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Hallo Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der Garantie auf Hardwarekomponenten beim Wiederverkauf:
In nächster Zeit werde ich mein MacBook verkaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das mit der Garantie/ Gewährleistung aussieht?
Bei meinem MacBook habe ich eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre und somit noch ca. 1 Jahr Restgarantie. Da die Apple Garantie meines Wissens immer an die Seriennummer des Gerätes gebunden ist sollte es doch keine Probleme beim Weiterverkauf geben.
Allerdings habe ich sowohl Festplatte als auch Arbeitsspeicher selber ausgewechselt/ erweitert. Diese Komponenten sind logischerweise von der Apple Care ausgenommen. Wie sieht es aber mit der Herstellergarantie von Festplatte und Arbeitsspeicher aus? Da müssten sogar 5 Jahre Garantie drauf sein. Aber bezieht sich das nur auf den Erstkäufer bzw. ist das übertragbar?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Gruß, Äbbelwoi
ich habe eine Frage bezüglich der Garantie auf Hardwarekomponenten beim Wiederverkauf:
In nächster Zeit werde ich mein MacBook verkaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das mit der Garantie/ Gewährleistung aussieht?
Bei meinem MacBook habe ich eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre und somit noch ca. 1 Jahr Restgarantie. Da die Apple Garantie meines Wissens immer an die Seriennummer des Gerätes gebunden ist sollte es doch keine Probleme beim Weiterverkauf geben.
Allerdings habe ich sowohl Festplatte als auch Arbeitsspeicher selber ausgewechselt/ erweitert. Diese Komponenten sind logischerweise von der Apple Care ausgenommen. Wie sieht es aber mit der Herstellergarantie von Festplatte und Arbeitsspeicher aus? Da müssten sogar 5 Jahre Garantie drauf sein. Aber bezieht sich das nur auf den Erstkäufer bzw. ist das übertragbar?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Gruß, Äbbelwoi