Frage zum Wohnungsauszug

durden86

Eifeler Rambour
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Hallo


ich habe mal ne Frage.


Wenn ich ausziehe muss ich alle Wände und Decken zwingend weiß streichen.


Dachte das muss man nicht machen aber mein Vermieter hat mir einen Brief geschrieben wo das eben drin steht und jetzt weiß ich nicht was ich machen muss.


Danke
 

landplage

Admin
AT Administration
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Was steht in Deinem Mietvertrag dazu?
 

durden86

Eifeler Rambour
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Muss ich dann mal sehen. Bin nicht zu Hause.

Aber ich dachte solche Sachen sind nicht durchsetztbar.

Habe das mal in einer Doku im Tv gesehen.
 

icruiser

Himbeerapfel von Holowaus
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Grundsätlich musst du die wohnung so verlassen wie du eingezogen bist.
Einzug bei kahlen Wänden -> musst du Tapeten abziehen.
Geweißte Wände -> musst du streichen.

Genaueres sollte jedoch im Mietvertag stehen.
 

uwe9

Gewürzluiken
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... wennse vorher weiß war, musse wieder weiß werden ;)
 

Ghaunadaur

Cox Orange
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kein Mensch kann dich zwingen deine Wohnung auszumalen! "Besenrein" heißt´s im Normalfall.
Aber wie die Kollegen schon geschrieben haben: schau in deinen Metvertrag, da steht das drin, wenn du z.B. Böden entfernen musst, oder eben Ausmalen.
Im Notfall beim Mieterschutz nachfragen!
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Japp aber wenn ich mich Recht erinnere, muss es nicht zwingend weiß sein. Pastelfarben gehen auch. Meine mich an ein entsprechendes Gerichtsurteil zu erinnern.
Ansonsten Mieterschutz oder so, die könnens dir verbindlich sagen.
 

drdenjo

Stechapfel
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kommt erstmal auf den mietvertrag an.
Bei mir wars jetz so das man mit der wohnung machen kann was man will, und der neue mieter muss dann "renovieren" . Bei uns waren im Wohnzimmer zwei wände PINK ^^ ..erstmal braun drüber..ohman (und da hat n kerl gewohnt ) ^^

desweiteren musst du nicht zwingend WEISS streichen, falls du das machen musst bevor du ausziehst. dezente Farben sind da nur schwammig festgelegt. also wenn du grau/braun / weiß etc hast musstu ganix machen!

edit: siehe above, pastel geht auch ;)
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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es muss hell sein, also rot, blau usw. sind nicht erlaubt
 

joe024

Pomme au Mors
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Erst mal Mietvertrag studieren.
Wenn dort was von "unrenoviert übernommen" steht, wird auch unrenoviert wieder übergeben - aber sauber und besenrein sowie ohne Schäden!!

Wenn renoviert übernommen wurde, dann reicht einfaches weiß streichen. Hast du aber höchstens ein paar Monate drin gewohnt und bist evtl. noch Nichtraucher, dann dürfte sich die Renovierung erledigt haben.

Deshalb hab ich bis jetzt immer nur Wohnungen unrenoviert übernommen und die spätere "unrenovierte Übergabe bei Auszug" auch im Mietvertrag fixieren lassen.
 

imac20

Doppelter Prinzenapfel
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kein Mensch kann dich zwingen deine Wohnung auszumalen! "Besenrein" heißt´s im Normalfall.

Zwingen kann einen niemand - zahlen musst Du's halt evtl. danach. Es gibt auch keinen "Normalfall".

Ich hatte diesbezüglich erst letzte Woche Verhandlung mit meinem ehemaligen Vermieter. Entscheidend ist einfach wie der Passus Renovierung in Deinem Mietvertrag geregelt ist. Es gibt starre Renovierungsfristen (wie meist in älteren Verträgfen genutzt) und weiche Renovierungsfristen. Die einen schreiben starre Renovierungen vor (z.B. das Zimmer XY muss nach 2 Jahren geweisselt werden), die anderen legen ihre Renovierungsfristen weich aus (z.B. es wir geraten Zimmer XY alle 2 Jahre zu renovieren).

Starre Renovierungsfristen sind lt. BGH unwirksam. Ein Auszug kann besenrein erfolgen. Weiche Renovierungsfristen sind gültig. Der Mieter muss die Endrenovierung laut Mietvertrag ausführen. Ist Renovierung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt, dann ist die Renovierung Vermietersache. Es kann besenrein ausgezogen werden.

Weiteres hierzu auch unter Guckst Du hier... oder hier

Ich hatte starre Renovierungsfristen - mein Vermieter den Prozess verloren und die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtskosten, usw. an der Backe...
 

Conny

Starking
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Laut dem neuen Mietrecht sind solche Renovierungsklauseln unzulässig.
Was genau jetzt mit Pastelfarben ist weiß ich nicht aber weiß wird da ausgeschlossen.
da sollte man auch viel zu im internet finden.
 

imac20

Doppelter Prinzenapfel
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Laut dem neuen Mietrecht sind solche Renovierungsklauseln unzulässig.

Wie in meinem Vorbeitrag geschrieben, muss hier sehr genau unterschieden werden wie die Renovierungspflicht im Mietvertrag geregelt ist und die Gerichte machen dies auch.

Global zu sagen die Renovierungsklauseln sind unzulässig ist schlicht und ergreifend falsch.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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genau. es gibt allerdings viele klauseln, die einfach durch zeitangaben falsch und unwirksam werden. da muss man jede klausel individuell betrachten.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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das ist doch schön, dass wir uns einig sind! :)

kleine anekdote zum sehr mieterfreundlichen wohnungsrecht in deutschland:
ich habe meine vermietern 13 monate nach der letzten abrechnungsperiode angeschrieben, dass ich doch noch die nebenkostenabrechnung haben will. die schickte sie mir auch zu und dort sollte ich etwas nachzahlen. ich schrieb zurück: "vielen dank, aber nach ablauf von 12 monaten muss ich nichts mehr nachzahlen."
also nebenkostenabrechnung sind nur bis zu 12 monate nach abrechnungsende gültig, allerdings sind rückerstattungen an den mieter noch länger gültig.
 

Eichhof

Idared
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Ich weiß ja nicht wie lange du schon dort wohnst, aber in den neueren Einheitsmietverträgen stehen meistens die Renovierungspflichten drin, in der Regel sowas wie "alle 5 Jahre streichen" oder alle 15 Jahre einen neuen Fußboden verlegen.
Ich kenne es aus meinen letzten Wohnungsbesichtigungen so, dass meistens besenrein übergeben wird und alles was nicht gerade schwarz angestrichen ist auch so bleiben kann.

Naja mal schaun heute ist bei Wohnungsabnahme. Ich hoffe mal dass ich nicht streichen muss. :)
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Ausserdem sollte man zwischen "Renovieren" und "entfernen von übermässigen Gebrauchsspuren" unterscheiden.
Renovieren ist generell Vermietersache. Gebrauchsspuren beseitigen (Wände weissen) ist Mietersache, aber auch da gibt es Einschränkungen. Wenn Du länger in der WOhnung warst (3 Jahre oder mehr), dann streiche einfach - wenn es kurz war (weniger als 2 Jahre), dann entferne nur selbstverschuldete Verschmutzungen....