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[preview]Die Ankündigung von Steve Jobs, sich vorläufig von seinem Posten als CEO zurückzuziehen, wurde an der Börse schlecht aufgenommen: Die Aktie befindet sich auf konstanter Talfahrt und liegt an der Wall Street nur noch knapp über einem 52-Wochen-Tief. Die Nachrichtenagentur Reuters hat sich nun auf dem Börsenparkett und unter Experten umgehört, die Stimmung ist nicht gut: Die Anleger fühlen sich betrogen, weil Apple immer wieder betonte, dass Steve Jobs nicht ernsthaft erkrankt sei, sondern nur mit einer gewöhnlichen Infektion kämpfe. Erst in den letzten Wochen wurde deutlich, dass sein Gesundheitszustand keineswegs so gut ist, wie man es aus der Unternehmensführung hörte.[/preview]
Dieser Punkt ist in der Tat kritisch: Denn obgleich die Gesundheit eines Menschen zunächst seine Privatsache ist, so haben Anleger sehr wohl ein Recht, über das gesundheitliche Befinden des Vorstandsvorsitzenden informiert zu werden. Amerikanische Rechtsexperten sehen in diesem Fall ein hohes Potential für Klagen seitens der Anleger: „Es ist extrem kompliziert, da es sich um den privatesten Teil seines Lebens handelt,‟ sagt Steve Williams, Anklage-Anwalt für Cotchett Pitre & McCarthy. „Gleichzeitig gilt jedoch auch: Apple ist Steve Jobs.‟
Eine Aktionärsklage richtet sich üblicherweise gegen Falschaussagen des Unternehmens, die einen Einfluss auf den Kurs haben. Verständlicherweise handelt es sich dabei in der Regel um Aussagen bezüglich Verkaufszahlen oder Umsätze, in diesem speziellen Fall ist es jedoch durchaus vorstellbar, dass ein Richter die Bedeutung der Ikone Steve Jobs für das Image und den Kurs von Apple anerkennt. Gleichzeitig merken Juristen jedoch auch an, dass die Entscheidung über eine mögliche Falschinformation alles andere als einfach ist: Gesundheit ist kein mathematischer Wert, die Absicht seitens Apple, die privaten Informationen ihres Vorstandsvorsitzenden zu schützen durchaus recht und billig.
Letztendlich lässt sich nur hoffen, dass Steve Jobs auf lange Sicht einen Weg zurück zu Apple finden wird. Für Apple wäre es nicht die erste Erfahrung eines Rechtsstreits mit Anlegern: Bereits im Jahr 2007 wurde eine Affäre um illegale Rückdatierung von Aktien außergerichtlich beigelegt, der dafür von Apple gezahlte Preis ist bis heute unklar.
via Reuters
Dieser Punkt ist in der Tat kritisch: Denn obgleich die Gesundheit eines Menschen zunächst seine Privatsache ist, so haben Anleger sehr wohl ein Recht, über das gesundheitliche Befinden des Vorstandsvorsitzenden informiert zu werden. Amerikanische Rechtsexperten sehen in diesem Fall ein hohes Potential für Klagen seitens der Anleger: „Es ist extrem kompliziert, da es sich um den privatesten Teil seines Lebens handelt,‟ sagt Steve Williams, Anklage-Anwalt für Cotchett Pitre & McCarthy. „Gleichzeitig gilt jedoch auch: Apple ist Steve Jobs.‟
Eine Aktionärsklage richtet sich üblicherweise gegen Falschaussagen des Unternehmens, die einen Einfluss auf den Kurs haben. Verständlicherweise handelt es sich dabei in der Regel um Aussagen bezüglich Verkaufszahlen oder Umsätze, in diesem speziellen Fall ist es jedoch durchaus vorstellbar, dass ein Richter die Bedeutung der Ikone Steve Jobs für das Image und den Kurs von Apple anerkennt. Gleichzeitig merken Juristen jedoch auch an, dass die Entscheidung über eine mögliche Falschinformation alles andere als einfach ist: Gesundheit ist kein mathematischer Wert, die Absicht seitens Apple, die privaten Informationen ihres Vorstandsvorsitzenden zu schützen durchaus recht und billig.
Letztendlich lässt sich nur hoffen, dass Steve Jobs auf lange Sicht einen Weg zurück zu Apple finden wird. Für Apple wäre es nicht die erste Erfahrung eines Rechtsstreits mit Anlegern: Bereits im Jahr 2007 wurde eine Affäre um illegale Rückdatierung von Aktien außergerichtlich beigelegt, der dafür von Apple gezahlte Preis ist bis heute unklar.
via Reuters