• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Bundestrojaner adé

arc

Leipziger Reinette
Registriert
18.10.05
Beiträge
1.787
Wir haben gewonnen :).

Schäuble kann seine Schnüffelsoftware vergessen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns (den dagegen Klagenden) eben Recht gegeben.
 

n/a

Goldparmäne
Registriert
14.10.06
Beiträge
561
Was? Echt? Wo? Haste nen Link? Das ist ja geil, habe bei der "Sammelklage" (gibt es in Deutschland nicht, ich weiß, aber sowas in der Art hat ein Anwalt durchgezogen) mitgemacht aber nicht gehofft, daß da irgendwas positives rauskommt.
 

arc

Leipziger Reinette
Registriert
18.10.05
Beiträge
1.787
Livestream (oder TV anmachen, wenn man noch eins hat: Phoenix) finden unter:

-> http://www.spreeblick.com/2008/02/27/gleich-livestream-aus-karlsruhe/

Ich hingegen war mir ziemlich sicher das, der Mist kassiert werden wird.

Update: Die den "Rechtskauderwelsch" besser deuten könnenden Kollegen meinen, es sie nicht gänzlich kassiert, nur kastriert. Na warten wir mal das Ende der Begründung und die ersten professionellen Kommentare ab.
 

stk

Grünapfel
Registriert
05.01.04
Beiträge
7.141
Moin,

heute ist ein guter Tag!

Das Gericht hat ein Grundrecht auf »Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen« geschaffen. Mein Rechner gehört mir! Nicht Herrn Schäuble, nicht Herrn Gates!

Gruß Stefan
 

jarod

Spartan
Registriert
08.08.07
Beiträge
1.599
Das schreit doch nach einem
HURRAA!!
Banner von jensche,oder nicht?:-D
 

phkl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
19.10.07
Beiträge
838
habs auch live angschaut - einzig richtige Entscheidung
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.497
Da muß ich jetzt doch wieder selbst Backups machen und kann mich nicht drauf verlassen, daß unser Bundes-Wolfgang alles speichert.

Aber weg vom Fenster ist die Online-Durchsuchung dem Urteil nach nicht. Es werden nur strikte Einschränkungen gemacht und ein Richter muß zustimmen. Da kann man sich auf nichts verlassen - schließlich gibt es Richter, die Beugehaft gegen lebenslänglich Einsitzende zur Aussagerzwingung anordnen.
 

phkl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
Registriert
19.10.07
Beiträge
838
Da muß ich jetzt doch wieder selbst Backups machen und kann mich nicht drauf verlassen, daß unser Bundes-Wolfgang alles speichert.


hab meine externe auch schon verkauft... :(
 

stk

Grünapfel
Registriert
05.01.04
Beiträge
7.141
Moin,

Aber weg vom Fenster ist die Online-Durchsuchung dem Urteil nach nicht. Es werden nur strikte Einschränkungen gemacht und ein Richter muß zustimmen.

Unsere Verfassungsrichter haben die Latte erfreulicherweise schon recht hoch gehangen: es bedarf

- tatsächlicher Anhaltspunkte, sprich es muß schon vorher einiges an Ermittlungen gelaufen sein um diese tatsächlichen Anhaltspunkte überhaupt zu gewinnen
- einer konkreten Gefahr, also etwas, das räumlich und zeitlich sehr dicht greifbar ist
- für ein überragend wichtiges Rechtsgut (Leib, Leben, Freiheit der Person, Existenz der Menschheit oder der Bestand des Staates als solcher) Na, gut an der Ecke wird dann das passende zusammenkonstruiert :p damit dann
- eine richterliche Anordnung zur Überwachung angefordert werden kann, die Beleibe keine Routinemaßnahme sein dürfte. Erst recht nicht, wenn oben genannte Prämissen, das Teil ruckzuck ein paar Etagen nach oben befördert, damit nicht ein Feld-, Wald- und Wiesenjurist darüber befinden muß.

Kommt es zu einer solchen Überwachungsgenehmigung muss außerdem sichergestellt werden, dass der Bereich der privaten Lebengestaltung im Rahmen der Überwachung außen vorbleibt.

Zwei Ausnahmen in diesem oben skizzierten Regelverfahren sind beschrieben:
a) Unsicherheit in der Einschätzung
b) wenn die Abspaltung des Privaten nicht gelingt, muß es zur unmittelbaren Löschung kommen und darf nicht verwertet werden.

(fett gedruckte Passagen finden sich wörtlich in der Pressemitteilung des BVG)

Selbst unter Würdigung aller, noch so engen Interpretationsspielräume und Ausnahmeregelungen: faktisch ist IMHO damit die Onlineüberwachung tot.

Bis alle die Auflagen für den jeweiligen Einzelfall technisch passend umgesetzt sind, kann man ebenso gut mit herkömmlichen Methoden die Ermittlungen vorangetrieben haben.

Gruß Stefan
 

aamon8

Granny Smith
Registriert
18.04.07
Beiträge
14
Jawohl!!!!

ICH BIN BEGEISTERT!!!:-D WAR DOCH ABER IRGENDWIE AUCH KLAR, ODER? ODER? ODER? ...
NE. EIGENTLICH NICHT.TROTZDEM.GUT SO.
NUR SCHADE MIT DEN BACKUPS:p
 

Bier

Pomme au Mors
Registriert
24.08.07
Beiträge
867
Grundrecht auf digitale Intimsspähre

erfreuliche Neuigkeit: Bundestrojaner hat Urlaub

Nachdem das Bundesinnenministerium samt Nordrhein-Westphalens an der Spitze in den letzten Monaten die Digitalwelt in Angst und Schrecken hüllte, und verkündete "Remote Forensic" Software aka Bundestrojaner und andere Neuheiten gegen den Bürger zu Ermittlungszwecken einsetzen, hat das Bundesverfassungsgericht dazu Stellung genommen.
Mit dem Urteil vom 27.02.2008 ist die Onlinedurchsuchung bei "schwersten Straftaten" zulässig. Verdacht ist nicht ausreichend, es müssen "konkrete Beweise" vorliegen.
Das NRW angewandte Recht und die damit verbundene Praxis sind daher verfassungswidrig und ab heute gemäß dem neuen Grundrecht auf digitale Intimsspähre als solches einzustufen.

Nichtsdestotrotz begrüßte der Innenminister die Entscheidung der Richter. Wir hoffen, dass sein Beraterstab ihm die Realität erklären möge. Die Veranstaltung in Karlsruhe war von vorherein peinlich für die Regierungsvertreter, weshalb es keinen wunderte, dass die "Onlinedurchsuchung" verboten wurde, in einem erstaunlich schnellen Verfahren von 6 Monaten.
Bleibt zu hoffen, dass die laufende Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ähnlichen Erfolg hat.

http://chaosradio.ccc.de/cr132.html

Keine Ahnung... viele andere Quellen hab ich noch nicht gefunden... postet die mal fein ;)

Prost!
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.497
Mich hat ungeheuer irritiert, daß auch der Innenminister des CSU-Staates das Urteil begrüßt hat. Richterliche Genehmigung ist hier ja weniger das Hindernis, es gab da schon Richter, die Teelichter als Waffe betrachteten bei Blockaden gegen amerikanische Panzer. Aber daß ein CSU-Minister dann von Stärkung der informationellen Freiheiten spricht (oder so in dem Sinn)... na ja, vielleicht auch nur weil in ein paar Tagen Kommunalwahlen sind und man die an der Rechtsstaatlichkeit der christlichsozialen Einheitspartei Zweifelnden einschläfern will?
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
Registriert
15.07.07
Beiträge
3.629
Ich war hocherfreut, dass die Karlsruher Richter dem Treiben einen großen Dämpfer verpasst haben, zumal ich in Nordrein-Westfalen wohne...

Das Urteil zeigt, dass die Politik trotz aller Terror-Propaganda doch nicht machen kann, was sie will sondern sich dem Grundgesetz und den Menschenrechten (und damit meine ich jetzt das Recht auf Privatspäre) beugen muss.

Ich schließe mich Biers Erwartungen an das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung an, wobei ich zuversichtlich bin, dass dieses Gesetz nicht mehr lang von Bestand ist, da die Aufzeichnung von Daten (wann hab ich mit wem wo wie lange telefoniert) ebenfalls unter Privatspäre fällt.
 

Bier

Pomme au Mors
Registriert
24.08.07
Beiträge
867
Laut meinen Infos haben sich die Richter auch zur Speicherung "kommunikationsrelevanter Informationen" geäußert, indem sie kritisiert haben, dass dieser Eingriff zu weit "in die Intimsspähre" geht. Natürlich äußerten sich die Richter nicht zum laufenden Verfahren.

:) SchiSchaSchräuble...

Schön, dass sich ne Menge Leute mobilisert haben, die wissen, dass ihr gesamtes Leben auf der Platte sein kann... die Resonanz, die da kam, an den CCC wegen der Kampagne, ging von (besonderen) Datingsites, Steuerberatern bis hin zu Leuten die "private Geschäfte" haben. Hat geklappt.
 

Montrak

Uelzener Rambour
Registriert
08.04.07
Beiträge
369
Den Optimus, den hier einige haben, besitze ich nicht. Notfalls werden andere juristische Konstruktionen gebastelt. Übrigens gab es mal einen Richter, der Folter für gerechtfertigt hielt. Der ist ganz normal in Pension gegangen.
 

Bier

Pomme au Mors
Registriert
24.08.07
Beiträge
867
Das macht das Urteil ja trotzdem nicht schlecht.
 

jensche

Korbinians Apfel
Registriert
27.10.04
Beiträge
6.949
hehe.... wer Kontrolliert denn den Staat? Niemand... also die können machen was sie wollen. Sprich wer sagt das nach 6 Monaten die Daten gelöscht werden und nicht irgendwo zusätzlich gelagert. das weiss niemand und wird auch niemand rausfinden.... Urteil hin oder her.