• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Eine Frage des Rechts

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
Guten Abend,

angenommen ich habe ein Handy bei eBay gekauft. Ohne Vertrag ohne Branding, aber neu!
Ganz normal eben. Ich möchte dieses Handy jetzt aber wieder verkaufen und dies wollte ich über ebay machen.
Ich habe ja demnach 23Monate garantie.

Kann ich das Handy jetzt, zwar nicht als NEU(oder doch?), aber mit Garantie verkaufen?
Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt.
Ich würde meine Kontaktdaten auf der Rechnung einfach entfernen.

Und die Rechnung dann mitgeben...

Geht das so, ist dann die Garantie auf den Käufer übertragen oder was muss ich machen um das Handy mit Garantie verkaufen zu könne?
 

Mitglied 25554

Gast
Wieso schickst Du die Rechnung nicht so, wie sie ist, im Original mit? Die Kontaktdaten kriegt der Käufer doch ohnehin von eBay, wenn er das Gerät ersteigert. Neugerät ja, wenn es nicht benutzt wurde, resp. die Verpackung noch original verschlossen ist.
 

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
Das frage ich mich gerade auch, danke ;D

Im Klartext heißt das, wer die Rechnung besitzt, hat den Garantieanspruch?
 

Mitglied 25554

Gast
Würde ich sagen*. Manchmal reicht auch die Seriennummer (AVM, Apple etc.) - da brauchts nicht mal eine Rechnung.

* ohne Gewähr
 

eMac

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
05.02.08
Beiträge
837
Haha, wie das von "angenommen" zu "wenn ich" wechselt :)

Zum Thema. Neugerät muss nicht unbedingt in der Orginalverpackung und unverschlossen sein. Neu ist es wenn du es nicht benutzt hast, und wenn du's aus der Packung holst um die Funktion zu überprüfen oder Ähnliches, macht das das Handy nicht "gebraucht" (So hab ich das zumindest in WuR verstanden)

Grüsse
 

Aeppel

Gala
Registriert
06.11.08
Beiträge
48
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers.
Falls Du es bei einem Händler gekauft hast und somit Gewährleistungsansprüche hast, kannst Du als Verkäufer Deinem Käufer eine Abtrittserklärung geben.
In der Abtrittserklärung überträgst Du als ursprünglicher Käufer die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Kaufvertrag an den (Deinen) Käufer und bestätigst somit, dass dieser der rechtmäßige Eigentümer des Produkts ist.
Damit gehen Deine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler dann auf den neuen Handyeigentümer über.
 

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers.
Falls Du es bei einem Händler gekauft hast und somit Gewährleistungsansprüche hast, kannst Du als Verkäufer Deinem Käufer eine Abtrittserklärung geben.
In der Abtrittserklärung überträgst Du als ursprünglicher Käufer die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Kaufvertrag an den (Deinen) Käufer und bestätigst somit, dass dieser der rechtmäßige Eigentümer des Produkts ist.
Damit gehen Deine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler dann auf den neuen Handyeigentümer über.

Und wie mache ich das, wenn ich das Handy via ebay versteigern will?
 

Aeppel

Gala
Registriert
06.11.08
Beiträge
48
Auch wenn du beim Hersteller gekauft hast (z.B. Apple Store), hast du Gewährleistungsansprüche.

Ich dachte bei meinem Beitrag eher an den Unterschied zur Privatperson. Aber Du hast natürlich Recht, in Deinem Beispiel ist Hersteller = Händler.

Und wie mache ich das, wenn ich das Handy via ebay versteigern will?
Du legst der Sendung an Deinen Kunden eine unterschriebene Abtrittserklärung bei, in welche Du eure Kontaktdaten (Name, Anschrift) einträgst. Sinngemäß sollte das ungefähr so aussehen:

Hiermit trete ich, "Dein Name" wohnhaft in der "Straße" in "Stadt", alle Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag vom "Kaufdatum" ("Rechnungsnr.") zwischen mir und "Name des Händlers" an "Name des neuen Eigentümers" wohnhaft in der "Straße des neuen Eigentümers" in "Stadt des neuen Eigentümers" ab. "Name des neuen Eigentümers" erklärt, dass er die Gewährleistungsansprüche gegenüber "Name des Händlers" annimmt.

Eine Rechnungskopie würde ich dem neuen Eigentümer dennoch mitsenden. Somit sollte er sich im Falle eines Defektes mit der Rechnungskopie und der Abtrittserklärung an den Händler (von dem Du das Gerät bezogen hast) wenden können (insofern es sich um einen Gewährleistungsfall handelt).

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich ohne Gewähr!