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iTunes Plus DRM-frei Podcasting?

JohnMacApple

Granny Smith
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Hallo zusammen, liebe Mac-Gemeinde!
Seit ein paar Tagen beschäftigt mich nun schon die Frage, wie es sich eigentlich mit dem neuen DRM-freien Liedern bei iTunes Plus verhält. Ich würde ganz gerne einen Musik-Podcast ins Leben rufen, traue mich das aber nicht, weil ich nicht genau über die Rechtslage informiert bin. Meine Frage also: Darf man DRM-freie iTunes Plus-Lieder in einen Podcast mit einbauen, ohne, dass man mit rechtlichen Folgen rechnen muss? Oder ist das grundsätzlich nicht erlaubt selbstgekaufte Lieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, obwohl sie DRM-frei ist? Ich würde den Podcast ja kostenlos und vor allem nicht kommerziell (also auch nicht im iTunes Store) anbieten, sondern lediglich nur einer kleinen Gruppe von Freunden (etwa 20 Personen), welche so Musik-begeistert sind wie ich! Bitte, kann mir da jemand helfen? Wenn ja, bitte ohne hunderte von Paragraphen in Beamtendeutsch runterzurasseln? Tut mir Leid, aber ich hab mir schon versucht ein paar Paragraphen dazu durchzulesen, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden!

Danke, schon im Voraus! :)
 

gKar

Maunzenapfel
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Ich bin ja kein Jurist, aber ob Deine Musik nun DRM-geschützt ist oder nicht, das ändert doch nichts am Urheberrecht, nach dem Du die Stücke nicht weiter verbreiten darfst (außer in kleinem Rahmen in Familie oder Freundeskreis).

Auch solltest Du Dir bewusst sein, dass die Stücke zwar DRM-frei sein mögen, dass darin aber dennoch gespeichert ist, wer sie gekauft hat (Dein iTunes-Account)! Die sollte man also nur an solche Freunde weitergeben, denen man vertraut, dass die sie nicht in größerem Stil weitergeben.
 

harden

Roter Eiserapfel
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DRM frei heisst ja nicht dass man die Musik beliebig verteilen kann. Dein Problem hat nichts mit DRM zu tun sondern mit der GEMA, die Gebühren kassiert wenn du Musik nutzt deren Rechte dir nicht gehören und die nicht explizit gebührenfrei ist. "Nutzung" heisst im Fall der GEMA wohl jede Form der Verbreitung als Radio, Musikbeschallung auf einer öffentlichen Veranstaltung usw.

Die Gema hat sogar an dich gedacht: Podcasting
 

JohnMacApple

Granny Smith
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...Urheberrecht, nach dem Du die Stücke nicht weiter verbreiten darfst (außer in kleinem Rahmen in Familie oder Freundeskreis). ...

Darf ich das so verstehen, dass man podcasten darf, aber es dann, wenn man keine GEMA-Lizenz hat, nur für wenige Leute bereitstellen darf?

Dann müsste ich nämlich keine Lizenz erwerben, weil diesen Podcast eh nur maximal 20 Leute (Freunde + Verwandte) zugänglich wäre!

Oder ist das auch nicht legal?
Was passiert wenn man das ohne Lizenz macht? Erhält man dann ein Unterlassungsschrieben, eine Abmahnung (mit Bußgeld) oder gleich Gerichtsverfahren?
Wenn man die Lieder nicht komplett abspielt, sondern nur Teile, könnte man das dann umgehen?

Hab mir mal diese GEMA-Seite durchgelesen, aber ich sehe nicht ganz ein, warum ich IM MONAT mindestens 10 Euro dafür zahlen soll, dass ich meinen Freunden einen Einblick in meine Musiksammlung gewähre! Das ganze ist ja nicht so geplant, dass sich dann jeder die Lieder auf meine Kosten holt, sondern mehr als Werbung für die Bands! Ich würde genau sagen wie das Lied, die Band und das Album heißt und die Lieder anspielen. Wem die Lieder gefallen, der soll sie sich dann selbst bei iTunes oder im Musikladen kaufen! Ich kann nicht verstehen, wieso ich mich deshalb strafbar mache! Ich verlange ja auch kein Geld dafür! Eher lege ich noch drauf, denn der Podcast soll ja wenn er erscheint kostenlos sein. Die Musik kaufe ich ja gerne... aber keine extra Lizenz dafür, dass ich Werbung für Bands mache!

Bin ich da auf dem Holzweg oder hab ich das so richtig verstanden?
 

gKar

Maunzenapfel
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Dann müsste ich nämlich keine Lizenz erwerben, weil diesen Podcast eh nur maximal 20 Leute (Freunde + Verwandte) zugänglich wäre!

Also explizit gesetzlich erlaubt / legal ist die Privatkopie meines Wissens nicht, sondern nur geduldet, bzw. wird nicht verfolgt. Aber so weit ich weiß, geht es dort um Kopien im Bereich von bis zu ca. 5 Exemplaren, 20 Kopien werden wahrscheinlich nicht mehr als Privatkopie durchgehen.

Und was das „für max. 20 Leute zugänglich“ angeht, müsstest Du das durch technische Maßnahmen (wie z.B. einen Passwortschutz) wirklich sicherstellen.

(Alles nur „Halbwissen“, ich habe mich nie wirklich damit beschäftigt.)
 

Patrick Rollbis

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GEMA-frei -> maximal 30 Sekunden Ausschnitte
Ansonsten musst du GEMA zahlen und das kann extrem teuer werden.
 

Patrick Rollbis

Moderator
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Nach meinen Wissen, sind Schnippsel bis 30 Sekunden GEMA-frei.
Die Erlaubnis der Urheber benötigt man natürlich trotzdem. Also Vorsicht. Ohne Erlaubnis wird auch das teuer.
 

.holger

Borowitzky
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Das mit den Schnippseln ist ein Gerücht.

www.gema.de schrieb:
II. Electronic-Commerce mit Musikwerken
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Umfang
von jeweils bis zu 45 Sekunden (z.B. Prelistening) zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken,
beispielsweise in Form von Tonträgern, Bildtonträgern oder durch Übermittlung im Internet oder ähnlichen
Datennetzen.
2. Vergütung
(1) Websites mit einer Zugriffszahl von bis zu 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat:
1.1 Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu jeweils 45 Sekunden aus dem
GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung € 150,00 für die Nutzungsdauer von einem Jahr.

1.2 Für die Nutzung von über 20 bis zu 100 Werken aus dem GEMARepertoire im Umfang einer Spieldauer
von bis zu jeweils 45 Sekunden beträgt die zusätzliche Vergütung je Werk € 2,50 für die
Nutzungsdauer von einem Jahr.
1.3 Für die Nutzung von über 100 Werken aus dem GEMA-Repertoire beträgt für jeweils weitere 100 Werke
aus dem GEMA-Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu je 45 Sekunden die zusätzliche Vergütung
€ 0,80 je Kalendermonat der Einstellung.
(2) Websites von mehr als 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat:
Die Vergütung errechnet sich gemäß Abschnitt II. Absatz 2 Ziffer 1.1 bis 1.3. Jedoch erhöht sich die VergüVergütungssätze
VR-W 2 Seite 2 von 3
tung ab einer Zugriffszahl von 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat um jeweils 10 % je weitere
100.000 Zugriffe mit Musiknutzung im Monat.
 

JohnMacApple

Granny Smith
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D.h. entweder ich zahle 99ct für das Lied PLUS monatlich mindestens 10€ und biete meinen Podcast für 5-20 Leute KOSTENLOS an, oder ich werde verklagt, abgemahnt und mit Bußgeldern abgeprellt!? Das klingt gut...so kann ich innerhalb von wenigen Monaten mein Konto ins MINUS bringen und habe dabei ein gutes Gewissen...wenn auch sonst nichts!

Da muss es doch ne einfachere und fairere Lösung geben! Ich mache doch schließlich keine Raubkopien oder sonstetwas derartiges! Ich kaufe die Lieder legal und möchte sie in einem Podcast meinen Freunden vorstellen, quasi etwas über die Bands sagen und ein bis zwei Hörbeispiele bringen! Es will einfach nicht in meinen Kopf rein warum ich damit ein Bein ins Gefängnis stelle? Ein Kumpel von mir spielt auch in einer Band und er hat mal gesagt, dass er sich freuen würde, wenn die Lieder in irgendwelchen Podcasts erscheinen würden, bessere und billigere Werbung könnte es gar nicht geben!

Aber hey, tut mir Leid, wenn ich euch damit jetzt nerve, ihr könnt ja nichts für die GEMA und die Vermarktungsstrategien einzelner Plattenfirmen (ich spiele damit auf Napster und Metallica an!).

Nichts für Ungut, wollte nur mal erwähnt haben, dass mein Gerechtigkeitsbarometer bei solchen bürokratischen GEMA-Geschichten immer stark ins MINUS sinkt!
 

zahnriemen

Cripps Pink
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Hi JohnMacApple

frag doch direkt bei der Gema nach, dann bist du auf der sicheren Seite.

Hast du Böse Freunde oder Verwandte, kann es für dich sonst ein teures Erwachen geben.

Außerdem bedeutet DRM-Frei ja nicht, dass die Songs nicht auf dich zurückzuführen sind, es fehlt lediglich der Kopierschutz.
 

gKar

Maunzenapfel
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Ich mache doch schließlich keine Raubkopien oder sonstetwas derartiges! Ich kaufe die Lieder legal und möchte sie in einem Podcast meinen Freunden vorstellen!

Aber wenn Du die gekauften Songs im Internet öffentlich zugänglich machst (was ein Podcast ja typischerweise ist), bietest Du doch eine Kopie für alle zum Kopieren an. Auch wenn das noch nicht das ist, was ich persönlich unter *raub*kopieren verstehe, wäre das doch eine unerlaubte Vervielfältigung, vor allem, da derjenige verantwortlich ist, der die Kopie zugänglich macht. Das Runterladen dagegen ist so lange praktisch legal, wie für den Runterladenden nicht ersichtlich ist, dass er illegal urheberrechtlich geschütztes Material runterlädt.