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externes Mikrofon am Iphone

iheidl

Fießers Erstling
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Hallo,

Kann man eigentlich ein externes Mikrofon am iPhone anstecken?
 

michaelny

Akerö
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meinst du etwas voellig seperates ? oder im sinne von hands free ?
 

xb4

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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völlig seperates dürfte wohl nicht gehen - das iPhone hat ja kein Line-in.
 

gKar

Maunzenapfel
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Da das Headset über ein Mikrofon verfügt, ist rein technisch also der Anschluss eines externen Mikrofons über Kontakte in der Kopfhörerbuchse offensichtlich möglich. Welche Apps das nutzen können (außer Telefon), ist eine andere Frage.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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der zubehörhersteller griffin, der bereits für ipods eine mikrofonlösung bereitstellte und jetzt auch im appstore mit einer aufnahmesoftware vertreten ist, ist wohl der naheliegenste kandidat für eine mögliche kommende hardwarelösung für das iphone.
 

Fanboy

Pommerscher Krummstiel
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genu, von griffin gibts ne karaoke maschiene für das iphone.

das kann man glaube ich auch extern verwenden.


Sieht dann so aus.

ikaraoke_rendering_c.jpg
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Eventuell kann man das Headset killen und selber einen Adapter bauen?
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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genu, von griffin gibts ne karaoke maschiene für das iphone.

das kann man glaube ich auch extern verwenden.
ikaraoke hat keine iphone-input-funktion, sondern verwendet nur das stereo-out-signal, um in der externen karaoke-box die signal-"mitte" zu killen und dort das signal des angeschlossenen mikrofons einzuspeisen und weiterzuleiten an den stereo-anschluss (für den anschluss an die hifi-anlage). das mikrofonsignal wird dabei nie in das iphone zurückgeführt. diese lösung ist also für iheidl ungeeignet ...
 

michaelny

Akerö
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wichtig ... mir wurde gerade von einem jura professor aus dem bekanntenkreis gesagt das du den dozenten oder professor vorher um erlaubnis bitten musst wenn du die vorlesung aufzeichnen willst .... eine vorlesung an einer uni oder fh gilt entgegen dem allgemeinen glauben nicht als oeffentlich gesprochenes wort und unterliegt somit dem urheberrecht ... Gemaeß § 201 I Nr. 1 StGB ist es nämlich eine Straftat, unbefugt das nicht oeffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tontraeger aufzunehmen.

er sagt der wortlaut im gesetz ist verwirrend aber gestaltet sich wie folgt ...

Viele Hochschulen sind staatlich und (damit) oeffentlich-rechtliche einrichtungen. Oeffentlich (im Sinne von für jedermann "oeffentlich"-zugaenglich wie z.B. ein oeffentlicher Platz in einer Stadt) sind sie nicht.

ausserdem habe ich noch folgendes dazu ...


vielleicht koennen zur eindeutigen klaerung der frage ja die nachfolgenden auszuege aus dem "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html)) beitragen. zur besseren lesbarkeit wurden die nicht zutreffenden passagen entfernt und auslassungen entsprechend kenntlich ("...") gemacht:


Die Urheber von Werken der ... Wissenschaft ... genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Zu den geschützten Werken der ... Wissenschaft ... gehören insbesondere ... Sprachwerke, wie ... Reden ... .
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere ... das Vervielfältigungsrecht.
Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.
Wer ... ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk ... vervielfältigt, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Der Versuch ist strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

michaelny

Akerö
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gern geschehen ...ehe du da aerger bekommst - manche prof's sollen da sehr zickig reagieren ....

ach ja und wenn es eine frage und antwort vorlesung ist dann musst du sogar rein rechtlich die einverstaendnisserklaerung jedes einzelnen haben der in der vorlesung anwesend ist ...ich weiss klingt weltfremd aber so sind nun mal juristische formulierungen ;)
 

fantaboy

Leipziger Reinette
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weiss vielleicht jemand was neues?
es gibt ja jetzt diesen vierspurrecorder fürs iPhone und dafür wird ein externes mikro empfohlen. ...

aus alten sony professional zeiten habe ich noch dieses microfon. leider ist es irgendwo im keller verschollen. und ich möchte nicht umsonst suchen;)
 

knusperfunk

Erdapfel
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Da hier schon länger nichts mehr geschrieben wurde und sämtliche meiner Recherchen bislang kein (sinnvolles) Ergebnis brachten, möchte ich hier nun meine improvisierte Übergangslösung präsentieren:

In meinem Kabelsalat habe ich ein Video-Kabel entdeckt, das 3-fach-Klinke auf 3x Cinch konvertiert (Beispielbild: http://is.gd/nYXp)

Mit einem entsprechenden Arsenal an Adaptern lässt sich so nun mein Kondensatormikrofon anschließen. Ja, die Lösung ist dreckig, aber für gewisse Anwendungen - z.B. Interviews - ist ein Mikrophon, das man in der Hand halten kann, eben sehr viel praktischer.
 

gKar

Maunzenapfel
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Statt ein „Arsenal von Adaptern“ zu verwenden, würde ich mir doch eben ein passendes Kabel mit den entsprechenden Steckern zusammenlöten.