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Urheberrecht / Nutzungsrecht

Peitzi

Blutapfel
Registriert
07.08.07
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2.595
Servus zusammen,

ich habe da ein kleines Verständnisproblem.

Als Programmierer einer völlig selbstgestalteten Webseite unterliegen mir die Urheberrechte.

Wie sieht das aber jetzt mit den Nutzungsrechten im Zusammenhang mit veränderbaren Inhalten mittels CMS aus?

Ich übertrage dem Kunden die exclusiven Nutzungsrechte, sind diese aufgrund des CMS in irgendeiner Weise beschränkt?


Ich hoffe ihr könnt mir folgen. ;)
Gruß
Peitzi
 

Slashwalker

Winterbanana
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15.05.06
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Hmm ich glaub gerade bei Webdesign ist das sehr schwierig. Denn da müsstest du schon etwas so aussergewöhnliches gestalten, das es "schützenswürdig" wäre. Aus meiner Ausbildung fällt mir da noch das Beispiel des Logos "Bündnis 90 / Die Grünen" ein. Dieses grün/blaue Logo mit der Sonnenblume hatte nach Ansicht des Gerichts (welches weiß ich nicht mehr genau) keinen "schützungswürdigen Charakter", da es einfach zu "banal" war.

Ich habe auch schon gelesen, dass speziell bei Websites, ab einem bestimmten Honorar davon ausgegangen wird, dass der Auftraggeber alle Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält.

Aber ich bin kein Jurist, daher alles ohne Gewähr :p
 

Peitzi

Blutapfel
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Ich hatte das so verstanden, dass ich als Programmierer/Gestalter einer Seite, sofern sie denn komplett aus meiner Feder stammt, auch die Urheberrechte besitze.

Dem Auftraggeber kann ich dann für die Seite gewisse Nutzungsrechte einräumen.

Jedoch weiss ich nicht, inwiefern das von einem CMS abhängt, sprich ob es da irgendwelche Hintertürchen gibt, die es zu berücksichtigen gäbe.
 

berlina

Bismarckapfel
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Na ja ich habe gerade den Fall, dann es um Nutzungsrechte geht. Welhe ich vergeben muss, da gibt es sehr praktische vertragsvorlagen im Internet an denen man sich orientieren kann.

Stellst Du ein CMS fertig und "verkaufst" es dem Kunden, räumst Du ihm ein Nutzungsrecht ein. Schliesst aber aus, dass der Code weder weiter verwendet, an Dritte übergehen oder es ohne Dein Einverstädnis verändern darf. Im Juristendeutsch heisst das so viel wie: "räumlich und zeitliches Nutzungsrecht".
 

Peitzi

Blutapfel
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Ich hab mir jetzt mal professionelle Hilfe von jemanden geholt, der damit sein täglich Brot verdient.
Ist glaub ich sicherer so. ;)

Ich danke euch beiden für eure Hilfestellung!
 

berlina

Bismarckapfel
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Ich hab mir jetzt mal professionelle Hilfe von jemanden geholt, der damit sein täglich Brot verdient.
Ist glaub ich sicherer so. ;)

Ich danke euch beiden für eure Hilfestellung!

Machen wir auch gerade. Das Thema ist zu heikel, als das man die Veträge als Rechtslaie slebst schreiben sollte.

Viel Erfolg
 

joey23

Hochzeitsapfel
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26.11.06
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Ich hab mir jetzt mal professionelle Hilfe von jemanden geholt, der damit sein täglich Brot verdient.
Ist glaub ich sicherer so. ;)

Ich danke euch beiden für eure Hilfestellung!

Würde mich freuen, wenn du berichtest. Interessiert mich, das Thema.
 

mschoening

Gelbe Schleswiger Reinette
Registriert
21.02.07
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1.764
Hi,
kann man nicht Folgendes feststellen (oder irre ich mich da)?

Ein Kunde beauftragt jemanden einen Text als Markup zu coden, dann hat man ja schon mal keine Uhrheberrechte weil man hat ja den Text nur umformatiert. Das ist ja vergleichbar mit: ich nehme ein Buch und ändere die Typo und unterstrieche es ein wenig.

Wenn du jetzt aber ein Design erstellt hast, dazu den CSS code etc, der gehört doch dann dir oder nicht?

Bei CMS stimmst du ja meistens einer Nutzungsbedingung bei der Installation zu, da steht warscheinlich drinn, dass du über das CMS keine Uhrheberrechte hast.

Solltest du jetzt aber eine Webseite komplett selbst gecodet haben (Datenbank und Code) dann gehört dir bestimmt auch das Uhrheberrecht. Wenn du aber beim Abschluß des Projektes nichts anderes vereinbarst und der Kunde dich bezahlst verkaufst du ihm ja auch den Code mit und hast denke ich somit keine Uhrheberrechte mehr oder?

LG,
Max
 

Peitzi

Blutapfel
Registriert
07.08.07
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2.595
Wenn du aber beim Abschluß des Projektes nichts anderes vereinbarst und der Kunde dich bezahlst verkaufst du ihm ja auch den Code mit und hast denke ich somit keine Uhrheberrechte mehr oder?

Also ich verteile generell nur Nutzungsrechte. Wie genau, muss natürlich für jedes Projekt explizit definiert werden. Da der Code mein geistiges Eigentum ist, behalte ich auch die Urheberrechte, schließlich hat ja nicht der Kunde die Seite erstellt, sondern ich.

Ob man dem Kunden auch Urheberrechte übertragen kann, weiss ich nicht.

Aber wie gesagt, für sowas sollte man sich wirklich einen Experten zur Hilfe holen. Sicher ist sicher.
 

hbex

Martini
Registriert
22.11.06
Beiträge
650
Ob man dem Kunden auch Urheberrechte übertragen kann, weiss ich nicht.

Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar, außer im Erbfalle. Jede vertragliche Vereinbarung zur Übertragung des Urheberrechts ist nichtig. Deswegen gibt es ja die Nutzungsrechte, die vergeben werden können. Die können soweit gehen, daß der Urheber selber zum Nutzer wird und vom Inhaber der Nutzungsrechte eine Lizenz benötigt, wenn dem vorher das Nutzungsrecht vollständig und exklusiv übertragen wurde.

Ein Kunde beauftragt jemanden einen Text als Markup zu coden, dann hat man ja schon mal keine Uhrheberrechte weil man hat ja den Text nur umformatiert. Das ist ja vergleichbar mit: ich nehme ein Buch und ändere die Typo und unterstrieche es ein wenig.

Ja. Das Urheberrecht für Dich greift hier nur wenn die notwendige Schöpfungshöhe für ein neues Werk erreicht ist. Normal ist das nicht der Fall, wenn nur der Text umformatiert wird.