RedCloud
deaktivierter Benutzer
- Registriert
- 02.06.08
- Beiträge
- 6.036
Zum Glück gab es heute noch keine Belanglos Charts, oder hab ich was verpasst?
Auf Deinen besonderen Wunsch wird es auch keine mehr geben!

Zum Glück gab es heute noch keine Belanglos Charts, oder hab ich was verpasst?
Auf Deinen besonderen Wunsch wird es auch keine mehr geben!![]()
Ich reg mich schon wieder auf
Unserer neuer Redakteur wird grad total runtergemacht
Ich könnte kotzen.
Einen Beitra geschrieben und schon bekommt er von irgendwelchen Kiddies einen auf den Deckel
Ich bin bad-karma verteilen...![]()
„Deutschsprachiger Schlager“: Helene Fischer
„Echo-Kritikerpreis“ (von Musikjournalisten gewählt): Peter Fox
„Erfolgreichster Newcomer International“: Amy Macdonald
„Künstler/Künstlerin/Gruppe Volkstümliche Musik“: Kastelruther Spatzen
„Künstler/Künstlerin/Gruppe Hip-Hop urban“: Peter Fox
„Beste Jazzproduktion des Jahres“: Till Brönner
„Bestes Video National“ (vom Publikum gewählt): Rosenstolz für „Gib mir Sonne“
„Künstler International Rock/Pop“: Paul Potts
„Erfolgreichster Newcomer National": Thomas Godoj
„Beste Gruppe im Bereich Rock/Pop National“: Ich + Ich
Katy Perry beim Echo. Die ist so süß... ich liebe sie... :-*
Auf Deinen besonderen Wunsch wird es auch keine mehr geben!![]()
Sieht verdammt cool aus.
Gibt's das auch in groß?![]()
Ich kenn den gar nicht. Hab mal geguckt, ob es einen User gibt, der Reiher heißt, aber den gibt es nicht. Vielleicht schon gesperrt...?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.