Garantie ?!

crownhead

Goldparmäne
Registriert
01.01.08
Beiträge
567
also iwie verstehe ich das mit der ganzen garantie nicht recht.
apple gibt ja eine Garantie von einem Jahr, welche ja, soweit ich weis Freiwillig ist (???) und was ist dann mit der 2 Jahre pflichtgarantie ? wer gibt mir dann die ?
 

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit..

Also stimmt dasdann doch, dass man nach 1 Jahr immernoch 1 Jahr Gewährleistung hat?
Also wenns nach 1 Jahr und einem Tag kaputt geht, kann ich es immer noch umtauschen?
 

crownhead

Goldparmäne
Registriert
01.01.08
Beiträge
567
und wie kommt die dann darauf ? ich dacht, das wenn ich jetzt zum beispiel zu gravis gehe und mir nen macpro kaufe, der dann aber nach 1,5 jahren den geist aufgibt ihn trotzdem wieder repariern lassen kann. kostenlos natürlich
 

derStyler

Ingol
Registriert
07.10.07
Beiträge
2.083
ne so läuft das nicht

repariert wird nur in der garantie zeit


nach der garantie greift die gewährleistung die dir als käufer aber nicht wirklich viele rechte lässt
im ersten halben jahr bist du eigentlich immer auf der sicheren seite

nach dem halben jahr musst du dem verkäufer aber beweisen das dass gerät zu dem zeitpunkt als du es gekauft hast schon defekt war
 

crownhead

Goldparmäne
Registriert
01.01.08
Beiträge
567
is ja doof naja ok danke und wie ist das mit dem protection plan ? wird die garantie auf drei jahre erweitert oder werden zus. drei jahre drangehängt ?
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
Registriert
03.01.08
Beiträge
3.831
Eigentlich ist alles ganz einfach:

Gewährleistung:
Das Gesetz gewährt dem Käufer auf Produkte, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen (das ist alles ausser Verbrauchsgut (z.B. Tinte) und Verschleißteile (z.B. Akku)) 2 Jahre Gewährleistung. Im ersten halben Jahr wird zugunsten des Konsumenten von einem Mangel ausgegangen. In den 18 verbleibenden Monaten liegt die Beweislast, dass der Fehler von Anfang an (latent) da war beim Käufer.

Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers zur Leistungen, die über die Gewährleistung hinaus gehen. Die Garantiebestimmungen bestimmt der Hersteller. Ein Händler kann natürlich Garantie über die Herstellergarantie hinaus gewähren/verkaufen, die entsprechenden Verträge von Gravis et al., die mit dem Apple Care Protection Plan (Gesamtgarantie 3 Jahre) konkurrieren, sind solche Händlergarantien.
Immer gilt: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die Garantiebestimmungen festgeschrieben. Gesetze greifen nur soweit, als dass die Garantiebestimmungen keine Schlechterstellung gegen die Gewährleistung inne haben bzw. keine sittenwidrigen Bestimmungen enthält.
Die Garantie ist allerdings keinesfalls nur "guter Wille mit Augenzwinkern". Ist eine Garantie/bestimmung) mit einem Gerät gewährt worden ist Hersteller bzw. Händler zur Einhaltung der Garantiebestimmungen verpflichtet.
Nichteinhalten (mehrfaches) kann den Käufer zur Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufes berechtigen.
 

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
und was hab ich dann für Rechte(die noch übrig bleiben) nach dem 1 bzw in dem einem Jahr Gewährleistung?
 

derStyler

Ingol
Registriert
07.10.07
Beiträge
2.083
grob gesagt eigentlich keine du kannst nur auf die kulaz vom händler hoffen
 

MacMan2

Gast
Außerdem muss nicht der Hersteller haften sondern der Händler. Wenn du einen Mac nicht bei Apple gekauft hast dann gelten die Bestimmungen des Händlers. Mitunter bieten viele Nicht-Apple-Händler eine längere Garantiezeit an. Apple versucht sich gerne rauszumogeln und ihr eigenes Ding zu machen aber sie werden nicht um die örtlichen Gesetzgebungen kommen. Da wo der Kaufvertrag entstanden ist, dessen Gesetze sind Grundlage für den Kaufvertrag. In Deutschland abgeschlossen, dann deutsches Gesetz.
 

crownhead

Goldparmäne
Registriert
01.01.08
Beiträge
567
Aber was, wennn ich online bei Apple bestelle ? Das ist doch auch ein Handel und wenn ich das nicht falsch verstehe, müssen die dann doch auch zwei Jahre geben oder ?
 

hanebambel

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
31.08.04
Beiträge
333
Aber was, wennn ich online bei Apple bestelle ? Das ist doch auch ein Handel und wenn ich das nicht falsch verstehe, müssen die dann doch auch zwei Jahre geben oder ?

Zwei Jahre Gewährleistung hast Du auch, wenn Du direkt bei Apple bestellt.
ABER: nach einem halben Jahr musst Du im Schadensfall nachweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung bestand hatte. D.H.: Wenn Dein Mac dir nach 1,5 Jahren die Grätsche macht, und du nen Gutachter findest, der Dir bescheinigt, dass das gerät von Anfang an defekt war, dann bekommst Du ne kostenlose Reparatur.

CU Jan ;)
 

Mure77

Golden Noble
Registriert
25.06.07
Beiträge
14.844
und was hab ich dann für Rechte(die noch übrig bleiben) nach dem 1 bzw in dem einem Jahr Gewährleistung?

Grob gesagt: Ist Dein Gerät kaputt, ohne Eigenverschulden, wird es repariert. So einfach ist das.