Was ist der Arbeitgeberanteil?

Julia-DD

Welscher Taubenapfel
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Hallo an euch,

und schon einmal sorry für die - euch wahrscheinlich ziemlich dumm erscheinende - Frage. Ich beende nun ja endlich mein Studium und beginne sofort zu arbeiten und plane gerade meine Finanzen. Als vollertiger Arbeitnehmer, also nicht mehr Werkstudent, muss ich ja nun mehr Geld an die Krankenkasse bezahlen.

Leider raffe ich die Erklärungen zum Arbeitgeberanteil nicht. Ich habe vertanden, dass der Arbeitgeber was dazu gibt, ich glaube gelesen zu haben, 50%. Aber auf was? (Wieso wird sowas heutzutage nicht in der Schule erklärt? Das wäre ja mal was nützliches.)

Beispielrechnung:
Monatliches Einkommen vor Steuern 1.900 Euro
Beitragssatz der Krankenkasse 11.8 Prozent

Beitrag der monatlich zu zahlen ist 224,20

Gibt der AG nun die Hälfte von dieser Summe dazu (also er zahlt monatlich 112,10 und ich auch) oder muss der AG genau diese Summe auch noch einmal monatlich für mich bezahlen?!

Danke euch schon mal für alle aufklärerischen Versuche :)

Julia

PS: Wird der KK Anteil überhaupt auf das Brutto oder auf Netto berechnet?
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Der Arbeitgeberanteil wird direkt vom Arbeitgeber an die Kasse gezahlt, damit hast du garnichts zu tun. Du zahlst die 224,20, das wird vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt das gleiche, aber das taucht in deiner Abrechnung nicht auf.
 
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Oberösterreichischer Brünerling
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Der Arbeitgeberanteil wird direkt vom Arbeitgeber an die Kasse gezahlt, damit hast du garnichts zu tun. Du zahlst die 224,20, das wird vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt das gleiche, aber das taucht in deiner Abrechnung nicht auf.


FALSCH!!!

Du zahlst die Hälfte, sowie der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt! 50/50

Somit bezahlst du 112,10 und der AG auch 112,10!

Wo würden wir denn hinkommen wenn man im Monat alleine 225 € (bei z.B. 1900 € Brutto) nur für die Krankenkasse bezahlen müsste!

Es kommt noch RV, ALV, PV, Kichensteuer und der "tolle" Solidaritätszuschlag als Abschlag!

Und natürlich die Lohnsteuer! :)
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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So, mal schnell die "Kurzfassung" zum Thema:

Sozialversicherung und Steuern werden auf das Brutto berechnet.

Bei der Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Wobei das auch nicht so ganz stimmt. Für den Arbeitnehmer kommen noch mal 0,9% oben drauf in der Krankenversicherung (der sog. "gesetzliche Sonderbeitrag").

Konkret bedeutet das:

Die KK hat z. B. einen allgemeinen Beitragssatz von 14,4%. Dann zahlt der Arbeitnehmer 8,1% (7,2+0,9) vom Bruttogehalt an die KK. Der Arbeitgeber zahlt 7,2% vom Bruttogehalt an die KK. Der Anteil des Arbeitgebers wird dem Arbeitnehmer jedoch nicht abgezogen und tauchen auch nicht in der Lohnabrechnung als Abzug auf. Der Anteil des Arbeitgebers sind für diesen zusätzliche Kosten zum Bruttogehalt.

Vom Bruttogehalt werden dem Arbeitnehmer folgende Posten abgezogen:

- die Krankenversicherung (1/2 Beitragssatz +0,9%)
- die Pflegeversicherung (1/2 Beitragssatz + 0,25% bei kinderlosen AN über 25 Jahre)
- die Rentenversicherung (1/2 Beitragssatz)
- die Arbeitslosenversicherung (1/2 Beitragssatz)
- die Lohnsteuer
- die Kirchensteuer
- der Solidaritätszuschlag

Die Beitragssätze der KK sind (momentan noch) unterschiedlich nach KK.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt momentan 1,95%.
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt momentan 19,9%.
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt momentan 3,3%.
Die Lohnsteuer berechnet sich progressiv nach dem Bruttolohn.
Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden nach der Lohnsteuer berechnet.
Die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag werden zu 100% vom Arbeitnehmer bezahlt.

Ein Sonderfall ist das Bundesland Sachsen, hier wird die Pflegeversicherung anders abgerechnet, hier liegt der Anteil der Arbeitgeber niedriger, der Anteil für die Arbeitnehmer höher.

Edit: bei den Sozialversicherungen gibt es noch sog. Beitragsbemessungsgrenzen... das will ich hier aber nicht weiter ausführen. Wer so gut verdient, daß es für ihn oder sie relevant wird, wird sich eh schon mal mit einem Steuerberater zusammensetzen ;)

Edit 2: bei den Steuern ist noch das sog. steuerfreie Existenzminimum zu beachten, d. h. bei extrem niedrigen Einkommen fallen keine Steuern an. Außerdem gibt es dann noch die Sonderfälle der sog. Minijobs und die Geringverdiener mit Abrechnung innerhalb der sog. Gleitzone.

Edit 3: im Netz gibt es div. Brutto-/Nettolohn-Rechner. Mit denen kann man mal schnell ausrechnen, was vom Brutto überbleit. Links kann ich bei Bedarf raussuchen/nachliefern.
 

Julia-DD

Welscher Taubenapfel
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Hmm, aber der Link vom Bundesfinanzministerium impliziert durchaus, dass MacAlzenau Recht hat. Wenn der Krankenkassenanteil Teil der Lohnnebenkosten ist und mit den Sozialabgaben vom AG abgeführt wird, dann wäre es ja unsinnig, wenn die Krankenkassen den noch einmal aufführen, wenn sie den Beitrag berechnen.

Deswegen gehe ich mal davon aus, dass der Betrag, den man sich von den Krankenkassenrechnern ausgeben lassen kann, der ist, den man in voller Höhe selbst zu zahlen hat. Der Arbeitgeberanteil ist AG Sache (wie MacAlzenau schon gesagt hat) und kümmert mich als AN in dem Moment nicht.

Zumindest habe ich die Ausführungen unter diesem Link so verstanden.
 

Julia-DD

Welscher Taubenapfel
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Diese Rechner kenne ich bereits, aber trotzdem blieb für mich die Frage unbeantwortet, ob ich denn nun die 200+ Euro (Krankenkassenbeitrag, der mir der Rechner der IKK ausgibt) komplett selbst tragen muss oder ob der AG die Hälfte davon übernimmt. Das kommt bei diesen Rechnern nämlich nicht wirklich raus.
Bei diesem Rechner scheint es, als ob der KK Beitrag (den mir der KK Rechner ausgibt) gesplittet wird. Aber eindeutig ist das trotzdem nicht.

Ich werde wohl morgen mal bei meiner KK anrufen und nachfragen.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Den Krankenkassenbeitrag zahlst Du zur Hälfte (+0,9%) , die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Bei einem allgemeinen KK-Beitrag von 11,8% zahlst Du somit 5,9%+0,9%=6,8% des Bruttolohns an die KK (bzw. der Arbeitgeber erledigt das für Dich mit der Lohnabrechnung), der Arbeitgeber zahlt auch noch mal 5,9% - diese werden Dir aber nicht vom Bruttolohn abgezogen.

Bei einem Bruttolohn von 1.900 Euro gehen also schon mal 129,20 Euro von Deiner Seite an die KK (Arbeitnehmeranteil) - werden also von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich noch mal 112,10 Euro an die KK (Arbeitgeberanteil) - das wird Dir aber nicht vom Bruttolohn abgezogen.
 

Julia-DD

Welscher Taubenapfel
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Also, wenn das so ist wäre das Spitze, dann hätte ich ganze 100 Euro mehr pro Monat zur Verfügung.

Ah, jetzt hatte ich gerade einen Geistesblitz! (denke ich)
Bisher, als Werksstudent, habe ich meinen KK Beitrag ja immer selbst überwiesen. Sprich: Gehalt kam auf meinem Konto an, dann hab ich 58 Euro an die KK überwiesen.

Als Arbeitnehmer geht mein Anteil also gleich so weg, ich brauch also selbst gar nix mehr zu überweisen? Dann liegt dort nämlich mein Denkfehler!
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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...
Als Arbeitnehmer geht mein Anteil also gleich so weg, ich brauch also selbst gar nix mehr zu überweisen? Dann liegt dort nämlich mein Denkfehler!

Exakt! :)

Als normaler Arbeitnehmer erstellt der Arbeitgeber die Lohnabrechnung für Dich. Sämtliche SV-Beiträge und Steuern werden durch den AG einbehalten und abgeführt.
Das was über bleibt (Netto) bekommst Du ausgezahlt.
 

Julia-DD

Welscher Taubenapfel
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Dann hatte ich tatsächlich einen Denkfehler; wir haben die ganze Zeit über das Gleiche geredet, aber ich bin von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Und das ist genial! Dann stimmt meine bisherige Finanzplanung ja gar nicht, weil ich da von meinem Nettogehalt noch mal den KK Beitrag abgezogen habe. Das gehe ich gleich mal korrigieren und erfreue mich an den neuen Zahlen!

Danke euch allen für eure Geduld :)
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Gern geschehen. Ist ja mein täglich Brot... wenn auch eher die Abrechnung an sich und weniger das Erklären ;)

Als einfach mal alles durch den Brutto-/Netto-Lohnrechner jagen und dann hast Du schon mal ein Ergebnis. Das kann unter Umständen evtl. um ein paar Cent abweichen, aber Du weißt schon mal, mit was Du monatlich rechnen kannst.
 
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