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Telefon/DSL in Mietwohnung?

NightFish

Querina
Registriert
29.06.07
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186
Folgendes Szenario:
Umzug in eine Mietwohnung mitte September '08. Die jetztige Mieterin hat Telefon und DSL bei $UnbekannterProvider, Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht abgelaufen, "mitnehmen" kann sie den Anschluss auch nicht, da sie in eine WG zieht. Ich möchte allerdings Telefon, DSL und TV von T-Home. Was mit dem bestehenden Vertrag der Vormieterin passiert weiß ich nicht, sehe da keine Verpflichtung oder Veranlassung, den zu übernehmen. Die Frage ist nun: Kann ich überhaupt bei der Telekom einen neuen Anschluss bestellen, solange der alte Anschluss nicht gekündigt ist? Wollte das eigentlich demnächst in Angriff nehmen, dass Anfang Oktober dann alles geschaltet ist...

Wenn jemand Erfahrungen mit T-Home Entertain hat, bitte auch hier posten ;)
 

martin81

Rheinischer Bohnapfel
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ob die mindestvertragslaufzeit der vormieterin rum ist, betrifft dich nicht.
wichtig ist nur, daß die ihrem anbieter rechtzeitig mitteilt, wann sie auszieht.

meine vormieterin hatte telefon und dsl von arcor oder so. hat sich auf meinen anschluß der telekom nicht ausgewirkt.
es gab jedoch technische probleme, weil der anschluß vorher wohl falsch angeschloßen war. da kam dann jemand vom t-service und hat das problem gelöst (es mußte irgendwie im hausanschluß was umgeklemmt werden).

bist du jetzt schon bei der telekom?
falls ja, dann achte drauf daß der umzugsservice (bin mir da nicht ganz sicher, wie es genau heißt) angeklickt wird. da ist die installation / problembehebung kostenlos.
der nette telekommensch hatte mir für die 3/4 stunde arbeit nämlich ne rechnung in höhe von 70€ geschrieben, die dann bei der nächsten abrechnung abgebucht wurde. das hat dann anschließend nur 4 monate gedauert, bis es zurückgebucht wurde.
 

schnuffelschaf

Melrose
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Deine Vormieterin hat evtl. bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Auf jeden Fall sollte - wie schon gesagt - der Umzug mitgeteilt werden, damit der Anschluss wieder freigegeben wird.

Außerdem Augen auf und alles schriftlich geben lassen:
Mir wurde bei meinem vorletzten Umzug von T-Com telefonisch versichert, dass ich den in der neuen Wohnung vorhandenen ISDN-Anschluss übernehmen kann und dass mir die DSL-Bereitstellungsgebür von 99 € erlassen wird.

Pustekuche: Die 99 € wurden trotzdem einkassiert und erst nach Intervention von "PlusMinus" (Sendung vom Februar 2005) habe ich den Betrag wieder gutgeschrieben bekommen.
 

simso

Starking
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Deine Vormieterin hat evtl. bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht.

Nicht nur eventuell - sie hat das Kündigungsrecht. Umzug melden, kündigen...da sie ja in einen bereits "bestehenden" Haushalt wechselt, kann sie den Telefon / DSL-Vertrag nicht weiter gebrauchen.
 

schnuffelschaf

Melrose
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Nicht nur eventuell - sie hat das Kündigungsrecht.

Aha ... mir wurde vor meinem letzten Umzug nach Freiburg von T-Com nur ein Kündigungsrecht eingeräumt, wenn am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist. Eine Vorabrecherche bezüglich verfügbarer Bandbreite war aber aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht möglich. Zitat: Wenn wir die Leitung geschaltet haben, können wir Ihnen sagen, was möglich ist. - Darauf hab ich mich nicht eingelassen und sofort gekündigt.
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Nicht nur eventuell - sie hat das Kündigungsrecht. Umzug melden, kündigen...da sie ja in einen bereits "bestehenden" Haushalt wechselt, kann sie den Telefon / DSL-Vertrag nicht weiter gebrauchen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, wie Du. Wenn die Dame einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und DSL mit der bestehenden Bandbreite am neuen Wohnort verfügbar ist (auch wenn es da bereits einen Anschluss gibt) kommt sie nicht so ohne weiteres aus dem Vertrag heraus, da sie ja bei ihrem Anbieter für eine bestimmte Laufzeit unterschrieben hat. Sie kann dann entweder einen zweiten Anschluss legen lassen, oder den Vertrag (Kulanz) ablösen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht.
Unabhängig davon muss der alte Anbieter jedoch auf Grund des Auszuges seiner Kundin die TAL (Teilnehmer Anschlussleitung) für den neuen Mieter frei geben, damit dieser seinen eigenen Anbieter wählen kann.
Eine Verpflichtung zur Übernahme des bestehenden Anschlusses durch den neuen Mieter besteht definitiv nicht.

@ Threadersteller: kontaktiere die Vormieterin, dass sie sich darum kümmert, dass die TAL frei gegeben wird.

Gruß Swen
 

simso

Starking
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Okay ihr zwei :) Ich wollte dabei jetzt nicht so radikal klingen, aber soweit ich das weiß, ist ein Umzug ein eindeutiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Doch natürlich klingen eure Argumente glaubwürdig wenn man an die sonstige Rechtslage denkt.

..ich recherchiere mal ein wenig vor mich hin..