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5Jahre Garantie auf das Iphone für 49,- Euro

schuh

Boskoop
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Hallo.

Habe mir am Wochenende beim Skifahren ein 3G 16GB mitgenommen.
War ein super netter Verkäufer, der so ziemlich alles für mich gemacht hat was ich wollte.

Als ich gerade gehen wollte hat er mir noch eine Garantieverlängerung auf 5Jahre für 49,- Euro angeboten!

Kennt ihr das? Klingt ja eigentlich spitze, oder?

Regulär hab ich ja nur 1Jahr von Apple.
Nachteil ist sicher dass die Garantie nur in Italien gilt, aber ich fahr sowieso aus Freizeitgründen alle paar Monate nach Italien. Daran soll es nicht liegen.

Hab die Garantie jetzt trotzdem erst mal nicht abgeschlossen, da ich kein großer Iphone Fan bin (Sorrry :innocent:) und das Teil wahrscheinlich wieder verkaufen werde.

Er hat mir dann auch gesagt ich könnte diese Garantie noch bis 20Tage nach Kaufdatum abschliessen!

Kennt einer diese Garantie? Klingt ja grandios finde ich!


Grüße Thomas
 

i_Lupus

Braeburn
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Moin!

Diese Garantie kenne ich nicht, hört sich für mich aber nach einer dieser typischen Versicherungsverträge für Handys an...

Glatteis erwartende Grüße,
iLupus
 

ThomasA1000

Macoun
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Garanie ist eine freiwillige Leistung und hat nichts mit der gesetzl. Gewährleistung zu tun. Du hast also keinen rechtl Anspruch auf Leistungen...alles freiwillig. Außerdem musst du nach den 6. Monat nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand...unmöglich. Daher sinnlos
 

schuh

Boskoop
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Keine Ahnung.

Ich find Garantie schon immer eine nette Angelegenheit...
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Garanie ist eine freiwillige Leistung und hat nichts mit der gesetzl. Gewährleistung zu tun. Du hast also keinen rechtl Anspruch auf Leistungen...alles freiwillig. Außerdem musst du nach den 6. Monat nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand...unmöglich. Daher sinnlos

Dein erster Satz ist richtig, der zweite ist falsch, der dritte eventuell falsch! Denke das nächste Mal vor so einem Rat bitte nach, ob du weißt worüber Du schreibst.

Eine Garantie ist tatsächlich eine freiwillige Leistung (und keine gesetzliche). Wird Sie aber gewährt (etwa in Austausch für eine Zahlung) besteht auch ein Anspruch darauf! Garantie ist keine Kulanz!
Genau der Mangelnachweis zu Beginn der Übergabe nach dem 6. Monat ist eine Bestandteil der deutschen Gewährleistung (für Italien also nicht unbedingt zutreffend).

Zu Originalpost: Ob sich so etwas lohnt hängt von den Garantiebedingungen ab. Die zu lesen lohnt sich und daher kann hier im Forum auch keine/r kompetent sagen "Das ist gut", es sei denn er/sie kennt die Garantiebedingungen.

Gruß
Moorcock
 

schuh

Boskoop
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Danke.

Wollte auch nur mal darauf hinweisen da ich denke es könnte für den Preis wirklich interessant sein.

Zumal ein Iphone bei Ebay mehr kostet als ein Iphone in Italien mit 5Jahre Garantie durch Verlängerung.
Die genauen Bedingungen kenn ich jetzt leider nicht (musste direkt dringend weiter zum Apres ski), aber der Verkäufer hatte auch selbst sein ganzes privates Zeug dort versichert.
Sah seriöus aus.
 

ThomasA1000

Macoun
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der zweite ist falsch,
Eine Garantie ist tatsächlich eine freiwillige Leistung (und keine gesetzliche). Wird Sie aber gewährt (etwa in Austausch für eine Zahlung) besteht auch ein Anspruch darauf! Garantie ist keine Kulanz!
Aber eben nicht die Leistung aus der Gewährleistungen. Wenn er allerdings so gut italienisch kann, um die Vertragskauseln zu verstehen (welche Leistung unter welchen Bedingungen) ist es sicher eine Alternative. Für 99% der Deutschen eher nicht.

Genau der Mangelnachweis zu Beginn der Übergabe nach dem 6. Monat ist eine Bestandteil der deutschen Gewährleistung (für Italien also nicht unbedingt zutreffend).
Stimmt, ich kenne das italienische Gewärleistungsrecht nicht. Grunsätzlich liegt die Nachweispflicht beim Kunden nur in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast umgekehrt soweit ich weiß. Das ist eine erheblich Besserstellung des Kunden. Ob die in Italien auch gilt weiß ich nicht (EU...gut möglich), aber danach wird die Beweislast sicher beim Kunden liegen. Kann mir nicht vorstellen, dass das IT Gewährleistungsrecht kundenfreundlicher ist als in D und Ö. Wenn doch poste einen Papagraphen (wenn mögl übersetzt, mein italienisch ist nicht das Beste). Wer ist also in der Beweispflicht im 5. Jahr bei Garantie??? Ich weiß es nicht?
Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass es schwer genug ist GEWÄHRLEISTUNG in Ö durchzusetzten. GARANTIE in Italien :( viel Spaß

Denke das nächste Mal vor so einem Rat bitte nach, ob du weißt worüber Du schreibst.
Denke schon dass ich etwas Ahnung habe wovon ich rede, obwohl ich kein Jurist bin. Zumindest kann ich mich höflicher ausdrücken als andere Poster.

Vor allem wollte ich auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie hinweisen, da die meisten diesen nicht kennen, bzw die Leistungen verwechseln.
 

Fard Dwalling

Fießers Erstling
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Hallo,

nur nochmal um den Begriff der Gewährleitung klarzustellen. Es ist keineswegs eine Besserstellung des Kunden!

In den ersten 6 Monaten bekommt man bei Gewährung noch ohne Probleme etwas getauscht.
Nach Ablauf der 6 Monate allerdings muss der Käufer beweisen das der aufgetretene Fehler schon von Anfang an da war.

Also im Klartext: Gewährleistung von 24 Monaten ist totaler Quatsch, da nach 6 Monaten die meisten Hersteller sagen werden, das der Fehler nicht von Anfang an am Gerät vorlag!!!

Garantie ist, wie schon gesagt wurde, eine freiwillige Leistung. Wenn aber auf einem Gerät eine Garantie von 24 Monaten gewährt wird, da wird auch nach 23 Monaten das Gerät bei defekt kostenlos ausgetauscht oder repariert.

Viele Grüße
 

ThomasA1000

Macoun
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Naja, in den ersten 6 Monaten schon, da muß der Verkäufer beweien, dass es keinen Mangel hatte. Das meinte ich.

Ja, das mit der Garantie ist schon klar. Mir gings darum, dass du ja nicht weißt, welch Leistungen in der Garantie (da freiwillig und daher individuell) enthalten sind, wenn du nicht perfekt it sprichst ("Juristenitalienisch" sozusagen). Geschwiege denn wirst du eine Chance haben diesen Anspruch im Zweifelsfall durchzusetzten. Außer du hast Lust auf eine Verhandlug in IT.
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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... Du hast also keinen rechtl Anspruch auf Leistungen...alles freiwillig. ....

Genau wegen dieser Äußerung bat ich dich darüber nachzudenken, ob Du weißt worüber Du schreibst. Dieser Satz ist nämlich schlicht falsch!

...Denke schon dass ich etwas Ahnung habe wovon ich rede, obwohl ich kein Jurist bin. Zumindest kann ich mich höflicher ausdrücken als andere Poster.

....

Ich finde in dem thread keine Unhöflichkeiten.
Was ich dir nach Deinen Auführungen aber abspreche, ist eine hinreichende Kenntnis der Materie. Gerade bei Ratschlägen zur Rechtslage ist es oft besser nichts als etwas falsches zu sagen.

Gruß
Moorcock
 

ThomasA1000

Macoun
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Dann nenne mir eine Quelle, wo die Leistungen aus der Garantie dieses speziellen Haendlers aufgelistet sind. Solltest du das nicht koennen, wirst du wohl meine Aussage akzeptieren muessen, dass nur das gilt was in der italienischen Polizze steht. Wenn OP das lesen kann ists fuer IHN sicher eine Alternative (wie oben beschrieben). Sollte es dir nicht moeglich sein meinen Ausfuehrungen zu folgen, lies den ganzen Strang nochmal durch, dann wird das schon.
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Dann nenne mir eine Quelle, wo die Leistungen aus der Garantie dieses speziellen Haendlers aufgelistet sind. Solltest du das nicht koennen, wirst du wohl meine Aussage akzeptieren muessen, dass nur das gilt was in der italienischen Polizze steht. Wenn OP das lesen kann ists fuer IHN sicher eine Alternative (wie oben beschrieben).

Warum zitierst Du mich nicht, wenn ich doch genau dies geschrieben habe?

Eine Garantie ist tatsächlich eine freiwillige Leistung (und keine gesetzliche). Wird Sie aber gewährt (etwa in Austausch für eine Zahlung) besteht auch ein Anspruch darauf! Garantie ist keine Kulanz!
Genau der Mangelnachweis zu Beginn der Übergabe nach dem 6. Monat ist eine Bestandteil der deutschen Gewährleistung (für Italien also nicht unbedingt zutreffend).
Zu Originalpost: Ob sich so etwas lohnt hängt von den Garantiebedingungen ab. Die zu lesen lohnt sich und daher kann hier im Forum auch keine/r kompetent sagen "Das ist gut", es sei denn er/sie kennt die Garantiebedingungen.

Sollte es dir nicht moeglich sein meinen Ausfuehrungen zu folgen, lies den ganzen Strang nochmal durch, dann wird das schon.


Meine Kritik an Deine Aussage bezog sich klar auf den Punkt,
... Du hast also keinen rechtl Anspruch auf Leistungen...alles freiwillig. ....
Dieser Satz war, ist und bleibt falsch.

Ich wüsste nicht, wo ich Deine Aussagen missverstanden habe?



Gruß
Moorcock