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Garantieverweigerung von Apple

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Hi ATler,

ich wollte heute mein Apple Care Protection Plan aktivieren und da sagt mir Apple doch tatsächlich, meine Granatie sei schon abgelaufen.
Ich habe meinen iMac damals bei eBay (schlimmer Fehler, da war ich halt noch WIndows-User;)) gekauft und hab da dann ne Rechnung mit dem Datum 18.04.2007 bekommen. In der Artikelbeschreibung steht, dass ich ein Jahr Herstellergarantie habe.

Aber da Apple den iMac schon Anfang März an diesen komischen Händler verkauft hat, zählt dieser Termin für Apple und sie verweigern die Garantieerweiterung.
Ich werde morgen bei dem Händler anrufen und in mal Fragen was das soll...

Habt ihr vielleicht schon mal so was erlebt und könnt mir Tipps geben? Denn eigentlich ist das doch eine Verletzung des Kaufvertrages: Herstellergarantie bis zum 18.4. -> Hersteller = Apple -> Apple verweigert Garantie -> Herstellergarantie < 1 Jahr...

Vielen Dank für eure Tipps,
Bief
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Ich hab direkt bei Apple angerufen und dort hat man mir gesagt, ich muss mich an den Händler wenden und das ziemlich schlecht aussieht, weil er kein Autorisierter Apple-Händler ist.
Ich frag mich warum der die Dinger dann trotzdem verkauft....

Ich denke, dass dieses Formular auch net so viel bringt, wenn ich schon mit dem am Telefon ausführlich da drüber geredet habe...

EDIT: Aber ich hab die Seite mal abgespeichert und frag den Support nochmal, wenn ich wieder anrufen muss... Vielen Dank für den Link ;)
 

Slashwalker

Winterbanana
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Hartnäckig bleiben. Wenn der von der Apple Hotline sich rausredet oder anfängt über irgendwelche interne Richtlinien zu diskutieren, verlang seinen Manager. Ich musste mich leider auch "die Leiter hoch telefonieren", habe aber schliesslich dann doch Recht bekommen.
 

Casi

Spartan
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Gravis bietet doch auch nachträgliche Garantie, versuch es dochmal da, falls es bei Apple nicht klappt. Ich werde da auch bald mein iMac hinschleppen.

Gruß,
Casi
 

nickcaveman

Gast
Gravis bietet doch auch nachträgliche Garantie, versuch es dochmal da, falls es bei Apple nicht klappt. Ich werde da auch bald mein iMac hinschleppen.

Gruß,
Casi

soweit ich das weiss, ist die gravis "garantie" eine versicherung und damit was anderes.

mit eigenbeteiligung usw. usf.

der ganze versicherungskram halt.

ich würde also dem apple care irgendwas den vorzug geben.

das sie sich so quer stellen finde ich übrigends alles andere als ok.
du hast das ding am 14. 04 gekauft und damit gut.

soll man jedesmal nachfragen, wann das ding hergestellt wurde?

das ist doch absoluter unsinn.

also dran bleiben.
 

Slashwalker

Winterbanana
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Richtig, für den Verbraucher zählt (oder sollte zumindest) das Rechnungsdatum. Du kannst ja nichts dafür, wenn der Mac beim Händler fast 2 Monate rum steht. Wie gesagt, bleib da dran, immer wieder anrufen und nerven und wenn es sein muss, den Manager verlangen und danach dessen Manager. Ich durfte das erst letzte Woche durch exerzieren. Aber es hat sich gelohnt!
 

phkl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Ich musste mich leider auch "die Leiter hoch telefonieren", habe aber schliesslich dann doch Recht bekommen.

same here

Als mein iPod damals kaputt war und ich eine horrende summe an Geld vertelefoniert hab bin ich auch drangeblieben und habe obwohl meine Garantie ausgelaufen war einen neuen iPod G5.5 (als ersatz für den iPod Photo) und als Entschädigung für die Telefonkosten eine Schutzhülle von Apple bekommen (der hatte vielleicht nur einen guten Tag :) )
 

Sunto

Allington Pepping
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Arglistige Täuschung [FONT=arial,helvetica,sans-serif]--> siehe auch §823, 826 StGB[/FONT]

sofern Du nachwiesen kannst (etwas schrifliches, Zeugen etc.)....
....Kaufvertrag anfechten !

u.U. hat das auch strafrechtliche Relevanz nach "c.i.c." = Verschulden vor Vertragsschluss.

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]culpa in contrahendo[/FONT]
1x1_trans.gif

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Rechte und Pflichten zwischen den Parteien eines Vertrages werden nicht erst durch den Vertragsschluss begründet. Schon während der Verhandlungen fordert der auf die Anknüpfung geschäftlicher Beziehungen gerichtete gesteigerte soziale Kontakt gegenseitige Rücksichtnahme. Wer diese Pflichten schuldhaft verletzt und einen Schaden verursacht, kann nach der nunmehr in § 311 BGB kodifizierten Regelung über die "culpa in contrahendo" (Verschulden während der Vertragsverhandlungen) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Es ist unerheblich, ob der Vertrag anschließend noch zustande kommt.

Es ist dabei unerheblich, ob dieses "Bewusst" oder "Unbewusst" bzw. aus Unwissenheit geschieht.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob hier die 3 jährige Verjährungsfrist greift - normalerweise gibt es keine !.

Anm: ...aus persönlicher Erfahrung - auf dieser Basis durchgezogen und gewonnen.


[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:

nickcaveman

Gast
ach, kleiner tipp bezüglich des anrufens:
beim applestore anrufen und sich durchstellen lassen.
das ist erheblich günstiger.
 

derStyler

Ingol
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hast du den rechner neu oder gebraucht von einem händler ?? o_O
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Danke für die vielen Antworten...

Es ist ein Refurbisheder iMac.
Ich hab heut mit dem Händler telefoniert, der sagt ganz klar, dass er nichts davon wusste und laut Apple der Endverbraucher (=ich) ein Jahr Garantie hat.
Ich hab dann nochma bei Apple angerufen (und AppleStore funktioniert nicht, der sagt mir dann die nummer von AppleCare) und der meint, ich soll die Rechnung ma an Apple schicken und dann wollen se weiter sehen.
Wenn das abgelehnt wird, dann würden se ne andere Möglichkeit finden.

Angeblich dauert das jetzt ne Woche, bis das geklärt ist und dann meld ich mich nochma hier..

Das mit dem Kaufvertrag anfechten wird zwar vielleicht funktionieren, aber ich hab ja in den iMac nachträglich auch noch en haufen Geld reingesteckt (Arbeitsspeicher, Leopard, ...).
Und zu Gravis will ich eigentlich auch net gehen, weil die von mir aus zu weit weg sind und da geh ich lieber zu jedem beliebigen ASP, der is wesentlich näher ;)
Außerdem hab ich den Plan ja jetzt schon und ich geb nicht zweimal das Geld für ne Garantieerweiterung aus! Ich bin Schüler ;)!!!

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Apple das macht... Die wollen mich bestimmt net als Kunden verlieren, ich hab bei denen schon ne Menge Geld gelassen :p
 

carsten.herbst

Alkmene
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hm...
Ich habe bei Apple ehrlich gesagt immer eine tip-top Garantie abwicklung gehabt, brauchte ich zum glück zwar nur 2 mal aber war jedesmal sehr vorbildlich !
Aber ist das EG recht nicht so das es IMMER 1 Jahr Garantie UND 1 Jahr Gewährleistung gibt ???
Ich meine dem sei so und da kann sich auch Apple nicht mehr vor drücken weil es eben Gesetz ist und deren Kleingedrucktes damit hinnfällig ist !
 

zeno

Lane's Prinz Albert
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Es gibt kein EG/EU Recht.. nur EU Vorgaben die in nationales Recht umgesetz werden.. wie ich die eBay Beschreibungen mag die auf das EU Recht verweisen..
 

Sunto

Allington Pepping
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Danke für die vielen Antworten...

...
Das mit dem Kaufvertrag anfechten wird zwar vielleicht funktionieren, aber ich hab ja in den iMac nachträglich auch noch en haufen Geld reingesteckt (Arbeitsspeicher, Leopard, ...).

Auch das wäre in Deinem Fall gar kein Problem.

Alles was Du VOR und nach NACH dem Kauf (zweckgebunden) investierst bzw. ausgegeben hast,
zählt zum Schadenersatz !.
Also auch etwaige Telefon- und Fahrtkosten usw.....sofern Du es belegen kannst.

Wichtig: Ansprechpartner für Dich ist nicht (!) Apple, sondern der Händler !!!.

Wenn Du nicht direkt zum Rechtsanwalt möchtest, fordere Ihn zur Nachbesserung auf (2 Wochen Frist) und sage ihm (freundlich und bestimmt), das Du o.g. Weg mit den verbunden Konsequenzen beschreiten wirst.
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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OK... Die Woche is schneller rum gegangen als erwartet ;)
Apple hat die Garantiezeit auf den 18.04. verlängert und den Protection Plan aktiviert.

Ich muss also niemanden verklagen ;)

Vielen dank für all eure Hilfe... Der nächste, der das Problem hat und die SuFu benutzt, weiß nun bescheid ;)
 

carsten.herbst

Alkmene
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Wie ich schon sagte : Der Apple Support ist einer der Besten überhaupt in der Branche.
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Man muss denen das halt freundlich erklären und dann setzen die sich da richtig für einen ein.
Ich glaub wenn man zu denen unfreundlich is, dann kanns auch mal sein, dass die Nein sagen...

Bei anderen Supports ist das manchmal auch das genaue Gegenteil, dass man erst böse werden muss, bevor was dann plötzlich doch möglich ist. Aber mit Apple kann man vernünftig reden!
 

MacApple

Schöner von Bath
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Aber ist das EG recht nicht so das es IMMER 1 Jahr Garantie UND 1 Jahr Gewährleistung gibt ???
Nein, es gibt in den EU-Ländern eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren für den Händler. Apple gibt als Hersteller ein Jahr Garantie und die ist von keinem Gesetz vorgeschrieben.

MacApple