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Microsoft verhalten rechtens!?

Macscott

Elstar
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Bevor ich schildere was "passiert" ist möchte ich klarstellen
-)ich bin selbst "schuld"
-)es ist mir nicht wirklich wichtig

Wollte einfach nur hören was ihr davon haltet


Ich hab seit...ca 5 Jahren ein Microsoft Hotmail Live Abo- sprich ich zahle glaub 19,90 im Jahr und hab dafür 5 oder 20 gb...unterm Strich ich habs nicht genutzt. Hab es mir damals genommen weil ich diese Mailadresse als Hauptaccount genutzt habe und damals gab es nur (glaub) 2mb speicher auf dem Account.

Durch .mac (me) wurde die Adresse unnötig, hab aber jedes Jahr aufs neue vergessen zu kündigen. Ganz abgesehen davon wird es einem auch nicht sonderlich einfach gemacht- ein Link führt zu einem anderen, man muss zig Daten eingeben usw. Heute ruf ich bei der Nummer der Serviceline an um das ganze endgültig zu beenden um nicht ein weiteres Jahr zu zahlen.
Abgesehen davon, dass ich mit einem Holländer mit einer furchtbaren Telefonverbindung und sehr schlechtem Deutsch telefoniert habe geschah folgendes:

Ich habe gebeten, meinen Account mit Ende der Laufzeit zu kündigen. Er lässt sich 15 Minuten alle Daten von mir geben, findet den Account ewig nicht- schlussendlich hat dann doch alles geklappt. Mit den Worten "Ihr Account ist ab sofort gekündigt" hat er mich irritiert. Habe gefragt ob er nicht bis zum Schluss läuft was er mir nicht beantworten konnte.
Dachte mir nichts dabei, schließlich habe ich am 16.September 2008 für ein weiteres Jahr bezahlt- die können mir also nicht meine Leistung vorzeitig wegnehmen, da ich meine Leistung erfüllt habe.

Tja und hier wurde ich dann überrascht- habe eine Mail bekommen indem steht "Ihr Account wurde zum 3.2.2009 gekündigt"

Nochmal- ich werde mich nicht auf einen Streit einlassen, weil ich den Account nicht brauche- aber rechtens kann das nicht sein oder?
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Zumindest müssen dir dann die Gebühren bis September 09 zurückerstattet werden.
 

proteus

Langelandapfel
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Da du im Vorraus bezahlt hast, steht dir auf jeden Fall eine Gutschrift zu.
Und die sofortige Kündigung wäre von deiner Seite nur aus außerordentlichem Grund möglich, MS macht es sich hingegen etwas einfach.
Ich würde eine Mail schreiben in der du "form- und fristgerecht" kündigst. Es könnte ja auch sein, daß du den Account bis September noch gebraucht hättest.
 

Macscott

Elstar
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Habe den Sachverhalt nun schriftlich an Microsoft übermittelt, mit der bitte mir schriftlich mitzuteilen, dass dieses Verhalten rechtlich einwandfrei ist.
Bin gespannt ob da eine (befriedigende) Antwort kommt
 

harden

Roter Eiserapfel
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Sonst wird sich immer beklagt, dass man aus Verträgen nicht rauskommt... Ich würde erstmal abwarten ob, das Geld anteilig zurück kommt.
 

Macscott

Elstar
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Sonst wird sich immer beklagt, dass man aus Verträgen nicht rauskommt... Ich würde erstmal abwarten ob, das Geld anteilig zurück kommt.

Mit Verlaub, aber wenn ich mich an Kündigungsfristen halte, dann gibt es nichts zu diskutieren. Allerdings müssen beide Parteien Ihre Leistung erbringen.
Es wäre verwunderlich, wenn Microsoft das Geld anteilig überweist, da eine Bindung somit ja faktisch nicht vorhanden wäre!?
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Ganz so einfach ist es nicht.

Wie Du richtig bemerkst, hättest Du den vollständigen Zeitraum nutzen können, mithin also bis zum Ablauf des bezahlten Jahres. Die Kündigung - mindestens drei Monate vorher - hätte dazu zu diesem Stichtag ausgesprochen werden müssen.

Du hast nun telefoniert und der Mitarbeiter hat die Kündigung "sofort" bearbeitet und Du bekamst den Termin mitgeteilt.

Problem ist damit wohl der "nicht verbrauchte Zeitraum" zwischen dem mitgeteilten Kündigungsstichtag und des von Dir bezahlten Nutzungszeitraumes.

Die sich sofort ergebende Frage: Muss Microsoft nach den Vertragsbedingungen eine anteilige Erstattung vornehmen? Hier gelten neben Deinem abgeschlossenem Nutzungsvertrag auch die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (die ich gerade so schnell nicht finden kann). Hier könnte geregelt worden sein, dass anteilige Erstattungen für vorzeitig beendete Geschäftsbeziehungen nicht erstattet werden (zumal es regelmäßig keinen Anspruch auf die vorzeitige Beendigung gibt). Dann ist nicht viel möglich, wenn man mal von einer Grundsatzdiskussion absehen will.

Sofern Microsoft hier keine solche Regelung eingebunden hat, dann bestünde zwar immer noch kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung, aber - wenn MS es denn zulässt - sehr wohl ein Anspruch auf Erstattung der anteiligen (nicht genutzten) Beiträge.
:)

Ich würde mal befürchten, dass die AGB eine solche Regelung wohl vorsehen (zumindest hätte ich sie eingebunden). Du musst nun für Dich entscheiden, ob der anteilige Betrag die Lektüre da Wert ist. :)
 

Macscott

Elstar
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Okay,danke das du dir die Mühe gemacht hast.

Grundsätzlich würde ich aber nicht umbedingt von einer vorzeitigen Auflösung ausgehen oder?
Mein Ziel war nicht die vorzeitige, sondern die Auflösung des Vertrages mit Ende der Vertragslaufzeit. Wenn in den AGBs angegeben wird "...die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ende...." (oder so ähnlich) dann ist auch der Tag 27 vor Ende möglich- nicht mehr für dieses Jahr, sehr wohl aber für das nächste. Es kann nicht (...) verlang werden, exakt an diese Tag zu kündigen!? Ich befinde mich zu diesem Zeitpunkt im Ausland, im Krankenhaus, bin geschäftlich verhindert,....
Microsoft (oder jedes andere Unternehmen mit dem man diesen oder ähnliche Verträge abschließt) verlangt von mir eine fristgerechte Kündigung- ihr gutes Recht (auch wenn die beispielsweise 3 Monate von Premiere schon sehr bedenklich sind). Aber mir vorzuschreiben an welchem Tag ich zu kündigen habe damit ich meine Ansprüche nicht verliere!?


Zusatz: aber ich werde mich ganz sicher nicht auf Streitigkeiten einlassen, für die ernsthafte Klärung habe ich keine Zeit und Nerven :)
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Nicht falsch verstehen. Du hast da schon völlig recht. Microsoft wird Dir niemals vorschreiben, an welchem Tag Du kündigen musst (wird auch niemand anders tun). Vorgeschrieben wird Dir ein Zeitpunkt, bis zu dem Du - zur fristgerechten Kündigung des Ein-Jahres-Zeitraumes - kündigen musst.

Bestes Beispiel hierfür ist z. B. ein Handyvertrag. Die normale Laufzeit beträgt hierfür i. d. R. zwei Jahre. Kündigen musst Du bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des zwei-Jahres-Zeitraumes. Läuft der Vertrag z. B. vom 02.01.2009 an, dann musst Du bis spätestens (einschließlich) 01.10.2010 kündigen. Du kannst aber auch unmittelbar nach Vertragsabschluß (im Beispiel also der 02.01.2009) den Vertrag kündigen, also quasi vorsorglich, damit Dir die Frist nachher nicht versehentlich durch die Lappen geht. Das verhält sich überall genauso, wenn nicht eine Kündigungssperrfrist vereinbart worden ist. Eine Kündigungssperrfrist wäre dann ein Zeitraum, in dem die Kündigung noch nicht ausgesprochen werden darf. Gibt es bei uns aber so gut wie nicht. :)