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iPhone 1G defekt, Umtausch via Apple, Neugerät?

mightyM

Lambertine
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Servus liebes Forum,

der Lautsprecher meines iPhone 1G gab vor einigen Tagen seinen Geist auf. Glücklicherweise hatte ich noch 4 Wochen Restgarantie (war also recht knapp), habe ein paar mal mit der Apple Hotline gesprochen und nach allen Fehlerbehebungsversuchen senden sie mir nun gegen eine Gebühr von 29 Euro morgen direkt ein neues Phone zu, das dann innerhalb von 10 Tagen gegen das Alte (das muss ich dann zurücksenden via Leerkarton) getauscht wird. Soweit so gut, lief auch alles wunderbar und ich bin ziemlich zufrieden mit dem Ablauf und der Hilfsbereitschaft seitens Apple, sofern das jetzt natürlich wie besprochen klappt, wovon ich aber ausgehe.

Eine Frage stellt sich mir nun aber noch. Ich fragte die Dame an der Hotline "Das Neugerät ist dann im Grunde das selbe wie das, dass ich bisher hatte?" - sie antwortete mit "Ja, genau". Nun ist das iPhone 1G aber schon einige Zeit nicht mehr im Angebot und ich frage mich, ob es überhaupt noch Neugeräte aus dieser Produktionsreihe gibt.

Insofern würde mich mal interessieren, wer von euch vllt. schon ähnliche Erfahrungen machen konnte. Wenn keine 1G's mehr existieren, senden die mir dann ein 3G? Oder gar ein 1G refurbished? Ich bin natürlich gespannt - auf ein refurbished Gerät würde ich gern verzichten, ein 3G wäre toll.

Gruß
Martin
 

Benores

Stechapfel
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Ich glaube nicht, dass du ein 3G erhalten wirst! Es sind hauptsächlich refurbish Geräte, welche von Apple komplett überholt wurden, die dann wieder als Neugeräte zum Austausch rausgehen.

Ein 3G kann es schon vom rechtlichen Hintergrund her nicht geben.

Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“) wählen. Unter Nachbesserung fällt z.B. die Reparatur einer Hifi-Anlage. Die Ersatzlieferung wäre z.B. die Herausgabe eines neuen Toasters der gleichen Serie gegen den fehlerhaften. Der Verkäufer darf die Nacherfüllung nur verweigern, wenn diese unmöglich ist (wie z.B. die Nachlieferung eines Unikates).
Hier tauscht Apple die Geräte eher und repariert diese erst nach einem Tausch, sodass der Kunde dann allerdings ein anderes "neues" Gerät erhält.

Ein Tausch oder Anspruch auf Gewährleistung kann dann nicht mehr gegeben werden, wenn das Gerät als Unikat gilt. Was z.B. durch eine von Apple selbst durchgeführte Gravur, wie dies bei manchen iPods gemacht wird, der Fall ist.
 

mightyM

Lambertine
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Da hast du leider Recht behalten, heute kam ein optisch neuwertiges refurbished iPhone der 1. Generation an, meine Hoffnungen auf ein 3G waren umsonst ;) Refurbished finde ich grundsätzlich nicht wirklich prickelnd, ich konnte das aber über die Seriennummer herausfinden. Insofern ist es schon blöd, denn das Austauschgerät ist kein Neues, sondern ein aus Ersatz- und Altteilen zusammengeflicktes Refurbished...
 

niemehrwindoofs

Weißer Trierer Weinapfel
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Ein Tausch oder Anspruch auf Gewährleistung kann dann nicht mehr gegeben werden, wenn das Gerät als Unikat gilt. Was z.B. durch eine von Apple selbst durchgeführte Gravur, wie dies bei manchen iPods gemacht wird, der Fall ist.
Mein gravierter iPod wurde ohne Murren gegen einen Neuen mit gleicher Gravur ausgetauscht:)

SonyEricsson tauscht auch gegen Neugeräte. Ein bekannter von mir hat sein Handy eingeschickt und den Nachfolger des Handys erhalten, weil die alten Geräte nicht mehr auf Lager waren.
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
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ergo: lasst eure iPhones gravieren :)

ach ja ... man kann auch refurbished geräte gravieren ... ;)
 

mightyM

Lambertine
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Da man das iPhone direkt über T-Mobile bezieht und nicht über den Online Store, besteht die Möglichkeit einer Gravur ja gar nicht. Nachträglich empfinde ich als "riskant" - außerdem ist mein iPhone so oder so ein Unikat, durch die einzigartigen Kratzer und Schrammen auf der Alu-Rückseite ;)

Allerdings verstehe ich den Passus auch ganz anders: Ich würde es so interpretieren, das bei Geräten mit Gravur die Garantie/Gewährleistung entfällt? Außerdem könnte Apple mir ja auch dann ein "neues" iPhone 1G zusenden, ohne das Nachteile für mich entstehen (vertraglich betrachtet).
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
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nun, wenn Apple als besondere Leistung anbietet mir meinen iPod oder mein iPhone nach meinem Wunsch zu gravieren entbindet das den Konzern natürlich nicht von der Garantieleistung. Und das sieht eben dieser Konzern ganz genau so!

Aber wie Du schon schreibst: unser iPod/iPhone ist unser Unikum! Ich persönlich werde doch mein iPhone wegen z.B. eines Lichtspaltes nicht gegen ein zusammengestückeltes Etwas tauschen!!!