Darf ich Handy zurückgeben?

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Hallo miteinander,

so. Erst mal bisschen zur "Vorgeschichte":

Ich habe am Freitag den 21.11.08 ein Sony Ericsson C902 für 299€ gekauft - im Auftrag meines Onkels. Er hat es an seine Frau zu ihrem Geburtstag (27.11.08) weiterverschenkt. Sie hat es zwei Tage dann genutzt - allerdings gefällt es ihr nicht - sie kommt mit den "Touch-Tasten" nicht zurecht.

Nun meine Frage: Kann ich das Handy wieder zurückgeben und das Geld wieder holen?? Ich hoffe doch schwer... Gilt das "Kauf-Recht innerhalb 14 Tagen" auch im "RealLife"? Ich bzw. jmd anders ist nicht früher in MM gekommen, da der nächste 30 Kilometer von mir wegliegt und ich erst wieder am Mittwoch hinkomme.

btw: Hab' es im Media Markt gekauft.

Ich frage Euch erst mal... vll. kennt sich ja jemand aus.

Vielen Dank im Voraus.
 

Murcielago

Westfälischer Gülderling
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Das Fernabsatzgesetz (heißt heute glaub ich anders) gilt nur bei Online- bzw. Katalogkäufen.

MM&Saturn bspw. räumen den Kunden meist ein solches Rückgaberecht aus Kulanz ein. Einfach versuchen, vielleicht hast Du ja Glück.
Ansonsten: An privat verkaufen.
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Sprich, ich muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen?
 

keen

Boskop
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Oft stellen die sich quer, falls das Gerät nur wegen Nichtgefallen zurückgegeben wird. Aber wenn es defekt ist, müssen sie es zurücknehmen... *pfeif*
 

alex_neo

Roter Stettiner
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Hallo miteinander,

so. Erst mal bisschen zur "Vorgeschichte":

Ich habe am Freitag den 21.11.08 ein Sony Ericsson C902 für 299€ gekauft - im Auftrag meines Onkels. Er hat es an seine Frau zu ihrem Geburtstag (27.11.08) weiterverschenkt. Sie hat es zwei Tage dann genutzt - allerdings gefällt es ihr nicht - sie kommt mit den "Touch-Tasten" nicht zurecht.

Nun meine Frage: Kann ich das Handy wieder zurückgeben und das Geld wieder holen?? Ich hoffe doch schwer... Gilt das "Kauf-Recht innerhalb 14 Tagen" auch im "RealLife"? Ich bzw. jmd anders ist nicht früher in MM gekommen, da der nächste 30 Kilometer von mir wegliegt und ich erst wieder am Mittwoch hinkomme.

btw: Hab' es im Media Markt gekauft.

Ich frage Euch erst mal... vll. kennt sich ja jemand aus.

Vielen Dank im Voraus.

Nein (kleine Einschränkung: evtl. durch Kulanz des Händlers, aber dazu ist er nicht verpflichtet).

Die 14 Tage Rückgabefrist, die du in deinem Text erwähnst, stehen im Fernabsatzgesetz. Das ist geschaffen worden, um dem Kunden, den "Nachteil", der ihm entsteht, wenn er Produkte über einen Fernabsatzkanal (Telefon, Internet) kauft, wieder auszugleichen. Dieser "Nachteil" besteht darin, dass er ja im Laden die Möglichkeit hat, das Gerät unter die Lupe zu nehmen und dann seine Kaufentscheidung zu treffen, während er das bei einem Fernabsatzkauf nicht hat. Daher gewährt der Gesetzgeber ihm diese 14 Tage Frist, um das Produkt (wie im Laden auch möglich) zu begutachten und dann zu entscheiden, ob er es behalten möchte.
Da du das Produkt aber in einem Ladengeschäft gekauft hast, hattest du ja die Möglichkeit, es entsprechend zu begutachten und hast dann deine Kaufentscheidung gefällt. Du hast dich also bewusst für den Kauf entschieden und somit kein Recht auf Rücknahme wegen Nichtgefallens.

Sollte dein angegebenes Alter allerdings deinem tatsächlichen Alter entsprechen, informiere dich mal über "eingeschränkte Geschäftsfähigkeit".
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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@alex_neo: "Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit"... Gutes Stichwort. Morgen gleich mal meine Rechtslehre-Lehrerin (welche Rechtsanwältin ist^^) fragen. Tankeschön :p

Edit: Wie ich das noch aus meinem altem Rechtsunterricht in Erinnerung habe, muss meine Mutter eigentlich sagen, dass sie mit dem Geschäft nicht einverstanden ist und somit ist der Vertrag / das Geschäft unwirksam.
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Nein, mein BGB liegt inna Schule o_O
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Ich habs gerade nochmal editiert und dir das BGB verlinkt, gibt da nämlich einen netten Service vom Staat unter http://bundesrecht.juris.de/index.html

Da bekommt man ja Nackenstarre beim lesen. Auf 24" werden bei mir die Zeilen so lange, das ich es vorziehen würde im Geschäft anzurufen, als mir den Hals auszurenken und trotzdem nichts über die Kulanz oder den Starrsinn des Unternehmens in Erfahrung bringe.