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Habe ich ein Recht auf einen perfekten Mac???

MacBib

Braeburn
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Hi, habe gerade darüber nachgedacht wie es eigentlich mit einem Recht auf erstklassige Qualität bei Macs aussieht. Aus meiner persönlichen Erfahrung geschlossen doch eher ein kritisches Thema. Habe mitlerweile das dritte MacBook:

- das Erste hat geknartz, ist ja anscheinend materialbedingt, das Displaybezel ist locker
gewesen, Lüfter defekt und Gravis hat beim fünften Einschicken ein Stück aus dem Bottomcase gebrochen
=> Geld zurück

- das Zweite hab ich ausgepackt und mich gefreut das es so schön weiß ist, als ich es zugeklappt habe hab ich gesehen das das Display total schief aufgeschraubt ist, hat ca 5mm übergestanden, also zurück zum Händler und auf die Theke geknallt, wurde dann als Kunde mit außerodentlichen Qualitätsansprüchen bezeichnet:mad:, nach langem Hin und Her gings dann mit dem Dritten nach hause.

- das Dritte hat abgesehen von einer hochgebogenen Leertaste, einer lockeren Akkuverkleidung und einer Schiefen Trackpadtaste bisher keine weiteren Mängel.

Für eine Premiummarke ist das doch ein absolutes Armutszeugnis, von drei Geräten würde ich keines als perfekt, sondern maximal eins als gerade ausreichend verarbeitet bewerten.

Hoffentlich kommt OSX für PCs, dann kann ich n vernünftiges Lenovo nutzen in dem abgesehen vom EFI identische Hardware steckt.

Gruß MacBib, der meint das Appleprodukte in Zukunft genauso Rot sein sollten wie Apple vor Scham werden sollte.
 

atomfried

Leipziger Reinette
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ärgerlich. ich hätte sie auch alle zurückgegeben. für das geld kann man ein ordentlich verbautes notebook erwarten. das es möglich ist zeigen schliesslich andere firmen.
 
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Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Apple hat leider in der letzten Zeit in Sachen Qualität stark abgebaut.
 

reco

Tokyo Rose
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Da muss ich dir "leider" recht geben, die Qualität von Apple hat wirklich nachgelassen. Allerdings kann ich nicht von mir selber sprechen, ich hatte bisher keine Probleme mit Apple Produkten. Aber ein guter Freund von mir hatte genau das gleiche Problem wie du, bei Unimall neues MacBook bestellt und was ist das Display war Total schief angebracht, und apple hat wirklich richtig stress gemacht und wollte das garnicht wieder zurück nehmen, wirklich seltsam. Aber naja entweder man kann damit leben oder nicht, bisher kann ich sehr gut damit leben, aber vll hatte ich bisher ja auch nur glück mit Apple Produkten.;)

Gruß Reco:-D
 

Anindo

Wagnerapfel
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Die größte Frechheit am Macbook ist das Display, schief eingebaut oder nicht.
 
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das_micha

Leipziger Reinette
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moinsen! ich hatte bislang noch keine "problem", nur einmal akku defekt (binnen 12 std getauscht) und ein kleiner riss in der handauflage beim MB (anstandslos NACH ende der gewährleistung getauscht)

aber bei den aufgezählten mängeln ist es die PFLICHT zu tauschen! grade wenn es übern versand kommt. Als privatmensch hat man eine 14 tägige rückgabemöglichkeit beim versandhandel.
In ladengeschäften verhält sich das anders. dort sollte man im geschäft den ordnungsgemäßen zustand überprüfen. wenn man fehler erst zuhause feststellt ist es reine kulanz des handels.
Da muss nur eine "behebung" des problem gewährleistet werden.

mfg
 

zackwinter

Seidenapfel
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Natürlich hast jeder einen Anspruch auf einen perfekten Mac, gerade bei dieser Preisklasse. Darüber braucht man gar nicht zu sprechen.
 

AlanShore

Gast
In ladengeschäften verhält sich das anders. dort sollte man im geschäft den ordnungsgemäßen zustand überprüfen. wenn man fehler erst zuhause feststellt ist es reine kulanz des handels.
Da muss nur eine "behebung" des problem gewährleistet werden.

Definitiv nicht. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (also Unternehmer<->Verbraucher) gilt eine Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Hier wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits vor Übergabe bestand.
 

BJSimon

Braeburn
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Hehe, die Frage stelle ich mir auch:
1. MacBook: Touchpadtaste ging nur mittig, Deckel war schief, Displayraspelte beim Aufklappen am Gehäuse, Displayrand war lose.
2. MacBook: Lüfter lief unrund und brachte den ganzen Tisch zum Brummen, Gerät fiepte, Tastatur klapperte wie eine Babayrassel
3. MacBook: TopCase war schon bei Lieferung mehrfach gerissen
Dann habe ich dem Apple-Store den Rücken zugekehrt und gebraucht bei ebay gekauft:
Außer etwas Verschleiß keine Mängel, dafür 300 EUR biliger...
Das "Schlimmste": 3 Macbooks auf der Kreditkarte und abgerechnet - die Gutschriften fallen in die nächste Abrechnungsperiode, also jetzt einen Monat lang ca. 3 TEUR Guthaben auf der Kreditkarte und 3 TEUR weniger aufm Konto *g*
 

das_micha

Leipziger Reinette
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Definitiv nicht. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (also Unternehmer<->Verbraucher) gilt eine Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Hier wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits vor Übergabe bestand.

Das ist korrekt! habe auch nichts widersprüchliches gesagt! nur ist die möglichkeit des umtauschs bzw der rückgabe reine kulanz. zumindest die "hier haste gib neu bzw gib kohle"!
der unternehmer hat aber, wie auch geschrieben, die pflicht ein ordnungsgemäßes gerät auszuhändigen. sprich der kunde kann das pech haben das bei unkulanten händlern das notebook zur kontrolle und wartung eingeschickt werden muss.

Der anspruch auf ein fehlerfreies gerät ist natürlich immer da.
und das mit der beweispflicht ist auch vollkommen korrekt! erst nach 6 monaten liegt die beweispflicht (B2C) beim Kunden.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Definitiv nicht. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (also Unternehmer<->Verbraucher) gilt eine Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Hier wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits vor Übergabe bestand.
Das ist zwar richtig, trifft aber den Kern nicht. Es geht hier um Umtausch"recht". Und ein Umtausch"recht" gibt es per se so nicht.
Wahr ist, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wahr ist die gesetzliche Annahme dass ein Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt bei Übergabe schon da war (nach 6 Monaten muss der Käufer das beweisen) aber nicht wahr ist, dass man sofort auf "Geld zurück" bzw. Umtausch pochen kann.

Der Händler hat das _Recht_, die Ware zu reparieren. Versagt er dabei 3x - und zwar bei _angemessenen Fristen_ hat der Kunde das Recht auf Wandlung. Wandlung bedeutet, der Händler darf die Ware gleichwertig (also MB alt gegen MB neu) umtauschen oder das Geld zurück geben.

Wie gesagt, einer Wandlung geht das Recht des Verkäufers voraus, 3 Reparaturversuche zu unternehmen.
 

AlanShore

Gast
Das ist zwar richtig, trifft aber den Kern nicht. Es geht hier um Umtausch"recht". Und ein Umtausch"recht" gibt es per se so nicht.

Doch, das nennt sich ius variandi und gilt seit 2002. Der Käufer hat das Wahlrecht entweder eine neue mangelfreie Sache zu erhalten oder die vorhandene Sache zu reparieren; nennt sich entweder Nachlieferung oder Nachbesserung und ist in §§ 437 Nr.1, 439 I BGB normiert.

Wahr ist, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, wahr ist die gesetzliche Annahme dass ein Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt bei Übergabe schon da war (nach 6 Monaten muss der Käufer das beweisen) aber nicht wahr ist, dass man sofort auf "Geld zurück" bzw. Umtausch pochen kann.

Das habe ich auch nicht behauptet. Nacherfüllung und Rücktritt sind zwei unterschiedliche Stadien, allerdings kannst du sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Dann wird der vorherige Vertrag in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt und jeder muss die seinerseits erhaltenen Leistungen zurückgeben. Also Sachleistung und Geldleistung.

Der Händler hat das _Recht_, die Ware zu reparieren. Versagt er dabei 3x - und zwar bei _angemessenen Fristen_ hat der Kunde das Recht auf Wandlung. Wandlung bedeutet, der Händler darf die Ware gleichwertig (also MB alt gegen MB neu) umtauschen oder das Geld zurück geben.

Wie gesagt, einer Wandlung geht das Recht des Verkäufers voraus, 3 Reparaturversuche zu unternehmen.

Der Händler hat die Pflicht zur Nacherfüllung. Das Wandlungsrecht wurde mit der Schuldrechtsreform von 2002 abgeschafft. Heute gilt allein das Gewährleistungsrecht. Der Käufer hat allein das Wahlrecht, ws er möchte, er kann Nacherfüllung verlangen und dort dann wählen zwischen Nachlieferung (Erhelt neuwertiger Sache, Rückgabe erhaltener Sache) oder Nachbesserung (Reparatur).
 

AlanShore

Gast
Hm. Deutsches Recht? Bin Österreicher.

Naja, also da Apfeltalk primär deutsch ist, bin ich davon ausgegangen, dass wir hier deutsches Recht behandeln. Ansonsten gilt natürlich das Souveränitätsprinzip; jeder Staat regelt seine Rechtssetzung selbst. Nur dann müssen wir bei einer Diskussion auch genau trennen.
 

AlanShore

Gast
Habe ich mir auch gerade gedacht! ;) Ich habe es nämlich auch genauso gelernt/studiert, wie von dir beschrieben. ;)

Wobei in Österreich mittlerweile wohl ein ähnliches System gelten sollte. Die deutsche Umsetzung basiert nämlich auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU. Und soweit ich weiß, ist Österreich auch Teil dieser Institution. :)
 

dobe

Châtaigne du Léman
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26.01.08
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Wobei in Österreich mittlerweile wohl ein ähnliches System gelten sollte. Die deutsche Umsetzung basiert nämlich auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU. Und soweit ich weiß, ist Österreich auch Teil dieser Institution. :)

eben... Richtlinien... Tja die müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. Insofern besteht durchaus die Möglichkeit, dass dies bei uns noch nicht geschehen ist. ;)). Die aktuelle Lage kenne ich allerdings wirklich nicht. Und meine letzte Wirtschaftsprivatrecht-Klausur ist auch schon eine Zeit her... Schließe Novellierungen daher keinesfalls aus. *g*