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Vertragsfrage Freiberufler...

WDZaphod

Prinzenapfel
Registriert
10.11.06
Beiträge
546
Hallo Mitforumler,

da sich hier ja doch ein paar Freiberufler tummeln - ich hätt da gern mal ein Problem...
Ich bin seit Anfang 2007 in einem Projekt, der Vertrag wurde erst in 3-Monats-Schritten verlängert, zuletzt im Herbst 2007 auf Ende 2008.
Vor 2 Monaten war ich bei meinem Vorgesetzten, mit der Klage, ich hätte keine richtige Arbeit mehr. Ich bin hier als Linux-Admin, von meinen zuerst 60 Servern sind mittlerweile noch 8 übrig. Der Rest wurde auf ein Unix migriert, welches nurnoch von internen betreut wird (war von Anfang an so geplant). Effekt: Ich habe ca. 5Tage/Monat sinnvolle Arbeit, den Rest der Zeit werde ich mit Dumm-Aufgaben (Server zur Verschrottung ausbauen, Kabel rückbauen, Dokus schreiben) "betreut". Ich bin mittlereile soweit, daß das an einem satten Boreout mündet. Ich weiß nicht mehr, welche Webseiten ich ansurfen soll, um mich zu beschäftigen - bzw. beschäftigt zu wirken, um nicht mit Dünnsinn vollgepflastert zu werden. Auch vor 2 Monaten habe ich dies meinem Zwischenhändler (weiteres unten) mitgeteilt.
Ich habe kein Problem damit, 30% meiner Zeit mit Hilfsarbeiten zu verbringen. Das gehört dazu. Aber monatelang 80% ist mir zu viel, ich habe das Gefühl zu verblöden :(
Anfang des Monats (genaugenommen am 2.9.) habe ich hier in der Firma gesagt, daß dies mein letzter Monat ist. Geschehen mündlich, hab es dem Stellvertretenden Abteilungsleiter gesagt, da der Abteilungsleiter in dieser ersten Nov-Woche auf Dienstreise war. Am nächsten Tag habe ich es meinem "Zuhälter" (Vermittlerfirma, mit der ich selbst den Vertrag habe) mitgeteilt, ebenfalls mündlich.
Der Co-Chef hat dies zur Kenntnis genommen, mit den Worten, daß er es schade findet, aber irgendwo verstehen kann.
Die ganze Woche über kam keine Rückmeldung seitens der Firma. Montag war dann der Abteilungsleiter wieder da, erwähnte bis Mittwoch kein Wort zu der Sache. Mein Zwischenhändler rief dann Mi morgen an, und sprach mit dem, der die Externen-Stunden verwaltet. Er bat um Rückmeldung, was nun Sache ist. Keine Reaktion bis Donnerstag. Donnerstag gleicher Anruf, gleiche Frage. Donnerstag Nachmittag dann die Aussage:
Wie bestehen auf Erfüllung des Vertrages (bis Ende 2008), eine Weiterführung des Vertrages in 2009 ist nicht geplant.
In diesen 10 Tagen zwischen Bekanntgabe und der letzen Aussage habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben (geschehen Dienstag, 9.9.), da ich keine Absage zu meiner Kündigung erhalten hatte.

Ich habe mit dem Zwischenhändler zwei Verträge. Einen Rahmenvertrag, in dem zur Kündigung folgendes steht:

§ 14 Kündigung
14.1 Beide Seiten sind jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, den Rahmenvertrag mit einer
Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Besteht allerdings ein noch laufender
Projektvertrag, kann der Rahmenvertrag nicht vor dem Ablauf des Projektvertrages gekündigt werden.
Dann gibt es noch einen Projektvertrag, mit folgenden Klauseln:

§3 Projektdauer
3.1 Beginn der Leistungen: 12.02.2007
3.2 Ende der Leistungen: 30.06.2007 (wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis 31.12.2008)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einem Verlängerungsverlangen des Auftraggebers
nachzukommen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber sein Verlangen nicht 30 Tage vor
dem Projektende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt hat.

§ 5
Kündigung
5.1 Sollte der Kunde des Auftraggebers den Vertrag vorzeitig kündigen, so hat der Auftraggeber
das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer zu

kündigen
. Falls der Auftraggeber von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wird er sich
bemühen, dem Auftragnehmer andere adäquate Projekte anzubieten. Die Ordentliche
Kündigung durch den Auftragnehmer wird einvernehmlich ausgeschlossen.


5.4 Hiervon unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die Auftragsbeendigung durch den Endkunden oder eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer.
Nun die Frage:
Stellt dieser Vertrag eine unangemessene Benachteiligung für den Auftragnehmer (mich) da?
In Kurzform lautet dies ja:
Auftraggeber (Zwischenhändler) kann mit zu jeder Zeit innerhalb von 5 Tagen kündigen. Ich kann nie kündigen.
Ist der rot markierte Part zulässig? Kann man einen Vertrag unkündbar gestalten? Wenn nein, fällt dieser Part weg, was bleibt dann übrig? Gleiches Recht für beide (5 Tage) oder 4 Wochen zum Quartalsende (hab am 2.9. in der Firma, und am 3.9. beim Zwischenhändler gekündigt, beides liegt vor der Frist "4 Wochen zum Quartalsende".

Ratlosigkeit...
Hat jemand ne Idee? Oder ist das so vertrackt, daß selbst für "Ideen" besser ein Anwalt konsultiert werden sollte?

Grüße,
derZaphod
 
Zuletzt bearbeitet:

joey23

Hochzeitsapfel
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Bei so einer Sache würde ich mich nicht auf Aussagen eines Forums beziehen, sondern, sofern der Zeitraum bis Ende 2008 für dich unendlich scheint, direkt zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen und dort Rat einholen. Das ist, auch wenn es ein paar Euros kostet, sicherlich besser.

Viel Erfolg! Joey
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Bei so einer Sache würde ich mich nicht auf Aussagen eines Forums beziehen, sondern, sofern der Zeitraum bis Ende 2008 für dich unendlich scheint, direkt zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen und dort Rat einholen. Das ist, auch wenn es ein paar Euros kostet, sicherlich besser.
Viel Erfolg! Joey

Der Zeitraum ist unendlich, da ich ein neues Projekt habe - dessen Ablehnung wäre die Eselei des Jahrzehnts. Megainteressant, gut bezahlt, nette Location. Und verschieben um 3 Monate geht nicht...
Das dumme ist: Rechtlich kann mir wenig passieren, da ich vertraglich außer Schußlinie bin (lief über meine Schwiegereltern, und die wohnen 10.000+ KM weit weg). Ich will das aber nicht auf diese Tour beenden, sondern möglichst mit legalen bzw. rechtlich einwandfreien Mitteln. Daher wäre eine "freie Interpretation" eines juristisch bewanderten Menschen eine große Hilfe :)
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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So, ich hab's herausgefunden (falls mal jemand in die Situation kommen sollte):

Ein Klausel, die eine Kündigung seitens des Auftragnehmers ausschließt, ist unwirksam. Insbesondere mit der hier für den Auftraggeber genannten Kündigungsfrist von 5 Tages stellt dies eine unangemessene Benachteilung da, und ist deshalb als nicht existent zu betrachten.
Da keine weiteren Fristen für den Arbeitnehmer genannt wurden, ist hier die kurze Kündigungsfrist lt. § 621 BGB anzuwenden, in dem es heißt:

§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,

1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Kündigung ging gestern Nacht (14.) via EMail und Fax raus, Ende des Monats sehe ich mich als frei an :) . Jetzt kann es endlich beruhigten Gewissens in die Schweiz gehen! *freu*
 

JGmerek

Boskop
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211
Hallo,

um hier genaue Antworten geben zu können fehlen noch ein paar Informationen. An dieser Stelle würde ich schon zu einem Anwalt raten.

Aber hier schon mal ein Paar Sachen, die allgemein sind und schon offensichtlich ins Auge stechen. Punkt 5.1 und Punkt 5.4 regeln denselben Sachverhalt und sind widersprüchlich.

Grundsätzlich ist es zwar möglich, die ordentliche Kündigung auszuschließen, jedoch geschieht dies hier einseitig. Insofern kann mann hier schon mal nach der Angemessenheit der Klausel fragen. Andererseits sollte man sich überlegen, ob man überhaupt die ordentliche Kündigung braucht, oder ob man nicht auch noch ein paar außerordentliche Kündigungsgründe einfallen.

Auch kann man darüber nachdenken. Kann ich das Projekt nicht irgendwie abwickeln ohne zu kündigen?

Wichtige weitere Fragen:

Bist du Arbeitnehmer oder selbständiger Subunternehmer? (Auf den ersten Blick sieht es eher nach letzterem aus. Dies lässt sich aber erst nach genauem Studium der Verträge sagen.)

Wie sieht dein Pflichtenheft für das zu kündigende Projekt genau aus?

Welchen Status hat das zu kündigende Projekt?

Willst Du irgendwann noch einmal mit dem jetzigen Auftraggeber oder Endkunden zusammenarbeiten?

Nur so als Anregung zum Brainstorming.

Viele Grüße
Jens
 
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WDZaphod

Prinzenapfel
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Aber hier schon mal ein Paar Sachen, die allgemein sind und schon offensichtlich ins Auge stechen. Punkt 5.1 und Punkt 5.4 regeln denselben Sachverhalt und sind widersprüchlich.

Irgendwo schon - erst wird eine Kündigungsfrist von 5 Tagen genannt, danach die (einseitige) Möglichkeit der fristlosen Kündigung. o_O Natürlich nur für den Auftraggeber. Ich sollte was klauen, und dann selbst kündigen, wg. Vertragsbruch meinerseits *Achtung: Witz!*


Grundsätzlich ist es zwar möglich, die ordentliche Kündigung auszuschließen, jedoch geschieht dies hier einseitig. Insofern kann mann hier schon mal nach der Angemessenheit der Klausel fragen.
An anderer Stelle im Vertrag wird festgelegt, daß ich einem Verlängerungsverlangen des Kunden nachkommen MUSS, was in Verbindung mit der fehlenden Kündigungsmöglichkeit im schlimmsten Fall auf "Lebenslänglich" hinausläuft :oops:

Andererseits sollte man sich überlegen, ob man überhaupt die ordentliche Kündigung braucht, oder ob man nicht auch noch ein paar außerordentliche Kündigungsgründe einfallen.
Das ist die Frage - was wäre als Auftragnehmer denn so ein Grund? Die Zahlungen kommen mehr oder weniger pünktlich. Dumm ist nur, daß ich keine angemessene Arbeit habe. Ich sitze oft dumm erherum und muß beschäftigt wirken, weil ich sonst irgendwelche Hilfstätigkeiten bekomme. Ich habe ja kein Problem damit, 30% meiner Zeit mit unterfordernden Aufgaben zu verbringen, aber 80% über Monate macht krank :(

Auch kann man darüber nachdenken. Kann ich das Projekt nicht irgendwie abwickeln ohne zu kündigen?
Leider nein: Aktuelles Projekt ist in Frankfurt, der Nachfolger in der Schweiz. Remotearbeit leider nicht möglich - sonst hätte ich das gerne gemacht. Die 12h pro Monat, die ich sinnvoll beschäftigt bin, hätte ich schon noch aufgebracht...

Bist du Arbeitnehmer oder selbständiger Subunternehmer? (Auf den ersten Blick sieht es eher nach letzterem aus. Dies lässt sich aber erst nach genauem Studium der Verträge sagen.)
Ich bin Subunternehmer, der Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, zuletzt verlängert im Sept. 2007, Laufzeit bis 31.12.2008.

Wie sieht dein Pflichtenheft für das zu kündigende Projekt genau aus?
Welchen Status hat das zu kündigende Projekt?
Es gibt kein Pflichtenheft in dem Sinn, da ich kein "Werk" beenden muß. Es ist eine Unterstützung der festangestellten Admins im Tagesgeschäft. Meine Tätigkeit ist 100% Mitarbeit im Tagesgeschäft, ein greifbares "Ende" aus Arbeitssicht gibt es also nicht.

Willst Du irgendwann noch einmal mit dem jetzigen Auftraggeber oder Endkunden zusammenarbeiten?
Das ist die beste Frage! :-D :p Geplant ist es nicht, aber es gibt ja den Spruch, daß man sich immer zwei mal im Leben trifft....

Danke für Dein Hilfsangebot, ich hoffe, ich muß nicht darauf zurückkommen :-D
Sollte da noch etwas querschlagen, bis Du aber meine erste Adresse!