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erst Kaufen, dann direkt weiter verkaufen?

MaXxX-gt

Antonowka
Registriert
11.02.07
Beiträge
353
Hab mal eine Frage, angenommen ich kaufe mir etwas in einem online-shop für 10 euro, merke aber, dass die Sachen bei ebay für 30 euro verkauft werden. Kann ich die Sachen dann bei dem online-shop kaufen und direkt weiter bei ebay verkaufen? oder mach ich mich damit strafbar oder so?
 
wieso solltest du ?! O.o

..der onlineshop kauft die sachen ja auch irgendwo anders..nur um sie dann zu verkaufen !
 
naja..ich glaube richtig gewerblich ist das erst wenn du 100 sachen oder so kaufst :P
sonst kannst du ja einfach sagen du hast es gekauft und dann gedacht..ach gefällt mir gar nicht ich verkaufs
 
Die Menge ist dabei völlig egal. Es zählt nur die Gewinnabsicht. Bei einer Sache wird man dir das nicht nachweisen können. Bei 3 siehts schon anders aus ..

Wo ist das Problem für ein Gewerbe anzumelden?
 
Das würd mich allerdings auch mal interessieren denn der MediaMarkt um die Ecke hat ein DS spiel mit dem Flaschen preis versehen und auf Amazon weiterverkaufen bringt immerhin 15 euro profit ;)

:edit: Ah verdammt da war jemand mit der Antwort schneller als ich Fragen konnte
 
naja..ich glaube richtig gewerblich ist das erst wenn du 100 sachen oder so kaufst :P
sonst kannst du ja einfach sagen du hast es gekauft und dann gedacht..ach gefällt mir gar nicht ich verkaufs

Selten so ein Stummpfsinn gelesen. Sorry, wirklich. Es heißt Gewinnabsicht. Ob du nun wirklich einen Gewinn machst, sei dahingestellt. Sobald du Sachen aufkaufst und weiterverkaufst bist du Händler und handelst gewerblich. Auf die Anzahl kommt es gar nicht an. Sonst würden Kunstsammler z.B. nie gewerblich handeln, weil sie pro Jahr evtl. nur 4 Bilder à 300.000 Euro verkaufen. Wohl eher nicht. :-/
 
eigentlich wollte ich es nur ab und zu ein bisschen betreiben und mein taschengeld aufzupeppeln... hatte eigentlich nicht vor gleich nen gewerbe anzumelden :D
 
eigentlich wollte ich es nur ab und zu ein bisschen betreiben und mein taschengeld aufzupeppeln... hatte eigentlich nicht vor gleich nen gewerbe anzumelden :D

Ja gut, das ist möglich, schimpft sich dann allerdings Steuerhinterziehung. ;-)
 
Demnach habe ich mich strafbar gemacht, da ich Artikel bei Amazon gekauft habe, ausprobiert habe, sie mir nicht gefielen und sie mit 10Euro plus bei eBay weiterverkauft habe? ... autsch

Macht das nicht irgendwie jeder mal? Ich kann mir kaum vorstellen, dass da schon das Gesetz bezüglich Unternehmen greift. Dann hätte sich jeder ja schonmal strafbar gemacht?
 
Demnach habe ich mich strafbar gemacht, da ich Artikel bei Amazon gekauft habe, ausprobiert habe, sie mir nicht gefielen und sie mit 10Euro plus bei eBay weiterverkauft habe? ... autsch

Gewinnerzielungsabsicht, setzt vorsätzliches Handeln bezüglich eines Gewinns voraus. Das lag bei dir dann wohl nicht vor. Aber wenn ich Sachen aufkaufe um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, dann schon.

Da eine Absicht ein subjektives Merkmal ist, kann man das natürlich nicht nachweisen, allerdings werden dann Indizien herangezogen, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hindeuten. Und das ist nunmal die verkaufte Menge in einem bestimmten Zeitraum, der erwirtschaftete Gewinn, die Ware an sich etc.
 
Ja, aber...
Sicherlich handelt er gewerblich, wenn er mit Gewinnabsicht Sachen einkauft, um sie weiter zu veräußern. Entsprechend ist er steuerpflichtig. Allerdings fällt eine Einkommensteuer erst ab 6.500 € Umsatz p.a. an, sofern man andere Einkünfte hat, wird dieser dem Einkommen zugerechnet.
Die Wahrscheinlichkeit, daß er mit ein paar Artikeln Steuern auch bezahlt ist relativ gering. Die Umsatzsteuer muss zwar abgeführt werden, dafür kann er seine Ausgaben gewerbebezogen gegen rechnen. In solchen Fällen kann man sogar einen Freistellungsantrag stellen.
Ob sich der Aufwand rechnet, muss jeder selber wissen. Schwarz würde ich in diesem Denzunziantenstaat gar nichts machen, zumal gerade Ebay auch ständig und penetrant vom Finanzamt mit eigen Suchbots kontrolliert wird.
 
Macht das nicht irgendwie jeder mal? Ich kann mir kaum vorstellen, dass da schon das Gesetz bezüglich Unternehmen greift. Dann hätte sich jeder ja schonmal strafbar gemacht?


Es wird auf den Gewinn/Quantität dieses Vorgangs ankommen. Irgendwann werden dort bestimmt irgendwelche Regeln bezüglich Steuern und Gewinn greifen.

Ich würde mich auf anderen Stellen darüber informieren.
 
zielt nicht jeder verkauf irgendwie auf gewinn ab?!
sonst könnte man es ja gleich verschenken..und auch wenn man für einen gebrauchtwagen niemals den neupreis kriegt dann macht man immer noch einen gewinn gegenüber z.B. der verschrottung