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iTunes Fehlkäufe weiterveräussern?!

multiplex

Martini
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Gibt es einen empfehlenswerten Weg, sich von Musik, die man im iTunes-Store gekauft hat und die einem nicht (mehr?) gefällt, wieder zu trennen und dafür noch ein paar Euro zu bekommen?

Wenn man sich im Laden eine CD gekauft hat, ist das Weiterverkaufen ja kein Problem, aber bei Songs aus dem iTunes-Store o.ä. sieht die Sache anders aus.

Mir passiert es ab und zu, dass ein Album beim Probehören im Store ganz ok ist, es nachher in voller Länge aber dann doch enttäuscht.

Ist es möglich, solch ein Album zu brennen und bei eBay (mit entsprechenden Erläuterungen bzgl. des ursprünglichen Kaufs und der Versicherung, die entsprechenden Files auf dem Ursprungsrechner gelöscht zu haben) zu verkaufen? Es gibt ja auch Low-Budget-CDs, die ohne Booklet verkauft werden.
 

zaphodbeeblebro

Herrenhut
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ich hätte auch 2,3 alben die ich veräußern würde..
aber denke das ist nicht möglich
 

whitehorus

Kaiserapfel
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glaub auch nicht dass das geht und vor allem dass es gern gesehen wird.
 

multiplex

Martini
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Ich werde dem mal weiter nachgehen. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Musik aus Onlineshops einen Sonderstatus als unverkäufliche Ware bekommen kann.

@whitehorus: inwiefern nicht gern gesehen? Von Kundenseite her? Da ich Musik fast gar nicht mehr über einen CD-Player auflege, wäre mir das Medium, mit dem die Musik auf meinen Rechner kommt eher egal und vielen anderen bestimmt auch. Ganz abgesehen davon, dass ich stets eine Spindel bedruckbarer Rohlinge nebst gutem Drucker zur Verfügung habe.
 

Nathea

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In den iTunes Nutzungsbedingungen ist unter anderem Folgendes geregelt:
(i) Ihre Benutzung der Produkte setzt voraus, dass Sie sich vorher mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären.

(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten (z.B. einem Computer) mit installierter iTunes Software nutzen.
Somit ist eindeutig gesagt: Kein Weiterverkauf dieser Musiktitel auf selbstgebrannten CDs oder DVDs.
 

Thaddäus

Golden Noble
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So eindeutig ist das eben nicht:

Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

Wenn in Deutschland es so geregelt ist, dass Musik weiterveräussert werden darf, dann greifen Apples Lizenzbedingungen nicht mehr...

Grüsse, Steven
 

brandtaucher

Gast
Somit ist eindeutig gesagt: Kein Weiterverkauf dieser Musiktitel auf selbstgebrannten CDs oder DVDs.

Hm, so eindeutig sehe ich das nicht. Wenn er ausdrücklich erklärt, sämtliche Lieder nach der Weitergabe von seinem Rechner gelöscht zu haben, würde er da m.E. nicht gegen verstoßen.

Diese Problematik ist übrigens nicht ganz neu. In der Windows-Welt gab es vor einiger Zeit die Debatte, ob man das neuen PCs mitgelieferte Windows einfach so weiterverkaufen durfte. Microsoft hatte ebenfalls in seine Nutzungsbedingungen so etwas ausgeschlossen. Nach Rechtsstreit usw. wurde diese Klausel allerdings als unwirksam bewertet. Spannende Sache jedenfalls.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Hm, so eindeutig sehe ich das nicht. Wenn er ausdrücklich erklärt, sämtliche Lieder nach der Weitergabe von seinem Rechner gelöscht zu haben, würde er da m.E. nicht gegen verstoßen.

Diese Problematik ist übrigens nicht ganz neu. In der Windows-Welt gab es vor einiger Zeit die Debatte, ob man das neuen PCs mitgelieferte Windows einfach so weiterverkaufen durfte. Microsoft hatte ebenfalls in seine Nutzungsbedingungen so etwas ausgeschlossen. Nach Rechtsstreit usw. wurde diese Klausel allerdings als unwirksam bewertet. Spannende Sache jedenfalls.

Lief das nicht sogar darauf hinaus, dass der Käufer eines Rechners darauf bestehen kann, ihn ohne Betriebssystem zu beziehen? Ich meine da war mal was...

Grüsse, Steven
 

brandtaucher

Gast
Lief das nicht sogar darauf hinaus, dass der Käufer eines Rechners darauf bestehen kann, ihn ohne Betriebssystem zu beziehen? Ich meine da war mal was...

Ja, genau, da ging es um die Lizenzbedingungen beim ersten Start eines Rechners. Wenn man diese nicht akzeptieren wollte, konnte man logischerweise das Windows-System nicht nutzen, hatte allerdings ja trotzdem Anrecht auf Nutzung des Rechners (zumindest ohne Windows). Und manche verkauften dann eben einfach ihre Windows-CD, wogegen MS angehen wollte.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Das Problem bei den Stücken aus iTMS sehe ich eher im Bereich des Verwaltungsaufwands. Die Stücke sind ja kopiergeschützt, zumindest teilweise. Wie sollte das denn funktionieren, wenn ich jetzt das Stück weitergeben möchte?

Grüsse, Steven