kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus?

Yü-Gung

Zabergäurenette
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Hallo zusammen

am 15.10. bin ich nach Koblenz gezogen und habe jetzt schon Ärger mit meinem Vermieter.

Kurz gesagt:
Die Wohnung ist nicht feucht, sondern NASS!

Bei der Wohnungsbesichtigung im August/September hatte ich noch eindeutig nachgefragt wie es mit Feuchtigkeit aussieht und wie weit die angegebenen Nebenkosten von 150 Euro realistisch seien?
Das Haus hat jetzt ca. 14 bis 16 Monate also etwas mehr als ein Jahr. Und es wurde immer gesagt, dass es sichhier um ein Neubau handle und natürlich die Heizung eine moderne Ölheizung sei, genauso wie die Hausisilierung auf dem neuesten Stand sei, somit wären die Nebenkosten mit 150 Euro realistisch.
Ach ja und Feutigkeit gibt es in dem Haus nicht.. weil es ja ein Neubau ist.

OK Nebenkosten kann ich jetzt noch nicht beurteilen, aber das ganze Haus ist so naß, dass man gar nicht seine Wäsche getrocknet bekommt. Die letzte Ladung hing 3 Tage auf der Leine im Trocknungsraum (der übrigens auch zum Trocknen verwendet werden soll) und beim Abhängen waren die T-Shirts noch so feucht, dass ich sie erst noch trockenbügeln musste.

Das sehe ich als eindeutige Lüge, Betrug und Erschleichung eines Vertrags an.

Da man beim Einzug alles auch etwas genauer säubert ist mir aufgefallen, dass sich die Hängetoilette im Bad neigt (löst sich samt Halterung aus der Wand). Da wurde vom Vermieter auch nicht lange gefackelt und die Wand ist nun freigelegt worden. Nach einem Meßgerät eines Handwerkers ist die Wand nasser als ein Mensch. Anzeige bei der Wand war ca. 150 bei sich selber hatte das Gerät einen Wert von 130 angezeigt.

Von Nachbarn habe ich nun auch erfahren, dass das Haus schon immer Probleme mit Feuchtigkeit hat und somit finden sie das auch nicht sonderlich verwunderlich.

Meine Frage ist eigentlich ganz einfach:
Kann ich mit diesen Punkten den Mietvertrag auflösen lassen?
Denn der Pferdefuß im Mietvertrag war 1 Jahr Mindeslaufzeit, das war mir ja auch egal, weil ich ja vorhatte längerfristig dort zu wohnen. Aber unter diesen Umständen will ich nicht in einem Schimmelsporenmeer leben.

Also noch mal zusammengefasst:
Der Vermieter reagiert bei Schadensmeldung zügig und zeigt auch interesse die Fehler zu beseitigen.
Das Haus ist aber fuecht bis nass und ich hatte explizit nach Feuchtigkeit bei der Besichtigung gefragt und man hatte mir gesagt, dass sei ein Neubau nd sehr schön trocken. Somit wurde ich in diesem Punkt belogen!

Wäre schön wenn ich hier ein paar Ansätze bekommen könnte wie ich diese Problematik (diese Wohnung) aus der Welt schaffen kann.
Das ich da ausziehen werde ist aus meiner SIcht schon sicher, nur will ich nicht jetzt noch ein Jahr die Miete von diesem Feuchtbiotop zahlen müssen.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Es gibt auch einen Katalog bei dem beschrieben ist welche Rechte dir als Mieter zustehen, bzw welche Mietminderungen du vornehmen kannst. Der Mieterschutzbund bietet für "Neukunden" auch Beratungen an. Da einfach mal anrufen, eine Mitgleidschaft lohnt sich ;)

PS: Der Vermieter darf sich dabei übrigens nicht erkundigen, bzw man ist nicht gezwungen ihm das zu sagen, wenn man Mitgleid ist.
 

Yü-Gung

Zabergäurenette
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ja cool danke für die Antworten

@ Jannis M.
den links werde ich nachgehen.

@ Joey23
den Mieterschutzbund hatte ich mir schon mal angeschaut, die Mitgliedschaft werde ich auch eingehen.
Das Problem mit der Mietminderung ist nur, dass ich dadurch immer noch keine bessere Luft in der Wohnung habe.
Wenn jetzt der Schaden behoben wird und dann das Haus auch trocken wird, ist es ja OK aber wenn nach wie vor der Rest der Wohnung so feucht ist und im Trocknungsraum im Keller keine Wäsche trocknet werde ich mir eine andere Bleibe suchen.
Zum Glück gibt es in Koblenz genug freie Wohnungen. Aber das ist auch das Einzigste was gut an der ganzen Geschichte ist.
 
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Crazycreek

Jonagold
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Ich würde dir vorschlagen, sich entweder an den Mieterschutzbund oder bei der Verbraucherzentrale zu erkundigen, wie man sich in so einem Fall verhält.
Oder noch besser ein Anwalt, bist du im Rechtschutz?
Für solche Sachen benötigt man oft einfach zu viel Hintergrundwissen, die ein Laie oft nicht hat. Kündigungsfristen oder Mängelrüge.
Hast du nicht einen Bekannten, der sich mit Häuserbau auskennt, der kann vielleicht noch mal was zu der Feutigkeit sagen, bevor du weitere Schritte machst.
Ansonsten ist halt die Frage, ob das Haus einfach nicht genügend trockengeheizt wurde und somit die Feuchtigkeit realtiv schnell aus dem Haus zu bekommen ist...aber wie gesagt, ein Fachmann wäre hier der richtige Ansprechpartner.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Da wurde vom Vermieter auch nicht lange gefackelt und die Wand ist nun freigelegt worden. Nach einem Meßgerät eines Handwerkers ist die Wand nasser als ein Mensch. Anzeige bei der Wand war ca. 150 bei sich selber hatte das Gerät einen Wert von 130 angezeigt.

Sorry für das völlige OT, aber das mit dem Gerät ist schon cool. Damit könnte der Threadersteller vom "das 3. Date"-Thread einfach nachmessen, und daraufhin seine weitere Vorgehensweise festlegen :-D:-D:-D

Ansonsten: Mieterschutzbund. Kostete bei uns in der Gegend 80 Tacken im Jahr, und die waren SEHR gut angelegt!
 

Utz Gordon

Schöner von Nordhausen
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Hi,


wenn die Wände tatsächlich *so* feucht sind, kannst du deinen Vermieter zwar in Grund in Boden klagen, es wird aber trotzdem sehr aufwendig und langwierig sein, den Bau trockenzulegen. Soll er dir lieber nen Umzug bezahlen.


lG
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Ich würd auch zum Mieterbund gehen. Gibts bei euch im Haus denn niemanden, der für solche Sachen zuständig ist ? Bei uns in München gabs da immer so Mieter-Sprecher.
 

harryhops

Morgenduft
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Nach einem Meßgerät eines Handwerkers ist die Wand nasser als ein Mensch. Anzeige bei der Wand war ca. 150 bei sich selber hatte das Gerät einen Wert von 130 angezeigt.

Bei mir war letzte Woche auch jemand einer Bautrocknungsfirma mit so einem Messgerät. Die Werte an einigen Wänden war auch immer zwischen 140 und 150. Das ganze allerdings nach einem immensen Wasserschaden über mir! Der Handwerker sagte, dass so ein großer Schaden in jedem Fall schnell behoben werden muss und in meinem Fall das Wohnen in der Wohnung nicht zumutbar macht.
 

SOIR

Jonagold
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Wenn Du Dich mit dem Vermieter nicht gütlich einigen kannst (d.h. entweder, dass er das Haus -- wie auch immer das möglich ist -- trocken legt, oder ihr das Mietverhältnis in beiderseitigem Einverständnis auflöst), ist der Gang zum Rechtsanwalt angeraten. Bis dahin kannst Du den Mietzins mindern, um wieviel, hängt von Art und Umfang des Mangels ab.
Daneben gilt das allgemeine Leistungsstörungsrecht, also im Wesentlichen Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) und Schadensersatz (z.B. Kosten für den Umzug, § 280ff. BGB). Wenn der Vermieter die Nässe des Hauses arglistig verschwiegen hat, kannst Du den Vertrag anfechten.
Bleibt zu hoffen, dass Du ohne größere Streitigkeiten aus dem Vertrag rauskommst.