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Was meint Ihr was ich tun soll?

  • Ersteller MasterChief
  • Erstellt am

MasterChief

Gast
Hallo Leute,
bin neu hier und hab gleich ein dickes Problem. Wäre schön, wenn mir einer oder auch mehrere eine Rat geben könnten. So nun zur Geschichte.
Habe bei ebay ein MacBook Pro 2,6Ghz,4Gb ram,250Gb Festplatte, 512Mb Graka usw. verkauft.
Der Käufer gab mir eine Adresse von einen Postshop, wo hin ich das Teil schicken sollte, weil er nicht immer zu hause ist. Nun wusste der Postinhaber wohl nichts davon und öffnete das Paket und schickte es wieder an mich zurück. der Käufer hat mit Hermes telefoniert und die haben das Paket wieder zum Postshop zurück geschickt, wo er es abholte. Nun sagt er, es sei nicht das was er gekauft hat. Nicht der Prozessor(nur4MB Cache und keine 8MB), kein Tacking Touchpad und nur eine 256MB Graka drin. Er will sein Geld zurück. Eine Rechung habe ich noch und er eine Kopie. Nur steht auf der Rechnung nicht die Seriennummer von dem was ich verschickt habe.

Was soll ich euer Meinung nach tun? Das Book zurücknehmen und ihm das geld wieder geben?

Schon mal Danke im Vorraus für eure Antworten.
MasterChief
 

eMac

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
05.02.08
Beiträge
837
Warum solltest du das machen wenn du wirklich das verschickt hast was du bei ebay angeboten hast. Du bist im Recht und Ende. Warum solltest du was unternehmen?

Kontaktier mal ebay oder lass ihn einen Screenshot vom System Profiler machen...(wobei er ja auch ein anderes mbp haben könnte, das ist also nur eingeschränkt zu empfehlen)
 

MasterChief

Gast
Na ich kann doch auch nicht 100% Beweisen was ich verschickt hatte. Habe ja keinen Zeugen.
Er schickt mir das Book zu und möchte im Gegenzug sein Geld zurück. Habe mir schon überlegt, ihn mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Werde erst mal sehen was ich wirklich zurückbekomme und dann schauen ob ich ihm weniger Geld zurück überweise, da es ja nun ein minderwertiges Gerät ist.
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
10.04.07
Beiträge
2.728
wenn du wirklich das richtige geraet angeboten und das selbe vershcickt hast wuerd ich ihm das klar sagen und ihm das geld NICHT wieder zurueck ueberweisen!!!
 

Peitzi

Blutapfel
Registriert
07.08.07
Beiträge
2.595
Vielleicht ist der Käufer auch nur ganz ausgefuchst und möchte auf diese Weise sein Book, mit deinem Tauschen.
Sprich er bekommt für lau ein Book der aktuellen Generation.

Bei Ebay wäre ich mit solchen Sachen immer GANZ vorsichtig!


BTW: Falls du das Book bei Apple direkt gekauft hast, steht unten auf der Rechnung immer die Seriennummer des Gerätes.
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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oder die seriennummer bei Apple mal durchgeben und nachfragen auf wen sie registriert ist.
 

duffman

Galloway Pepping
Registriert
29.11.07
Beiträge
1.360
oder die seriennummer bei Apple mal durchgeben und nachfragen auf wen sie registriert ist.

Wann wird denn das Produkt registriert? Als ich mein MacBook im Laden gekauft habe, musste ich nichts registrieren. Ich musste lediglich einen Zettel unterschreiben, wegen Bildungsrabatt. Ist das gleichzeitig eine Registrierung?

Oder kam beim ersten Start eine Registrierung? Ich weiß es echt nicht mehr. Wäre super, wenn mir der ein oder andere auf die Sprünge helfen könnte... :)
 

Yü-Gung

Zabergäurenette
Registriert
11.04.05
Beiträge
609
ich denke bei so spitzfindigen Fragen kann Dir nur ein Anwalt weiter Helfen.

Denn man kann es aus beiden Seiten so auslegen, dass jeder Recht hat.

Du sagst (was ich in keinem Fall anzweifle da ich durchaus die Machenschaften von Ebayanern kenne) Du hast eine Auktion ablaufen lassen, einer hat gewonnen, Du verschickst den Artikel und die Sache ist für Dich erledigt.

Aus seiner Sicht könnte er das auch anders ausdrücken:
er hat bei Deiner Auktion mitgemacht, gewonnen und nicht die Ware erhalten die ausgeschrieben war.

Aber wie gesagt ein Anwalt kann Dir da nur wirklich sagen was machbar ist, wenn hier nicht zufällt ein Anwalt im Forum ist der Dir was dazu sagen kann oder eine ATler der sich gut mit Recht auskennt, ist alles nur Spekulation.
 

MasterChief

Gast
ich glaub auch, das das ein Anwalt regeln sollte. Ich weis aber ganz bestimmt, wenn ich es Hermes übergebe, geht die Haftung auf Hermes über. Gibt Hermes es an den Adressaten und er bestätigt den Erhalt, geht die Haftung an den Empfänger über. Es war ja ein privat Verkauf.
Und wenn er in an jemanden schicken lässt, der nicht vertrauenswürig ist, Pech gehabt.

Ich habe Ihn nicht bei Apple direkt gekauft, sondern in einem Autorisierten Partner. Werde da Morgen mal anrufen, ob die zu der Rechnung die Seriennummer haben und die dann vergleichen.
Spätestens dann solte ja ein Unterschied zu erkennen sein. Falls die das auch nicht rausbekommen sollten, mache ich es wie oben beschrieben und las mir das Ding erstmal zusenden und dann sehen wir weiter.

Danke an alle die mir hier helfen wollen.
MasterChief
 

Janney

Schöner von Nordhausen
Registriert
14.01.05
Beiträge
323
Hole dir Rechtsberatung bitte nicht in einem Hardware-Forum. Generell in keinem Forum! Jeder Schritt, den du in dieser Hinsicht unternimmst, sollte gut durchdacht sein. Kaufrecht ist zwar ein recht einfaches Rechtsgebiet, aber deshalb sollte man sich noch lange nicht von Laien beraten lassen.
 

MasterChief

Gast
Möchte mich nicht beraten lassen. Wollte nur einige Meinungen einholen oder sehen, ob jemand auch schon einmal in solch einer verzwickten Situation war und wie es sich mit diesen Seriennummern verhält.
 

Jannis M.

Gast
Na ich kann doch auch nicht 100% Beweisen was ich verschickt hatte. Habe ja keinen Zeugen.
Er schickt mir das Book zu und möchte im Gegenzug sein Geld zurück. Habe mir schon überlegt, ihn mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Werde erst mal sehen was ich wirklich zurückbekomme und dann schauen ob ich ihm weniger Geld zurück überweise, da es ja nun ein minderwertiges Gerät ist.

Eigentlich müsstest du unter jede deiner Anzeigen folgende Sätze schreiben:
,,Da es sich hier um eine Privatauktion handelt, übernehme ich keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf den Artikel.
Eine Rückname oder ein Umtausch ist ausgeschlossen!
Der Versand erfolgt nach Geldeingang auf mein Konto zu Lasten und Risiko des Käufers
.
"
 

Thaddäus

Golden Noble
Registriert
27.03.08
Beiträge
18.392
Hole dir Rechtsberatung bitte nicht in einem Hardware-Forum. Generell in keinem Forum! Jeder Schritt, den du in dieser Hinsicht unternimmst, sollte gut durchdacht sein. Kaufrecht ist zwar ein recht einfaches Rechtsgebiet, aber deshalb sollte man sich noch lange nicht von Laien beraten lassen.

Wer sagt dir denn, dass hier nur Rechtslaien sitzen? Aber im Ernst, hast schon recht. Ich empfehle dir künftig solche Dinge nur noch mit Abholung abzuwickeln.

Hatte mal was ähnliches erlebt, und rein der Versand hat die Sache ungemein kompliziert. Also nochmal, in Zukunft nur an Käufer verkaufen, die auch bereit sind das Gerät abzuholen, oder MINDESTENS eine "richtige" Adresse angeben können.

Für mich riecht das irgendwie ein bisschen nach Betrugsabsicht aus Käufersicht...