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Nur für kurze Zeit: 8 GB USB-Sticks für 0,00€

Also ich hab aus Spaß mal einen Mitbestellt nur so aus Spaß.... aber jetzt finde ich es schon wieder lächerlich ... denn so wie ich das sehe haben einige hier mal wieder fast dreistellig bestellt :-)
Ich schätze morgen bekommen wa alle eine Mail mit der Frage ob wir zum regulären Preis kaufen wollen ! Oder direkt ne stornierung !

PS : Aber lustig wärs schon wenns klappen sollte ... :-) *träum*
hab meinen 4gb stick verlegt und finde ihn nicht wieder :-(
 
hab auch mal ne hand voll bestellt, für jeden aus der familie einen ;-), wird aber denke ich sowieso nichts, wenn man mal zusammenrechnet was allein hier aus dem forum so zusammen kommt. aber ein kleines entschuldigungsgeschenk nehme ich dann gern ;-)
 
Mal ne blöde Frage: ich finde weder in den AGB noch sonstwo im Store einen Hinweis "Für (Druck-)Fehler keine Haftung", wie er auf den meisten Flyern und Katalogen zu finden ist...
Könnte man bei Fehlen dieses Passus einen Rechtsanspruch auf Aushändigung der bestellten Ware zum bei der Bestellung angegeben Preis geltend machen?
 
Der Untergang...

Kurz gefragt: wollt ihr den Untergang von Gravis noch beschleunigen?
Gruß
Andreas
 
Hat jemand mal ein Mail an Gravis geschickt, um sie auf den Fehler aufmerksam zu machen?

Ich hoffe nur, eure eigenen Fehler werden nicht so gnadenlos ausgenutzt... ;-)
 
Hat jemand mal ein Mail an Gravis geschickt, um sie auf den Fehler aufmerksam zu machen?

Ich hoffe nur, eure eigenen Fehler werden nicht so gnadenlos ausgenutzt... ;-)

Die Person, die mich auf den Fehler aufmerksam gemacht hat, arbeitet selbst bei Gravis und hat auch sofort eine entsprechende Mail abgeschickt.
 
Mal ne blöde Frage: ich finde weder in den AGB noch sonstwo im Store einen Hinweis "Für (Druck-)Fehler keine Haftung", wie er auf den meisten Flyern und Katalogen zu finden ist...
Könnte man bei Fehlen dieses Passus einen Rechtsanspruch auf Aushändigung der bestellten Ware zum bei der Bestellung angegeben Preis geltend machen?

Es wird vermutlich an diesem Satz in den AGBs scheitern:

Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von GRAVIS oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
 
Na dann passt es ja. Wenn all die Scherzbesteller, zu denen auch ich zähle, ihre Ansprüche durchsetzen könnten, wäre Gravis vermutlich wirklich am Ende.
 
Danke, mir fliegt eh bald die Kündigung um die Ohren...
 
Es wird vermutlich an diesem Satz in den AGBs scheitern:

Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von GRAVIS oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

Ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen, aber meiner Meinung nach müsste es an zwei anderen Dingen scheitern:

1. sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass es sich bei diesem Angebot um einen Fehler eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin von Gravis handelt.

2. sagt mir mein Gewissen, dass ich nicht die Fehler anderer zu meinem Profit ausnutzen will.

Kann man natürlich auch anders sehen.
 
Ich glaub der Fehler ist schon ausgebessert oder???

Ich finde jedenfalls nix mehr...
 
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Jepp, das wird scheinbar grade überarbeitet.
Die haben sich damit ganz schön Zeit gelassen.

Die Bestellung ist aber noch im Warenkorb als bestellt markiert...

Nachtrag: Der Artikel ist mit unverändertem Preis wieder da...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen, aber meiner Meinung nach müsste es an zwei anderen Dingen scheitern:

1. sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass es sich bei diesem Angebot um einen Fehler eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin von Gravis handelt.

2. sagt mir mein Gewissen, dass ich nicht die Fehler anderer zu meinem Profit ausnutzen will.

Kann man natürlich auch anders sehen.

Ich stimme Dir vollkommen zu.

Allerdings ist der gesunde Menschenverstand nur sehr bedingt durch die h.Rspr. anerkannt.
 
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Bestellung in unserem GRAVIS WebStore mit der Referenznummer 12345678. Leider müssen wir Ihre Bestellung aus folgendem Grund stornieren.

Unsere Bemerkung zu Ihrer Bestellung:

Sicherlich haben Sie sich schon über den Preis des Artikels gewundert.
Leider hat sich beim Datenimport in unserem WebStore bei diesem Artikel der Fehlerteufel eingeschlichen.
Der Preis des Flash-Speichers beträgt 29,99 EUR.
Als kleine Entschädigung liefern wir Ihnen Ihre nächste Bestellung versandkostenfrei. Geben Sie dafür einfach im Feld Bemerkung "Fehlerteufel 55" ein und Sie zahlen keine Versandkosten.
Sollten Sie noch Fragen haben oder können wir Ihnen anderweitig bei einer Bestellung in unserem WebStore helfen, so erreichen Sie uns unter: [email protected].

Sollten Sie noch Fragen haben oder können wir Ihnen anderweitig bei einer Bestellung in unserem WebStore helfen, so erreichen Sie uns unter:

[email protected]

oder

Tel.: 0049 - (0)30 - 390 22 288 werktags von 8:00-18:00 Uhr
Fax.: 0049 – (0)30 390 222 699 (rund um die Uhr)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr GRAVIS-
eCommerce-Team
des wars.....schade
 
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Was versprecht Ihr Euch eigentlich davon, bei derart offensichtlichen Fehlern eine Bestellung abzuschicken?

Glaubt Ihr allen Ernstes, jemand würde USB-Sticks verschenken, die knapp 30,– Euro kosten?

Geht es letztlich darum, am Ende behaupten zu können: „Ich hab’s mir ja gleich gedacht“?

Oder ist das Ganze nur eine Art Selbstbespaßung in der Freizeit?
 
Ich glaube bis auf ein paar ganz naive hat niemand daran gedacht wirklich einen Stick geschickt zu
bekommen. Was sie tatsächlich bekommen haben: Eine kostenlose Lieferung bei der nächsten Bestellung.
Passt doch.

Gravis tut mir kein bisschen Leid, das ist ein Gewinnorientierter Laden und man kann sich als Preisorientierter Käufer ja nichts vorwerfen lassen. ;)
 
Kurz gefragt: wollt ihr den Untergang von Gravis noch beschleunigen?
Gruß
Andreas

Jetzt hat es sich jetzt eh schon erledigt.

Ich denke aber, dass alle nur die neue Solidarität von Gravis zu den Paketdienstleistern unterstützen wollten... ;-)
 
Ich würde jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit sagen wollen, dass Gravis mit dem Passus in der AGBs fein raus ist aber das muss ein Jurist beantworten. Bei anderen Rechtsgeschäften zählt der angegebene Preis. Ich kann mich dunkel erinnern, dass es solche Fehler auch bei Dell gegeben hat und Dell entsprechend ausliefern musste.
 
Ich denke mit §119 BGB kommen die da immer wieder raus.

Zitat BGB:
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Zumal sie ja nach ihren AGBs noch gar keine Willenserklärung abgegeben haben. Die kommt ja erst mit der Auftragsbestätigung zu stande, nicht mit der Bestellbestätigung.