Iphone von Tmobile entsperren lassen?

Elijah

Granny Smith
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Hallo,

ich habe vor 6 Monaten ein Iphone(2G) ersteigert (Es ist von T Mobile, die Rechnung ist vom 20.11.07).

Nun habe ich gelesen, das T Mobile diese Iphones entsperren lassen muss(Vodafone Klage, gilt angeblich für Iphones die ab dem 19.11.07 gekauft wurden).

Frage bzw. Problem:

1. Gilt dieses Urteil immer noch?
2. Ich bin ja nicht der Ersteigentümer, habe ich eine realistische Chance das Tmobile mein Iphone freischaltet?
 

michaelny

Akerö
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das ist nicht dein ernst oder ?

1 - wurde das urteil am 4.12.2007 wieder aufgehoben ( kannst du ueberall im netz nachlesen )

2 - wofuer freischalten ? das geht so einfach mit quickpwn
 

s23

Seidenapfel
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1. Gilt dieses Urteil immer noch?

Soweit ich weiß war es eine einstweilige Anordnung im vorläufigen Rechtschutz und es hat sich gezeigt, dass die Hauptsache keinen Erfolg hat und damit gilt dieses einstw. Anordnung nicht mehr.

2. Ich bin ja nicht der Ersteigentümer, habe ich eine realistische Chance das Tmobile mein Iphone freischaltet?

Ja, T-MObile schaltet alle Geräte frei, es kostet aber. Ich glaube das waren um die 100 Euro.
 

Elijah

Granny Smith
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das ist nicht dein ernst oder ?

1 - wurde das urteil am 4.12.2007 wieder aufgehoben ( kannst du ueberall im netz nachlesen )

2 - wofuer freischalten ? das geht so einfach mit quickpwn

zu 1 - das wusste ich nicht, schade :(

zu 2 - das ist mir schon klar, nur ein unlocked Phone ist für zukünftige Updates besser(schneller bzw. leichter)
 

Elijah

Granny Smith
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Soweit ich weiß war es eine einstweilige Anordnung im vorläufigen Rechtschutz und es hat sich gezeigt, dass die Hauptsache keinen Erfolg hat und damit gilt dieses einstw. Anordnung nicht mehr.



Ja, T-MObile schaltet alle Geräte frei, es kostet aber. Ich glaube das waren um die 100 Euro.

tnx, 100 Euro wäre mir das nicht wert.
Wie sieht es nahc 2 Jahren aus?
 

cusertrumpl

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In 2 Jahren gehört das iphone der Steinzeit an, der Akku wird Gänzlich aufgegeben haben.
 

skueper

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Muss da Tmobile nicht den Lock entfernen ?

Warum sollten sie müssen? Dazu gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtung.

Mir gegenüber hat die T-Mobile Hotline auch die Aussage getroffen, das ein Entsperrung generell nicht gemacht wird, unabhängig von Zeit und Zahlungen (bezieht sich auf das iPhone 2G).

Da T-Mobile jedoch bei dem Xtra-Paket eine Entsperrung gegen Zuzahlung anbietet müsste das inzwischen auch beim 2G zu bekommen sein... allerdings habe ich da länger schon nicht mehr nachgehakt da es für mich nicht wirklich relevant ist. Bis mein Vertrag ausläuft ist wohl schon mindestens die 3. Generation des iPhones draußen - mal schauen, wie die Vertriebskonditionen dann aussehen ;)
 

s23

Seidenapfel
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Mir gegenüber hat die T-Mobile Hotline auch die Aussage getroffen, das ein Entsperrung generell nicht gemacht wird, unabhängig von Zeit und Zahlungen (bezieht sich auf das iPhone 2G).

Also beim Vertrag hast du nach dessen Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Anspruch darauf, da du Volleigentum an dem Ding erworben hast. Das muss dan entsperrt werden. Das hat T-Mobile bisher auch immer brav gemacht.

Bei diesen Guthaben-Tarifen (neusprech: Prepaid) haben sie in der Vergangenheit das nun auch angeboten eine Entsperrung sofort durchzuführen, natürlich gegen ein gewisses Entgelt, was -- soweit ich mich erinnere -- bei 100 Euro lag.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Also beim Vertrag hast du nach dessen Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Anspruch darauf, da du Volleigentum an dem Ding erworben hast. Das muss dan entsperrt werden. Das hat T-Mobile bisher auch immer brav gemacht.

Dann sollte das auch mal einer den Jungs und Mädels an der Hotline verklickern... ;)

Leider weiß ich noch aus meiner Zeit als Handy-Dealer das man die Hotlines der Anbieter getrost in der Pfeife rauchen kann.

Hast Du zu der Geschichte mit dem Anspruch auf Unlock und dem "Volleigentum" irgendwelche weiteren Informationen bzw. Links? Grade das mit dem "Volleigentum" nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kommt mir doch arg komisch vor...
 

s23

Seidenapfel
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Hast Du zu der Geschichte mit dem Anspruch auf Unlock und dem "Volleigentum" irgendwelche weiteren Informationen bzw. Links? Grade das mit dem "Volleigentum" nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kommt mir doch arg komisch vor...

Was für Links möchtest du denn? Pauschal reicht einfach der Inhalt des Vertrages. Dort erwirbst du ein Endgerät nach Abzahlung der monatlichen Raten. Wenn du nicht auf den Vertragsinhalt verweisen möchtest, dann ist das natürlich auch gesetzlich geregelt. Das wäre dann §§ 929 S.1, 158 I BGB für den bedingten Eigentumsübergang.

Arg komisch ist das nicht, nur weil die Menschen an der Telefonnummer das nicht wissen. Viele lassen sich beim Untausch auch mit einem Gutschein abspeisen obwohl man ein Anrecht auf Bargeld hat. So ist das nunmal. Das Leben bestraft die Dummen. ;)
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Was für Links möchtest du denn? Pauschal reicht einfach der Inhalt des Vertrages. Dort erwirbst du ein Endgerät nach Abzahlung der monatlichen Raten. Wenn du nicht auf den Vertragsinhalt verweisen möchtest, dann ist das natürlich auch gesetzlich geregelt. Das wäre dann §§ 929 S.1, 158 I BGB für den bedingten Eigentumsübergang.

Entschuldige bitte aber das mit dem Erwerb eines Endgerätes "nach Abzahlung der monatlichen Raten" ist beim normalen, direkt mit T-Mobile abgeschlossenem Complete-S Vertrag Nonsens.

Letztendlich habe ich 2 Verträge mit T-Mobile abgeschlossen: einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen und einen Kaufvertrag über ein Handy. Der Mobilfunkvertrag ist nach 24 Monaten erfüllt wenn T-Mobile die vertraglichen Leistungen erbracht hat und ich die vertraglich dafür festgelegten Zahlungen geleistet habe. Der Kaufvertrag ist erfüllt wenn das Gerät an mich übergeben und von mir die Rechnung über das Gerät bezahlt wurde. Das das Gerät eine mir bekannte Einschränkung hat (Net- bzw. SIM-Lock auf T-Mobile Deutschland) habe ich mit Abschluß des Kaufvertrages akzeptiert, ist sozusagen also eine zugesicherte Eigenschaft.

Wenn irgendeine Form der Ratenzahlung für das Handy vorliegt so müsste zum einen auf der Geräterechnung ganz klar ersichtlich sein, daß es sich um eine An- bzw. Teilzahlung handelt. Zum anderen müsste die monatliche Rate auch in irgendeiner Abrechnung als gesonderter Posten auftauchen. Das ist aber beides nicht der Fall. Desweiteren hätte ich beim Vertragsabschluß auch einen Ratenplan (Finanzierungssumme, Anzahlung, Laufzeit, monatliche Raten, Zinsen und Gebühren) bekommen müssen.

Ich habe grade auch noch mal alle Vertragsunterlagen durchgeschaut, da findet sich auch nichts bzgl. einer entsprechenden "Finanzierung" oder eines bedingten Eigentumsübergangs.

Das die Provider intern einen Teil der Grundgebühr als "Finanzierung" des vergünstigten Handys ansehen steht auf einem anderen Blatt... das läuft wie gesagt intern, hat für mich als Kunden jedoch keine Relevanz.
 

s23

Seidenapfel
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Das die Provider intern einen Teil der Grundgebühr als "Finanzierung" des vergünstigten Handys ansehen steht auf einem anderen Blatt... das läuft wie gesagt intern, hat für mich als Kunden jedoch keine Relevanz.

Ich rede nicht von Finazierung. Du erhälst an dem Endgerät vollwertiges Eigentum. Und damit auch den Anspruch das Gerät freischalten zu können. Der Sinn des Eigentums ist es, dass du es ungestört der Rechte anderer ausüben kannst. Was nicht der Fall ist, wenn T-Mobile weiterhin das Recht behält das Gerät zu beschränken. Deswegen meine ich: Entweder wird die Übereignung verzögert, wie es hier bei einigen Verträgen der Fall ist, oder es wird direkt übereignet. In jeden Fall bist du der Eigentümer des Gerätes und kannst T-Mobile auffordern -- evtl. gegen ein Entgelt -- das Gerät freizuschalten.