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Befreiung der Mehrwertsteuer im Store

AtticMike

Tydemans Early Worcester
Registriert
23.10.07
Beiträge
393
Hallo Leute.

Was muss man als Unternehmen vorweisen um im Store von der Mehrwertsteuer befreit zu werden.

Kennt sich jemand damit aus und wie es genau abläuft?
 
Also normalerweise zahlst Du doch die USt und machst dann Vorsteuer beim FA geltend.
 
Bei Apple gibt es eine weitere Möglichkeit.

2) Bitte Beachten Sie:

Wenn Sie für eine Mehrwertsteuerbefreiung qual ifiziert sind, wenden Sie sich bitte vor der Zahlung an den Apple Store.
 
Hallo Leute.

Was muss man als Unternehmen vorweisen um im Store von der Mehrwertsteuer befreit zu werden.

Kennt sich jemand damit aus und wie es genau abläuft?


Bei meinem Vater wird die Mehrwertsteuer zurück erstattet. Er muss den vollen Preis zahlen und bekommt dann die 20% wieder zurück.
 
Warum willst du von der MwSt. befreit werden? Willst du den Rechner ins Ausland bringen?
Wenn du nur die MwSt. erstattet bekommen willst (als Unternehmen) dann muss du das bei der Vorsteueranmeldung später verrechnen.
 
Nein, Bananenbieger hat die Möglichkeiten (bei einer Bestellung im deutschen Apple Store) abschließend aufgeführt.
 
Wenn Sie für eine Mehrwertsteuerbefreiung qual ifiziert sind, wenden Sie sich bitte vor der Zahlung an den Apple Store.
Ich tippe mal drauf, dass diese Befreiung für in Deutschland gekaufte, aber zu exportierende Waren gilt. Beispiel: Ein Freund aus Australien besucht mich für 3 Wochen in Deutschland und kauft hier einen iPod. Da er das Gerät mit nach Australien zurücknimmt, kann er sich von der deutschen Umsatzsteuer befreien lassen und zahlt dann bei der Einreise in Australien Abgaben gemäß den australischen Gesetzen.

Edit: Ohne Unhöflich sein zu wollen, aber ist es wirklich so schwer im Store auf "Hilfe" und dann auf "Zahlung & MwSt" zu klicken? Das bringt einen direkt hier hin, wo man u.a. folgendes erfährt:
Erstattung der Mehrwertsteuer bei Exporten

Kunden, die Apple Produkte in Deutschland gekauft und an eine Adresse in Deutschland geliefert bekommen haben, können bei Exporten von Apple Computer eine Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten. Für eine solche Erstattung gelten die folgenden Bedingungen:

  • Die Waren wurden nicht für geschäftliche Zwecke erworben.
  • Die Waren müssen mit dem persönlichen Gepäck des Kunden exportiert werden.
  • Die Waren dürfen nicht später als nach Ablauf des dritten Monats nach dem Monat exportiert werden, indem sie gekauft wurden.
  • Ein Nachweis des Exports muss beim Zoll einbehalten und bestätigt werden.
  • Der Kunde muss seinen ständigen Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land haben und dies mit einem gültigen Nachweis belegen (z. B. Pass oder Personalausweis).
 
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Reaktionen: JGmerek und drlecter
Du musst nur bedenken, dass Praxe Österreicher ist :-)

Hier in Deutschland ist es so, wie ich oben beschrieben habe. Du zahlst an Apple den vollen Preis und ziehst dann von der USt-Last, die Du an das Finanzamt abführen musst, die Vorsteuer wieder ab.
 
Du musst nur bedenken, dass Praxe Österreicher ist :-)

Hier in Deutschland ist es so, wie ich oben beschrieben habe. Du zahlst an Apple den vollen Preis und ziehst dann von der USt-Last, die Du an das Finanzamt abführen musst, die Vorsteuer wieder ab.
Wobei, das lernt man schon direkt am Anfang einer Firmengründung/Selbstständigkeit. Es sei denn, man hat einen guten Steuerberater *G*
 
Ja, eigentlich sollte man das wissen. Lernt man sowas nicht auch in der Schule?
 
Hallo,

den Posts von Bananenbieger ist nichts mehr hinzuzufügen. Stimmt :-)


Liebe Grüße
Jens