PB Sturzschaden: was zahlt Versicherung?

Schomo

Zehendlieber
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Hi Folks, leider hat mein treues PB einen Flugversuch hinter sich und hat nun das Zeitliche gesegnet. Display im Eimer, lowercase und uppercase im Eimer...also Totalschaden. Mist! Jetzt muss natürlich ein Neues Book her. Also ein MacBook Pro. Was glaubt ihr, was die Versichereung für einen Restwert rausrückt für ein G4 PB 1.33 GHz 15" ? Leider bin ich ziemlich Pleite und muss daher auch meinen G5 verkaufen. Frust pur...

Hat eine/r von euch vor kurzem ähnliches erlebt?

Gruß Schomo
 

derJeck

Gloster
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Hi Folks, leider hat mein treues PB einen Flugversuch hinter sich und hat nun das Zeitliche gesegnet. Display im Eimer, lowercase und uppercase im Eimer...also Totalschaden. Mist! Jetzt muss natürlich ein Neues Book her. Also ein MacBook Pro. Was glaubt ihr, was die Versichereung für einen Restwert rausrückt für ein G4 PB 1.33 GHz 15" ? Leider bin ich ziemlich Pleite und muss daher auch meinen G5 verkaufen. Frust pur...

Hat eine/r von euch vor kurzem ähnliches erlebt?

Gruß Schomo

ist es dir runtergefallen oder einem freund von dir der bereit wäre, das auf seine kappe zu nehmen?! ;)
 

Schomo

Zehendlieber
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Meiner Schwester ist es runtergeknallt, als ich bei ihr wegen ihrer Webseite war. Das ist alles klar.

Gruß Schomo
 

derJeck

Gloster
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tja, musst du schauen, hat sie ne eigene privat haftpflicht?? IIRC ist es so, dass wenn man verwand oder verschwägert ist, die (privat-)haftpflicht nicht zahlt.
 

Schomo

Zehendlieber
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tja, musst du schauen, hat sie ne eigene privat haftpflicht?? IIRC ist es so, dass wenn man verwand oder verschwägert ist, die (privat-)haftpflicht nicht zahlt.

Mit welcher Begründung das denn? Der Schaden ist der Gleiche.

Gruß Schomo
 

Hallo

Gast
Mit welcher Begründung das denn? Der Schaden ist der Gleiche.

Gruß Schomo

Ja, aber die Haftpflicht zahlt nicht bei Familienmitgliedern, da sie davon ausgeht, dass man Familienmitgliedern gegenüber keine Regressforderungen stellt - oder würdest Du deine Schwester deswegen verklagen?
 

derJeck

Gloster
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Mit welcher Begründung das denn? Der Schaden ist der Gleiche.

Gruß Schomo

jupp, siehe oben.

mein gott, dann hats halt dein kumpel runtergeschmissen, der aufwand bleibt der gleiche. soll jetzt keine animierung zum versicherungsbetrug sein, aber es ist nunmal runtergefallen - wer es runtergeschmissen hat ist ja "deine" sache :p
 

ruelpsnase

Tokyo Rose
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Klar würde ich meine Schwester verklagen. Was geht die Versicherung mein Verhältnis zu meinen Familienmitgliedern an? Und wenn ich der Schwester vorher ausdrücklich verboten habe, das Teil in die Hand zu nehmen - also auch NICHT mein stillschweigendes Einverständnis gegeben habe, daran rumzufummeln - dann darf sie zahlen, bzw. die Versicherung.
Was anderes wäre es wohl, wenn ich es meiner Schwester selbst in die Hand gedrückt hätte. Dann müsste ich ja mit ihrer Schusseligkeit rechnen und würde auf dem Schaden sitzen bleiben.
Im Zweifel den Schaden melden. Die Versicherung wird schon mitteilen, was sie davon hält.

Nur mal so ;)
 

becksblau

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mein gott, dann hats halt dein kumpel runtergeschmissen, der aufwand bleibt der gleiche. soll jetzt keine animierung zum versicherungsbetrug sein, aber es ist nunmal runtergefallen - wer es runtergeschmissen hat ist ja "deine" sache :p

Warum wird hier dann jedes Mal zum Versicherungsbetrug aufgerufen?
 

nomos

Borowinka
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Ja, aber die Haftpflicht zahlt nicht bei Familienmitgliedern, da sie davon ausgeht, dass man Familienmitgliedern gegenüber keine Regressforderungen stellt - oder würdest Du deine Schwester deswegen verklagen?


Das kann man so pauschaliert nicht sagen. Das hängt von deinen Versicherungsbedingungen bzw den Versicherungsbedingungen der Schwester in diesem Falle ab.

Bei mir steht zB nur drin, wenn die geschädigte Person im selben Haushalt lebt, tritt die Versicherung nicht ein.

Carsten
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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Zum Einen ist es abhängig von der Versicherung.

Zum Anderen gibt es eine Restwertliste für solche Versicherungsfälle. Grundsätzlich ist die Berechnung so:

Kaufdatum / Neuwert
- MwSt.
- 15% p.A.
- 25% nach 4 Jahren bei Abschreibung.

Bei deinem PB wären das:
ca. 2300€
- 16% = 368
- 45%
= € 869
evtl. - 25%
 

derJeck

Gloster
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Zum Einen ist es abhängig von der Versicherung.

Zum Anderen gibt es eine Restwertliste für solche Versicherungsfälle. Grundsätzlich ist die Berechnung so:

Kaufdatum / Neuwert
- MwSt.
- 15% p.A.
- 25% nach 4 Jahren bei Abschreibung.

Bei deinem PB wären das:
ca. 2300€
- 16% = 368
- 45%
= € 869
evtl. - 25%

du scheinst ein mann vom fach zu sein. ich sage mal so, 869€ haben oder nicht, grade wenn einem sowas im studium passiert ist das wohl ein gravierender unterschied.

kannst du mir erklären, wieso die 16% nicht gezahlt werden müssen? weil es eben die mehrwertsteuer ist und nicht dem hersteller resp produkt gezollt wurde?
 

Schomo

Zehendlieber
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Zum Einen ist es abhängig von der Versicherung.

Zum Anderen gibt es eine Restwertliste für solche Versicherungsfälle. Grundsätzlich ist die Berechnung so:

Kaufdatum / Neuwert
- MwSt.
- 15% p.A.
- 25% nach 4 Jahren bei Abschreibung.

Bei deinem PB wären das:
ca. 2300€
- 16% = 368
- 45%
= € 869
evtl. - 25%

Danke für die Info, dann weiss ich ja ungefähr was mich erwartet.
Bin grad kurz angebunden, weil ich noch unterrichte, und grad 5 Minuten Zeit hab.

Gruß Schomo
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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Ich repariere öfter defekte Macs… bzw. begutachte Schäden und schreibe dann ein unabhängiges Gutachten für meine Kunden. Meistens stellt die Versicherung eigene Gutachter, die jedoch selten mit Apple Computer zu tun haben. Daher kann es dann zu erheblichen Unterschieden in der Restwertschätzung kommen. Der Kunde hat damit eine Referenz eines Sachkundingen, den die Versicherungen auch meistens akzeptieren. Der Werteverfall von herkömmlichen PC's liegt ja auch weitaus höher, als bei Apple.

Doch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es auf die Versicherung ankommt. Je nach Ort und Versicherungsagentur / Agent kann es zu sehr unterschiedliche Reaktionen und Einschätzungen kommen!

Die Mehrwertsteuer wird dann nicht angerechnet wenn der Computer als Investition oder Arbeitsgerät in der Steuer abgerechnet wird. Z.B. kann man Computer für seine Kinder als Ausbildungsmaterial absetzen. Auch Selbständige und Freiberufler könne solche Investitionen absetzen. Die Versicherung geht davon aus, das solche Ausgaben ordnungsgemäß abgerechnet werden.

:)