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AppleCare

iLan

Grahams Jubiläumsapfel
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Hallo zusammen

Welche Möglichkeiten gibt es den AppleCare zu kontaktieren? Gibt es da nur die Telefonnummer 0848000132? Oder hat einer ne E-Mail?

Dieser Service ist nämlich echt mies! Ich hatte im September und Anfang Oktober nämlich ein Garantiefall. In beiden Fällen wurde mir Geld von der Kreditkarte belastet - irrtümlicher Weise. Ich hab da nun schon 2 Mal angerufen, weil ich auf eine Rückerstattung warte! Zweimal bekam ich die Antwort - nach 20 min interner Abklärung - das sei kein Problem ich bekomme das Geld spätestens in 5 Tagen auf meiner Kreditkarte rückerstattet. Bis heute kam garnichts!!!!

Habt ihr ähnliche Probleme? Hat einer nen Tipp für mich wie ich vorgehen soll? Ich find das einfach kein Kundenservice!!!! Die sollen mir mein Geld zurückgeben!
 

Mitglied 25554

Gast
Warum lässt Du das Geld nicht von deinem kartenausgebenden Institut "zurückbuchen"?
 

Mitglied 45133

Gast
Darf ich fragen, um welchen Garantiefall es ging? Ich habe am 27.10. mein weißes iPhone 3G dort hingeschickt, weil ich einen Haarriss im Gehäuse und Staub unter dem Display hatte. Apple hat mir das Gerät direkt ausgetauscht und heute kommt ein komplett neues.
 

iLan

Grahams Jubiläumsapfel
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Redakteur schrieb:
Darf ich fragen, um welchen Garantiefall es ging? Ich habe am 27.10. mein weißes iPhone 3G dort hingeschickt, weil ich einen Haarriss im Gehäuse und Staub unter dem Display hatte. Apple hat mir das Gerät direkt ausgetauscht und heute kommt ein komplett neues.

Kopfhörer, für die Sie mir - aus Versehen - Geld belastet haben, obwohl es ein Garantiefall ist...
 

Mitglied 45133

Gast
Dann ruf einmal schnell dort an. Ich denke Apple ist so kulant, dass sie den Fehler umgehend beheben.
 

iLan

Grahams Jubiläumsapfel
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Redakteur schrieb:
Dann ruf einmal schnell dort an. Ich denke Apple ist so kulant, dass sie den Fehler umgehend beheben.

ich hab schon 2 mal angerufen!! beides mal die antwort ja kein problem, es dauert höchstens 1 woche!!! warte aber schon 1 monat!!
 

tobii

Golden Delicious
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Hey, da der Thread mir gerade passend erscheint wollte ich auch einmal Fragen ob es noch mehr Leute gibt die Probleme mit dem Apple Service haben?
Ich habe gehört der soll unter aller sau sein. Zudem gibt Apple ja nur ein Jahr Garantie auf seine Produkte wobei per Gesetz ja eigentlich zwei Jahre vorgeschrieben sind. Apple soll sich in den Fällen rein gar nicht Kulant zeigen.
Hat sonst noch jmd Erfahrung mit dem Service und der Garantie bei MB/MBP ?

iLan hat sich anscheinend ja schon AppleCare dazu gekauft und bekommt trotzdem sehr schlechten Service.
 

tobii

Golden Delicious
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apple bietet support, wie ich ihn mir von anderen unternehmen nur wünschen kann.

Was hast du denn schon für Erfahrungen gemacht das du den Service so in den Himmel redest?
Sind deine iPod Kopfhörer kaputt gegangen und du hast kostenlos neue bekommen?
 

iLan

Grahams Jubiläumsapfel
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iLan hat sich anscheinend ja schon AppleCare dazu gekauft und bekommt trotzdem sehr schlechten Service.

ich hab noch nichts dazu gekauft, das iPhone 3G gibts erst seit juli im Verkauf! betrifft also noch die 1 jährige Herstellergarantie
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Was hast du denn schon für Erfahrungen gemacht das du den Service so in den Himmel redest?
Sind deine iPod Kopfhörer kaputt gegangen und du hast kostenlos neue bekommen?
auch das, insgesamt (in 7 jahren als ipod nutzer) 5x austausch headphones, 4x austausch ipod, diverse service-/austauscharbeiten am mbp (logicboard, display, etc) inkl. 2x akkutausch (davon 1x 5 monate nach garantie-ablauf), diverse service-/austauscharbeiten an powerbook/ibook/mac mini/powermac > ich bin seit 17 jahren nutzer (beruflich/privat) ohne eine negativ-erfahrung.

aber auch in der agentur, im übrigen beruflichen umfeld, bei freunden oder familie habe ich noch keine negativ-erfahrungen vernommen (akutell wurde einer freundin bin eines tages (ausserhalb der garnaite, kostenfrei) ihr imac-display getauscht ...

umgekehrt könnte ich wahrscheinlich hier sehr lange von massiven support-problem bei anderen computer-/unterhaltungselektronik-/mobiltelefon-herstellern berichten ;)
 

michaelny

Akerö
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Was hast du denn schon für Erfahrungen gemacht das du den Service so in den Himmel redest?
Sind deine iPod Kopfhörer kaputt gegangen und du hast kostenlos neue bekommen?

das mal zu lesen sollte dir helfen - ausserdem kann ich mich ueber den support von apple auch nicht beklagen 1x iPhone 2G , 1 x MacBook und 1 x iMac sowie etwas apple kleinkram und immer sehr hoeflich , schnell und zuverlaessig


  1. Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

    Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
    Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
    In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

  2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.