Kopie der Mail ist. ;)

Wundere mich auch ein wenig über die Formulierung, wobei diese wohl auch nur schlecht gewählt ist, und tatsächlich meint, dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestbezugsdauer erfolgen kann.

Werde mich dann mal nächste Woche telefonisch an den Vertrieb wenden und mal nachfragen, wie lange ich noch beliefert werde.

Besten Dank für die Kommentare, bin mir jetzt sicherer, dass ich nicht für die Fehllieferung zahlen muss.
 

Antimaterie

Kaiser Wilhelm
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Ich habe auch mal ein Abo gekündigt und anschliessend kamen noch ein paar Zeitschriften an. Auf telefonische Nachfrage, wurde mir gesagt, dass es ab und an eine Nachlauf gibt. Der ist aber kostenlos.